Gemeinderat, 31. Sitzung vom 15.12.2017, Sitzungsbericht - Seite 7 von 24
(03924-2017/0001-GKU; MA 7, P 72) Die MA 7 wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung mit dem Kabinetttheater - Verein zur Förderung zeitgenössischer Theaterformen ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Kabinetttheater - Verein zur Förderung zeitgenössischer Theaterformen werden für die Jahre 2018 bis 2021 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert Jahr 2018 70 000 EUR
präliminiert Jahr 2019 70 000 EUR
präliminiert Jahr 2020 70 000 EUR
präliminiert Jahr 2021 70 000 EUR
Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Förderung für das Jahr 2018 in der Höhe von 70 000 EUR ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets auf Haushaltsstelle 1/3240/757 im Voranschlag 2018 Vorsorge zu treffen. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.
(03926-2017/0001-GKU; MA 7, P 74) Die Subventionen an folgende Theatergruppen und -institutionen für das Jahr 2018 werden wie folgt genehmigt:
"Kopf hoch" Verein zur Förderung von interdisziplinärer und experimenteller Kunst |
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Kunst- und Kulturverein Raw Matters |
25 000 EUR |
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Theaterverein Theater FOXFIRE |
70 000 EUR |
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VEREIN NEUES WIENER MUSIK-THEATER |
50 000 EUR |
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VIOLET LAKE VEREIN ZUR FÖRDERUNG DER KÜNSTE IM DARSTELLENDEN UND BILDENDEN BEREICH |
40 000 EUR |
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265 000 EUR |
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Für die Bedeckung der Förderungen für das Jahr 2018 in der Höhe von 265 000 EUR ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets auf Haushaltsstelle 1/3240/757 im Voranschlag 2018 Vorsorge zu treffen.
(03928-2017/0001-GKU; MA 7, P 75) Die MA 7 wird zum Abschluss einer 2-Jahresvereinbarung für die Jahre 2018 bis 2019 mit unten angeführten Institutionen ermächtigt. Den unten angeführten Subventionsnehmern werden für die Jahre 2018 bis 2019 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
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Jahr 2018 |
Jahr 2019 |
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Arbeitsplatz - Verein zur Zurverfügungstellung von Arbeitsräumen für Tanz und Performance |
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Art*Act Kunstverein |
70 000 EUR |
70 000 EUR |
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DANS.KIAS - Verein für physische Kommunikation in der darstellenden Kunst |
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Ian Kaler / Verein an den Schnittstellen zum Performativen |
80 000 EUR |
80 000 EUR |
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Im_flieger - Verein zur Förderung performativer Kunst |
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KUNSTVEREIN ARCHIPELAGO |
80 000 EUR |
80 000 EUR |
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Musiktheatertage Wien |
190 000 EUR |
190 000 EUR |
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SECOND NATURE - Verein zur Förderung interkultureller Tanzentwicklung |
80 000 EUR |
80 000 EUR |
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theatercombinat - theaterverein |
100 000 EUR |
100 000 EUR |
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Verein der Freunde und Förderer des Schubert Theaters |
80 000 EUR |
80 000 EUR |
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Verein für modernes Tanztheater |
80 000 EUR |
80 000 EUR |
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Verein zur Förderung der Bewegungsfreiheit |
70 000 EUR |
70 000 EUR |
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Wiener Tanz- und Kunstbewegung |
80 000 EUR |
80 000 EUR |
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1 095 000 EUR |
1 095 000 EUR |
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Bei Nichtzustandekommen der 2-Jahresvereinbarungen soll den betreffenden Vereinigungen nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Förderungen für das Jahr 2018 in der Höhe von insgesamt 1 095 000 EUR ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets auf Haushaltsstelle 1/3240/757 im Voranschlag 2018 Vorsorge zu treffen. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag des Folgejahres Vorsorge zu treffen.
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