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Gemeinderat, 31. Sitzung vom 15.12.2017, Sitzungsbericht  -  Seite 5 von 24

 

(03960-2017/0001-GKU; MA 7, P 56) Die Subvention an die IG Kultur Wien - Wiener Interessensgemeinschaft für freie und autonome Kulturarbeit im Jahr 2018 für ihre gesamte Jahrestätigkeit in der Höhe von 99 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets auf Haushaltsstelle 1/3813/757 im Voranschlag 2018 Vorsorge zu treffen.

 

(04063-2017/0001-GKU; MA 7, P 57) Eine erste Rate für die Subvention für die Wiener Symphoniker im Jahr 2018 für den Orchesterbetrieb und die Pensionszahlungen in der Höhe von 15 145 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets auf Haushaltsstelle 1/3220/757 im Voranschlag 2018 Vorsorge zu treffen.

 

(04070-2017/0001-GKU; MA 7, P 58) Die Subvention an das Wiener Volksliedwerk im Jahr 2018 für die künstlerischen Aktivitäten in der Höhe von 160 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets auf Haushaltsstelle 1/3220/757 im Voranschlag 2018 Vorsorge zu treffen.

 

(04066-2017/0001-GKU; MA 7, P 59) Die MA 7 wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung mit der Schauspielhaus Wien GmbH ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Schauspielhaus Wien GmbH werden für die Jahre 2018 bis 2021 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

 

präliminiert Jahr 2018             1 515 000 EUR

 

präliminiert Jahr 2019             1 515 000 EUR

 

präliminiert Jahr 2020             1 515 000 EUR

 

präliminiert Jahr 2021             1 515 000 EUR

 

Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Förderung für das Jahr 2018 in der Höhe von 1 515 000 EUR ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets auf Haushaltsstelle 1/3240/755 im Voranschlag 2018 Vorsorge zu treffen. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der Folgejahre Vorsorge zu treffen.

 

(04068-2017/0001-GKU; MA 7, P 61) Die MA 7 wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung mit der Tanzquartier-Wien GmbH ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Tanzquartier-Wien GmbH werden für die Jahre 2018 bis 2021 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

 

präliminiert Jahr 2018             2 950 000 EUR

 

präliminiert Jahr 2019             2 950 000 EUR

 

präliminiert Jahr 2020             2 950 000 EUR

 

präliminiert Jahr 2021             2 950 000 EUR

 

Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Förderung für das Jahr 2018 in der Höhe von 2 950 000 EUR ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets auf Haushaltsstelle 1/3240/755 im Voranschlag 2018 Vorsorge zu treffen. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der Folgejahre Vorsorge zu treffen.

 

(04069-2017/0001-GKU; MA 7, P 62) Die MA 7 wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung mit Kitsch & Kontor - Theaterverein ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Kitsch & Kontor - Theaterverein werden für die Jahre 2018 bis 2021 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

 

präliminiert Jahr 2018             900 000 EUR

 

präliminiert Jahr 2019             900 000 EUR

 

präliminiert Jahr 2020             900 000 EUR

 

präliminiert Jahr 2021             900 000 EUR

 

Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Förderung für das Jahr 2018 in der Höhe von 900 000 EUR ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets auf Haushaltsstelle 1/3240/757 im Voranschlag 2018 Vorsorge zu treffen. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(04071-2017/0001-GKU; MA 7, P 63) Zur Förderung diverser Theatergruppen und -institutionen in Form von Jahressubventionen, Projektzuschüssen und Beratungskosten wird im Jahr 2018 ein Rahmenbetrag in der Höhe von 2 868 000 EUR genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets in der Höhe von 2 618 000 EUR auf den Haushaltsstellen 1/3240/757 und 755 und in der Höhe von 250 000 EUR auf den Haushaltsstellen 1/3819/757 und 755 im Voranschlag 2018 Vorsorge zu treffen.

 

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