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Gemeinderat, 31. Sitzung vom 15.12.2017, Sitzungsbericht  -  Seite 7 von 24

 

 

(03924-2017/0001-GKU; MA 7, P 72) Die MA 7 wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung mit dem Kabinetttheater - Verein zur Förderung zeitgenössischer Theaterformen ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Kabinetttheater - Verein zur Förderung zeitgenössischer Theaterformen werden für die Jahre 2018 bis 2021 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

 

präliminiert Jahr 2018             70 000 EUR

 

präliminiert Jahr 2019             70 000 EUR

 

präliminiert Jahr 2020             70 000 EUR

 

präliminiert Jahr 2021             70 000 EUR

 

Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Förderung für das Jahr 2018 in der Höhe von 70 000 EUR ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets auf Haushaltsstelle 1/3240/757 im Voranschlag 2018 Vorsorge zu treffen. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(03926-2017/0001-GKU; MA 7, P 74) Die Subventionen an folgende Theatergruppen und -institutionen für das Jahr 2018 werden wie folgt genehmigt:

"Kopf hoch" Verein zur Förderung von interdisziplinärer und experimenteller Kunst


80 000 EUR

 

Kunst- und Kulturverein Raw Matters

25 000 EUR

 

Theaterverein Theater FOXFIRE

70 000 EUR

 

VEREIN NEUES WIENER MUSIK-THEATER

50 000 EUR

 

VIOLET LAKE VEREIN ZUR FÖRDERUNG DER KÜNSTE IM

DARSTELLENDEN UND BILDENDEN BEREICH

 

40 000 EUR

 

 

265 000 EUR

 

Für die Bedeckung der Förderungen für das Jahr 2018 in der Höhe von 265 000 EUR ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets auf Haushaltsstelle 1/3240/757 im Voranschlag 2018 Vorsorge zu treffen.

 

(03928-2017/0001-GKU; MA 7, P 75) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 2-Jahresvereinbarung für die Jahre 2018 bis 2019 mit unten angeführten Institutionen ermächtigt. Den unten angeführten Subventionsnehmern werden für die Jahre 2018 bis 2019 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

 

Jahr 2018

Jahr 2019

Arbeitsplatz - Verein zur Zurverfügungstellung von Arbeitsräumen für Tanz und Performance


25 000 EUR


25 000 EUR

Art*Act Kunstverein

70 000 EUR

70 000 EUR

DANS.KIAS - Verein für physische

Kommunikation in der darstellenden Kunst


70 000 EUR


70 000 EUR

Ian Kaler / Verein an den Schnittstellen zum Performativen

80 000 EUR

80 000 EUR

Im_flieger - Verein zur Förderung

performativer Kunst


90 000 EUR


90 000 EUR

KUNSTVEREIN ARCHIPELAGO

80 000 EUR

80 000 EUR

Musiktheatertage Wien

190 000 EUR

190 000 EUR

SECOND NATURE - Verein zur Förderung interkultureller Tanzentwicklung

80 000 EUR

80 000 EUR

theatercombinat - theaterverein

100 000 EUR

100 000 EUR

Verein der Freunde und Förderer des Schubert Theaters

80 000 EUR

80 000 EUR

Verein für modernes Tanztheater

80 000 EUR

80 000 EUR

Verein zur Förderung der Bewegungsfreiheit

70 000 EUR

70 000 EUR

Wiener Tanz- und Kunstbewegung

80 000 EUR

80 000 EUR

 

1 095 000 EUR

1 095 000 EUR

Bei Nichtzustandekommen der 2-Jahresvereinbarungen soll den betreffenden Vereinigungen nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Förderungen für das Jahr 2018 in der Höhe von insgesamt 1 095 000 EUR ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets auf Haushaltsstelle 1/3240/757 im Voranschlag 2018 Vorsorge zu treffen. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag des Folgejahres Vorsorge zu treffen.

 

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