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Gemeinderat, 28. Sitzung vom 25.10.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 9 von 57

 

Neudefinition der Aufgaben der Gebietsbetreuung ausgerichtet werden.

 

Aber wichtig ist die Vernetzung dieser Institutionen. Das ist also eine völlig berechtigte Frage, die wir natürlich laufend evaluieren und überprüfen. Wir versuchen auch, diese Koordination immer enger abzustimmen.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Die 3. Zusatzfrage kommt von der FPÖ. Herr GR Mag. Dr. Wansch, bitte.

 

9.38.59

GR Mag. Dr. Alfred Wansch (FPÖ): Guten Morgen, sehr geehrter Herr Stadtrat!

 

Danke für die Beantwortung. Es geht um das Thema Wohnkosten. Ich habe jetzt auf der Homepage von Wiener Wohnen nachgesehen und zitiere von dieser Homepage unter der Überschrift „Was kostet eine Gemeindewohnung?“ nachstehende Zahlen.

 

Ein Wohnraum mindestens - Betonung liegt auf mindestens - 300, 2 Wohnräume 450, 3 Wohnräume 650, 4 Wohnräume 750. Der Wohnraum wird definiert als ein Raum, der größer als 8 m² ist. Und die angegebenen Beträge über die monatlichen Kosten beinhalten die Betriebskosten und die Umsatzsteuer, beinhalten aber nicht Strom, Gas und Heizung.

 

Jetzt habe ich eine Rechnung gemacht und habe gesagt, okay, ich nehme eine Ein-Wohnraum-Wohnung, und ich sage nicht, 8 m², sondern ich sage, ich nehme 30 m², eine klassische Ein-Wohnraum-Wohnung. Da komme ich auf eine Bruttomonatsmiete von 10 EUR/m². Wenn ich dasselbe bei 2 Wohnräumen mache und 45 m² sage, komme ich auch auf 10 EUR/m². Wenn ich dann sage, ich nehme 3 Wohnräume, und ich sage 60 m², komme ich sogar auf 10,80 EUR.

 

Meine Frage an Sie, Herr Stadtrat: Was werden Sie unternehmen, dass bei der Neuvermietung von Gemeindewohnungen wieder ein sozial leistbares, ein sozial verträgliches Mietniveau geschaffen wird?

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Herr Stadtrat, bitte.

 

Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig: Ich kann Ihre Rechnung nicht nachvollziehen. Die Wohnkosten und Mietkosten werden nach Quadratmetern berechnet. Bei den Gemeindewohnungen wird der Richtwert angewandt, und zwar im Unterschied zu privaten Wohnungen ohne Zuschläge, ohne Kaution, ohne sonstige zusätzliche Kosten, die im privaten Wohnhausbereich getätigt werden.

 

Dieser Richtwert, der im Übrigen der zweitniedrigste in ganz Österreich ist - nur das Burgenland hat einen niedrigeren Richtwert -, ist deshalb gesetzlich so festgelegt worden, weil wir in Wien erfreulicherweise, historisch gewachsen, einen sehr hohen Bestand an geförderten Wohnungen, insbesondere Gemeindewohnungen, haben. Deshalb ist der Richtwert in Wien mit 5,58 EUR ein sehr günstiger im österreichweiten Vergleich. Es gibt keine Wohnform, die einen günstigeren Mietzins verrechnet, außer jenen geförderten Wohnungen, die im Rahmen des WGG zum Teil günstiger vermietet werden. Die Bruttokosten, also mit Betriebskosten und Steuern zusammengerechnet, bewegen sich im Regelfall bei 8,77 EUR.

 

Von da her kann ich Ihre Zahlen nicht nachvollziehen, und wie gesagt: Abgerechnet wird die Miete nach Quadratmetern und nicht nach Anzahl der Räume.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Danke schön. Damit ist die 3. Anfrage beantwortet.

 

9.42.00†VBgm.in Mag. Maria Vassilakou - Frage|

Die 4. Anfrage (FSP - 03542-2017/0001 - KNE/GM) wurde von Frau GRin Mag. Bettina Emmerling gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung gerichtet. Es geht in der Anfrage darum, dass verlautbart wurde, 1.000 elektrische Ladestationen bis 2020 in Wien zu implementieren, und darum, welche Art von Ladestationen implementiert werden soll. (Am Donnerstag, den 5. Oktober 2017 haben Sie als Auftraggeberin gemeinsam mit der „Auftragnehmerin“, Amtsführende Stadträtin Mag. Ulli Sima, das Projekt „1.000 E-Ladestellen für Wien bis 2020“ präsentiert. Den Zuschlag für die Errichtung und den Betrieb der neuen Ladestellen hatte Wien Energie im Zuge einer Ausschreibung der MA 33 erhalten. Alle neuen Ladestellen sollen Ladungen mit bis zu 11 Kilowatt ermöglichen. Durch die ständige Erhöhung der Reichweite von Elektroautos und damit auch der Batteriekapazität werden allerdings auch die Ansprüche an Ladestationen höher. Ein stärkeres Elektrofahrzeug mit einer Leistung von 100 Kilowattstunden würde rund 10 statt 3 Stunden für eine Vollladung benötigen. Experten empfehlen daher einen Mix von Ladestellen mit geringerer und stärkerer Leistung mit mindestens 50 Kilowatt. Warum werden im Zuge des Vertrages nur 11-kW-Ladestellen errichtet?)

 

Bitte, Frau Stadträtin.

 

VBgm.in Mag. Maria Vassilakou: Sehr geehrte Frau GRin Emmerling!

 

Im Zuge des Vertrages werden 11-kW-Ladestellen errichtet, da die geplante und ausgeschriebene Ladeinfrastruktur in erste Linie ein Zwischenladen ermöglichen soll. Gemeint ist damit, dass BenutzerInnen von Elektrofahrzeugen während eines Aufenthaltes die Reichweite ihres Fahrzeuges erhöhen können. Das Basisladenetz verfügt über Ladestellen, die sich über das gesamte Stadtgebiet verteilen. Dadurch lässt sich das Laden sehr gut mit anderen Aktivitäten wie zum Beispiel einkaufen oder jemanden besuchen kombinieren.

 

Festzuhalten ist, dass die Batteriekapazität zwar in direktem Zusammenhang mit der Reichweite steht. Gleichsam festzuhalten ist auch, dass bei einer Entnahme von 11 kW in 3 Stunden eine Reichweite von zirka 150 bis 200 km geladen werden kann und somit das Fortkommen gesichert ist. Bereits jetzt fahren viele E-FahrzeugbesitzerInnen nicht erst bei komplett entleertem Akku, sondern mit ausreichender Akku-Restladung zum Nachladen, sobald sie eine Gelegenheit dafür vorfinden. Das ist im Übrigen auch bei BesitzerInnen von Autos mit Verbrennungsmotoren so.

 

Angemerkt sei auch, dass die Autoindustrie noch nicht genügend Elektrofahrzeuge auf den Markt gebracht hat, die ein Schnellladen ermöglichen würden.

 

Zusammenfassend: Aus Sicht der Stadt Wien sind derzeit keine höheren Ladeleistungen notwendig.

 

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