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Gemeinderat, 28. Sitzung vom 25.10.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 7 von 57

 

Schmäh, Witz als Witz, Satire als Satire (Ruf bei der FPÖ: Da hat die Prinzessin aber anders reagiert!) entgegennehmen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Den Vorwurf müsst ihr euch gefallen lassen, und er hat leider bei euch System. Das ist die Wahrheit. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Danke. Damit ist die 2. Anfrage beantwortet.

 

9.26.59†Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig - Frage|

Die 3. Anfrage (FSP - 03535-2017/0001 - KSP/GM) wurde von Frau GRin Katharina Schinner gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung gerichtet. In der Anfrage geht es darum, dass bei einem Screening von Wohnungsinseraten festgestellt wurde, dass es gewisse Überzahlungen pro Quadratmeter und Monat bei Mieten gibt, dass Mieter haben zahlen müssen und welche Maßnahmen nun die Stadt dagegen ergriffen hat. (Sehr geehrter Herr Stadtrat, bei einem Screening der Wohnungsinserate durch die Mieterhilfe wurde u. a. festgestellt, dass bei 4 von 5 Wohnungsangeboten im privaten Altbau in Wien mehr Miete verlangt wird, als die gesetzlichen Regelungen zulassen. Wie hoch war die festgestellte, durchschnittliche Überzahlung pro Quadratmeter und Monat und was können MieterInnen dagegen machen?)

 

Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Hoher Gemeinderat! Sehr geschätzte Frau Gemeinderätin!

 

Das Wohnbauressort hat die Mieterhilfe beauftragt, in den letzten Monaten die Inserate, die sich auf den Wohnseiten finden, zu durchforsten. Im Zeitraum von 8 Monaten sind insgesamt 40.000 Inserate durchforstet und gescreent worden. 4.000 dieser Inserate sind näher betrachtet worden, und zwar insbesondere in Richtung bestimmter Kennzahlen wie Nettomietkosten, Betriebskosten, Kaution, Ablöse, aber auch Themen, die sonst auch im Mietrechtsgesetz so nicht geregelt sind, wie zum Beispiel die Ablöse für Möbel, und vieles andere mehr.

 

Es hat sich bei dieser Überprüfung gezeigt, dass in etwa bei 80 Prozent der überprüften Inserate sich eine deutliche Diskrepanz gefunden hat zwischen dem, was in den Inseraten ausgewiesen wurde, und dem, was vom Mietrechtsgesetz als zulässig eingestuft wird. Diese Differenz hat mit 3,54 EUR/m² doch einen beträchtlichen Betrag ausgemacht. Das ist, wenn man es zusammenzählt, durchaus ein relevanter Betrag bei den Mietkosten. Von daher haben wir diese Frage der Mietzinsüberprüfung auch in den Mittelpunkt der Tätigkeit der Mieterhilfe gestellt.

 

Es sind bei den Mietzinsüberprüfungen, und zwar bei insgesamt 2.700 im Jahr 2016, diese bei der Schlichtungsstelle abgewickelt worden. Die Schlichtungsstelle ist eine wichtige Institution, die den Mieterinnen und Mietern die Möglichkeit bietet, vorgelagert vor dem Gericht ohne Anwaltskosten diese Streitfälle zu lösen. Es hat sich herausgestellt, dass es bei mehr als 90 Prozent der Fälle, die bei der Schlichtungsstelle behandelt werden, eine deutliche Diskrepanz zu den gesetzlichen Regelungen gibt.

 

Wir haben aus dieser Konsequenz heraus die Mieterhilfe beauftragt, einen Wiener Mietenrechner zusammenzustellen. Dieser ist auch über das Internet abrufbar. Man kann sich dort rund um die Uhr einhängen und kann die eigene Miete durch Eingabe der Kennzahlen überprüfen. Es ist von diesem Service in 103.000 Fällen Gebrauch gemacht worden.

 

Das ist auch ein in der Abwicklung sehr angenehmer Zugang. Über eine App ist dieses Service zugänglich gemacht worden. Das ist auch sehr bequem am Smartphone oder am Tablet anzuwenden.

 

Ergänzend zu diesem Mietkostenrechner haben wir einen Betriebskostenrechner eingerichtet, wo es auch möglich ist, durch Eingabe der eigenen Betriebskosten zu überprüfen, ob sie gesetzlich gerechtfertigt sind. Wir haben dann noch weiter einen Ablöserechner zur Verfügung gestellt.

 

Dieses Service wird von den Mieterinnen und Mietern gerne in Anspruch genommen, weil es eine Orientierungshilfe ist und auch mit dazu beitragen kann, ob es sich lohnt, erstens zur Schlichtungsstelle zu gehen und zweitens in Einschätzung und Abstimmung auch mit Rechtskundigen das eigene Recht vor Gericht durchzusetzen.

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mieterhilfe haben im Jahr 2016 insgesamt 28.000 Kundenkontakte gehabt. Wenn man jetzt das Info-Center dazu nimmt, sind es mehr als 40.000 Kontakte, die mit Mieterinnen und Mietern absolviert worden sind.

 

Dabei hat sich herausgestellt, dass sicher eines der großen Probleme bei der Miethöhe die Frage der befristeten Mieten ist, der Umstand, dass bereits mehr als drei Viertel aller angebotenen Wohnungen befristete Mietverträge aufweisen. Das ist sehr oft - nicht immer, aber sehr oft - ein Preistreiber, was die Miethöhe betrifft.

 

Das ist mit ein Grund, dass ich als Wiener Wohnbaustadtrat vom Bundesgesetzgeber immer wieder auch gefordert habe, dass es ein transparentes Mietrechtsgesetz geben soll, wo die Frage der Befristung stärker reglementiert wird - nicht ausgeschlossen wird, aber stärker reglementiert wird -, und dass andere Themen wie zum Beispiel das Zuschlagssystem transparenter, verständlicher, zugänglicher geregelt werden.

 

Hier ist der Bundesgesetzgeber noch säumig. Aber ich denke, dass es wichtig sein wird, wenn man leistbaren Wohnraum in Wien auch in Zukunft gewährleisten will, dass es hier auch zu einem bundeseinheitlichen Mietrechtsgesetz kommt, das die Interessen der Mieterinnen und Mietern vertritt.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Danke schön. Die 1. Zusatzfrage kommt von NEOS. Herr GR Dip.-Ing. Dr. Gara, bitte.

 

9.32.27

GR Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Guten Morgen, Herr Stadtrat!

 

Vielen Dank für die Beantwortung. Ich finde es sehr gut, dass man auf der einen Seite natürlich auf die Mieter schaut, auch im Sinne des leistbaren Wohnens. Ich glaube, dass es allerdings notwendig ist, schon auch auf der Vermieterseite zu schauen, wie man letztendlich

 

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