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Gemeinderat, 31. Sitzung vom 15.12.2017, Sitzungsbericht  -  Seite 6 von 24

 

(04072-2017/0001-GKU; MA 7, P 64) Die MA 7 wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung mit sirene Operntheater - Verein für Musik und Theater ermächtigt. Dem Subventionsnehmer sirene Operntheater - Verein für Musik und Theater werden für die Jahre 2018 bis 2021 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

 

präliminiert Jahr 2018             200 000 EUR

 

präliminiert Jahr 2019             200 000 EUR

 

präliminiert Jahr 2020             200 000 EUR

 

präliminiert Jahr 2021             200 000 EUR

 

Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Förderung für das Jahr 2018 in der Höhe von 200 000 EUR ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets auf Haushaltsstelle 1/3240/757 im Voranschlag 2018 Vorsorge zu treffen. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(03919-2017/0001-GKU; MA 7, P 68) Die MA 7 wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung mit dem Theaterverein Wiener Metropol ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Theaterverein Wiener Metropol werden für die Jahre 2018 bis 2019 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

 

präliminiert Jahr 2018             600 000 EUR

 

präliminiert Jahr 2019             600 000 EUR

 

Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Förderung für das Jahr 2018 in der Höhe von 600 000 EUR ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets auf Haushaltsstelle 1/3240/757 im Voranschlag 2018 Vorsorge zu treffen. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der Folgejahre Vorsorge zu treffen.

 

(03920-2017/0001-GKU; MA 7, P 69) Die MA 7 wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung mit der Drachengasse 2 Theater Ges.m.b.H. ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Drachengasse 2 Theater Ges.m.b.H. werden für die Jahre 2018 bis 2021 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

 

präliminiert Jahr 2018             650 000 EUR

 

präliminiert Jahr 2019             650 000 EUR

 

präliminiert Jahr 2020             650 000 EUR

 

präliminiert Jahr 2021             650 000 EUR

 

Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Förderung für das Jahr 2018 in der Höhe von 650 000 EUR ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets auf Haushaltsstelle 1/3240/755 im Voranschlag 2018 Vorsorge zu treffen. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(03923-2017/0001-GKU; MA 7, P 71) Die MA 7 wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung mit der INTER-THALIA Theater BetriebsgesmbH ermächtigt. Dem Subventionsnehmer INTER-THALIA Theater BetriebsgesmbH werden für die Jahre 2018 bis 2019 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

 

präliminiert Jahr 2018             590 000 EUR

 

präliminiert Jahr 2019             590 000 EUR

 

Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Förderung für das Jahr 2018 in der Höhe von 590 000 EUR ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets auf Haushaltsstelle 1/3240/755 im Voranschlag 2018 Vorsorge zu treffen. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der Folgejahre Vorsorge zu treffen.

 

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