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Gemeinderat, 29. Sitzung vom 20.11.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 83 von 135

 

islamistischen oder türkischen nationalistischen Organisationen zugeordnet werden. Diese sind dann teilweise schon mehr oder weniger im Herzstück unserer Staatsgewalt drin! - Wenn man also den Verfassungsschutz braucht, um die eigene Polizei zu überwachen, spätestens dann muss man sehen, dass da irgendwas ganz massiv falsch gelaufen ist! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Deswegen kann man auch nicht sagen, dass Menschen vom Wahlrecht ausgeschlossen werden. Das ist ja kein Ausschluss, sondern es ist eine positive Definition, wer wählen darf, nämlich die Mitglieder der Gemeinschaft, die die Staatsbürgerschaft haben. Das ist ja kein Ausschluss. Es wird ja niemandem etwas weggenommen, sondern es werden Bedingungen definiert, unter denen man dann auch die Staatsbürgerschaft und damit das Wahlrecht erhalten kann. Aber das, was Sie betreiben, ist, die Legitimation unserer Wahlergebnisse in Frage zu stellen, so nach dem Motto, da werden Leute ausgegrenzt, ausgeschlossen. In Wirklichkeit kommen die ja in ein fremdes Land und es gibt eben die entsprechenden Möglichkeiten. Und dazu gehört natürlich auch, dass man nicht seinen Lebensunterhalt ausschließlich aus Sozialleistungen bezieht. Die Menschen müssen auch selbsterhaltungsfähig sein, denn es kann nicht sein, dass man hier herkommt, dann mit der Mindestsicherung sozusagen ein ganzes Leben fristen soll und dann noch einen Teil nach Hause schickt.

 

Ich glaube, da müssen Sie aufwachen, und ich hoffe nur, dass sich bei der SPÖ jene durchsetzen, die das auch realistisch sehen und nicht hetzerisch. Es kann Ihnen doch auch nicht recht sein, gerade, wenn wir liberal und progressiv sind, das kann man uns ja nicht so wirklich nachsagen. Aber dass es da einen gewissen Konsens braucht und Werte geteilt werden müssen, sollte auch in großen Teilen der SPÖ mehrheitsfähig sein.

 

Herr Vorsitzender, ich brauche die Redezeit unserer Fraktion auf, also sagen Sie mir, wenn wir ganz am Ende sind. Ich habe dann noch zwei Anträge, die ich auch noch kurz stellen möchte, und zwar die Rückübertragung der außerschulischen Jugendarbeit an den Magistrat der Stadt Wien. Das ist ein ganz ein anderes Thema.

 

Wir hatten jetzt sehr interessante Stadtrechnungshofberichte, aus denen ganz klar hervorgekommen ist, dass diese Vielzahl an Vereinen völlig überfordert ist. Es ist der Magistrat überfordert mit der Kontrolle der Vereine, es sind die Vereine überfordert mit der Einhaltung der rechtlichen Regelungen, also Rechnungsprüfung, Bilanz, Buchhaltung, und so weiter. Und im Zuge der Debatte wegen Befangenheit und Chorherr hat ja auch der ehemalige Stadtrat und jetzige Klubobmann Oxonitsch gesagt, man soll sich nichts antun, hinter diesen Vereinen steht ja die Stadt Wien. Das ist ja genau das, was wir auch immer sagen: Das ist die Stadt und die Stadt braucht keine Vereine, sondern die Stadt existiert ja auch, ohne dass sie Vereine gründet. Das heißt, wenn das kommunale Aufgaben sind, dann soll das der Magistrat machen, und wenn wir auf Vereine setzen, dann sollen das echte Vereine sein, die um Mitglieder werben, wo auch Mitgliedsbeiträge verlangt werden, wo ehrenamtliche Tätigkeiten stattfinden. Aber so diese Mischung, es ist eh die Stadt, das ist letztendlich eine Flucht aus der Kontrolle. Es ist ja nicht in erster Linie Aufgabe des Rechnungshofes, der Magistrat ist überfordert, und auch dort ist offenkundig eine Überforderung da.

 

Daher lautet unser Antrag, bei der außerschulischen Jugendarbeit, aber auch in den Integrationsvereinen, wenn 100 Prozent Gemeindefinanzierung ist, dann soll das auch der Magistrat in eigener Verantwortung machen. Und da habe ich größtes Vertrauen zu den hervorragenden Mitarbeitern der Stadt Wien, dass die das auch können und wir nicht hunderte kleine Vereine brauchen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Mein zweiter Antrag gehört zur selben Themengruppe. Man sieht nämlich auch anhand dieser Rechnungshofberichte, welche Zustände teilweise in diesen Vereinen herrschen, dass da haufenweise In-sich-Geschäfte zwischen Vereinsorganen und den Vorstandsmitgliedern gemacht werden, dass sich da der Obmann selbst dort einmietet und ein Projekt da und dort macht. Da sagt der Stadtrechnungshof eindeutig, dass das missbrauchsanfällig ist und dass hier eigentlich alle Alarmglocken auch läuten sollten. Deshalb, solange es diese Vereine gibt, würden wir beantragen, dass die Förderungsrichtlinien im außerschulischen und Integrationsbereich vorsehen, dass, wenn so ein geförderter Verein ein In-sich-Geschäft mit den eigenen Vorstandsmitgliedern plant, dazu vorab eine Genehmigung durch den Magistrat vorzunehmen ist, dass man hier auch einen Fremdvergleich macht, damit da nicht letztendlich Steuergeld zweckwidrig verwendet wird. Allein der Anschein ist ja schon schlimm genug.

 

Das muss man natürlich auch sagen: Wenn ein Verein ausschließlich seine eigenen Mitgliedsbeitrage verwaltet, dann ist mir das als Nicht-Vereinsmitglied wurscht, was die dort für eine Wirtschaft haben, dann ist es Sache der Vereinsmitglieder. Und wenn da die Rechnungsprüfer nicht hinschauen und die Vereinsmitglieder das akzeptieren, ist das eine reine Sache innerhalb des Vereins, das geht Außenstehende nichts an. Aber diese Vereine haben kein eigenes Geld, sondern nur Steuergeld. Da kann es nicht sein, dass man dann dort Zustände hat, wo Rechnungsprüfer und Vorstandsmitglieder verwandt sind und die eigenen Angestellten auch gleichzeitig Vorstandsmitglieder sind. Das ist eben etwas anderes und daher auch die Bitte um Zustimmung zum Antrag, dass man diese In-sich-Geschäfte jedenfalls einer Vorabgenehmigung unterzieht. (Beifall bei der FPÖ.)

 

In diesem Sinne, die Zeit ist sehr kurz, die Geschäftsgruppe ist sehr groß. Es waren halt ein paar Punkte, die mir wichtig erschienen sind, und ich bitte um Ihr Verständnis, dass wir dem Budget nicht zustimmen werden. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Damit ist die Redezeit für die FPÖ aufgebraucht. Zu Wort gelangt Frau GRin Hanke. Selbstgewählte Redezeit ist 5 Minuten, Fraktionsredezeit ist noch 19 Minuten.

 

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