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Gemeinderat, 29. Sitzung vom 21.11.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 49 von 71

 

gerade auch aus Klimaschutzgründen, aber natürlich auch auf Grund, sage ich, der langfristigen Erhaltung der Werte ist es schon wichtig hier, was die Ausstattungen betrifft, auch auf diese Standards zu achten. Dieses Einhalten dieser Standards, Energieeffizienzstandards, halte ich für einen ganz, ganz wesentlichen Aspekt, weil, wie gesagt, die Gebäude wandeln sich und die Gebäude werden zunehmend zu unseren dezentralen Kraftwerken. Auch das ist letztendlich im Wohnbau auch mitzudenken, weil es langfristig weitaus kostengünstiger ist. Hier sind einfach auch andere Bezugsgrößen heranzuziehen, nämlich die Lebenszykluskosten von Gebäuden, auch wieder vor dem Hintergrund Klimaschutz.

 

Dann komme ich grundsätzlich noch etwas zur budgetären Thematik, über die relativ selten gesprochen wird, nämlich die Finanzlage von Wiener Wohnen, die insofern interessant wird, wenn Vermögen und Schulden der Unternehmungen des Magistrats ab 2019 in den Haushalt der Stadt übergeführt werden müssen. In Wirklichkeit ist das schon ein Damoklesschwert fürs zukünftige Budget, denn Wiener Wohnen hat derzeit zirka 3 Milliarden Schulden, davon 2,8 Milliarden bei Kreditinstitutionen. Das hat sich über die Jahre massiv erhöht. Natürlich ist auch der Wohnbau entsprechend gestiegen. Nun gilt das generell für das gesamte Budget der Stadt. Und jetzt haben wir natürlich auch eine, sage ich, gute Situation, weil die Zinsen relativ niedrig sind. Wenn allerdings diese Zinsleistungen steigen und sich die Zinsen nur um einen Prozentpunkt erhöhen, dann, haben wir uns ausgerechnet, bedeutet das alleine für den Zinsendienst eine Mehrbelastung von 25 bis 30 Millionen EUR. Das kann Wiener Wohnen bei der jetzigen Liquiditätslage wahrscheinlich nicht so leicht stemmen. Das heißt, wir sehen zwar auf der eine Seite, dass Wiener Wohnen seit zwei Jahren positiv bilanziert, das ist gut. Das ist auch deswegen der Fall, weil auf der anderen Seite Sanierungen und Rücklagen massiv zurückgefahren wurden. Eine wesentliche Belastung ist hier auch die Beamtenpension, weil die mit hohen Millionenbeträgen gedeckt werden muss. Das heißt, hier haben wir natürlich eine Situation, wo ich sage, das kann bei Wiener Wohnen schon auch ein Thema sein. Natürlich werden Sie wahrscheinlich kontern und sagen, aber Wiener Wohnen hat ein sehr hohes Immobilienvermögen von zirka 8 Milliarden EUR. Das ist schon richtig. Aber was würde passieren, wenn man die laufenden Schulden nicht mehr aus dem laufenden Betrieb bedienen könnte? Da müssten wir eigentlich etwas verkaufen, und ich glaube, das ist das, was Sie ja nicht wollen. Daher ist das ein Thema, das 2018 sicherlich spannend sein wird.

 

Ich möchte noch auf einen weiteren Punkt kommen, der in den letzten Wochen medial ziemlich aufgeschlagen ist, und zwar auf das Thema des drohenden Verlustes von knapp 3.000 Sozialwohnungen. Ich betone das deswegen, weil ja in diesem Hause immer wieder betont wird, das ist sicher, das gehört der Stadt, das sind Sozialwohnungen. Da haben wir wirklich die Möglichkeit, auch unseren BürgerInnen … (GR Christian Oxonitsch: Ein paar sagen, das gehört der Stadt!) Bitte? (GR Christian Oxonitsch: Ein paar sagen, das gehört der Stadt!) Ja ja, nein. Aber wir haben damit die Möglichkeit, günstige, sage ich, Mieten zu garantieren, sagen wir es so, günstige Mieten zu garantieren, und das ist letztendlich in Gefahr. Konkret geht es um einen gemeinnützigen Wohnbauträger, die WBV GÖD, ein Bauträger, der in Österreich rund 3.000 Wohnungen baut, weitere 1.000 sind in etwa in Vorbereitung, und 85 Prozent dieser Wohnungen befinden sich in Wien. Das heißt, im Wesentlichen trifft es hauptsächlich Wien. Die Anteile der WBV GÖD wurden 2015 an die Schweizer Keystone Holding verkauft, übertragen, die dem Unternehmer Christian Hosp gehört, ohne, und das ist eben der wichtige Punkt, die Zustimmung des Landes. Eigentlich müsste bei der Übertragung in dem Fall die Zustimmung des Landes erfolgen, wenn Anteile eines gemeinnützigen Wohnbauträgers verkauft werden. Laut § 10a des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes ist eben eine solche Genehmigung erforderlich. Die wurde aber nicht gemacht.

 

Die Prüfung des Revisionsverbandes hat nun ergeben, dass das eigentlich ein unzulässiges Geschäft war, hat das als unzulässiges Geschäft beurteilt, weil eben diese nötigen Genehmigungen für eine Übertragung der Firmenanteile fehlen. Das haben die Prüfer insofern auch kritisiert. Ich meine, letztendlich liegt ja der Ball bei Ihnen, der MA 50. Sie könnten auf der einen Seite anordnen, dass dieser Verkauf rückabgewickelt wird, weil man nicht vergessen darf, dass ja hier auch Wohnbauförderungen in der Höhe von knapp 100 Millionen EUR beansprucht wurden und geflossen sind. Oder Sie beantragen, dass die Gemeinnützigkeit aberkannt wird. Im letzten Fall haben Sie sich für Zweiteres entschieden. Für mich stellt sich schon die Frage, warum man hier nicht versucht, diese Geschäfte hier entsprechend auch wieder rückabzuwickeln. Warum ist das so wesentlich? Weil das natürlich, sage ich, ein Modell auch für andere sein kann, und die ganze Thematik der Gemeinnützigkeit hier natürlich schon auch ein gewisses Risiko darstellt. (Beifall bei den NEOS und von GR Mag. Dr. Alfred Wansch.)

 

Das ist für uns schon ein Thema, wo wir auch von Ihrer Seite ganz gerne eine Antwort hätten, was Sie gedenken, weil das schon ein Präzedenzfall ist, der aus unserer Sicht sehr, sehr problematisch ist. Das heißt, da sollten Sie schon auch darauf reagieren, warum Sie sich letztendlich hier nicht für die Rückabwicklung entschieden haben oder letztendlich auch nicht entsprechend aufgetreten sind, weil das natürlich für andere gemeinnützige Wohnbauträger oder für dieses Geschäftsmodell, die einfach so auf Private zu übertragen, natürlich Schule machen könnte. Das sind Fragestellungen, die für uns ganz wesentlich sind.

 

Ich möchte in dem Rahmen noch einmal betonen, und darauf sind wir schon gespannt, wie der Entwurf der Wohnbau-Novelle aussehen wird, ob hier auch einige unserer Vorschläge und Anregungen vorkommen und freue mich schon, diesen ersten Entwurf auch bald einmal zu sehen. Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

 

Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Die Redezeit war 13 Minuten, fraktionelle Restredezeit wären noch 10

 

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