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Gemeinderat, 31. Sitzung vom 15.12.2017, Sitzungsbericht  -  Seite 8 von 24

 

(03929-2017/0001-GKU; MA 7, P 76) Die Subvention an den Theaterverein Odeon im Jahr 2018 für den Betrieb des Theaters Odeon in der Höhe von 800 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets auf Haushaltsstelle 1/3240/757 im Voranschlag 2018 Vorsorge zu treffen.

 

(03943-2017/0001-GKU; MA 7, P 77) Die MA 7 wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung mit dem Theaterverein toxic dreams ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Theaterverein toxic dreams werden für die Jahre 2018 bis 2021 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

 

präliminiert Jahr 2018             200 000 EUR

 

präliminiert Jahr 2019             200 000 EUR

 

präliminiert Jahr 2020             200 000 EUR

 

präliminiert Jahr 2021             200 000 EUR

 

Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Förderung für das Jahr 2018 in der Höhe von 200 000 EUR ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets auf Haushaltsstelle 1/3240/757 im Voranschlag 2018 Vorsorge zu treffen. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(03944-2017/0001-GKU; MA 7, P 78) Die MA 7 wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung mit der Wiener Taschenoper ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Wiener Taschenoper werden für die Jahre 2018 bis 2021 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

 

präliminiert Jahr 2018             100 000 EUR

 

präliminiert Jahr 2019             100 000 EUR

 

präliminiert Jahr 2020             100 000 EUR

 

präliminiert Jahr 2021             100 000 EUR

 

Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Förderung für das Jahr 2018 in der Höhe von 100 000 EUR ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets auf Haushaltsstelle 1/3240/757 im Voranschlag 2018 Vorsorge zu treffen. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(03953-2017/0001-GKU; MA 7, P 79) Die MA 7 wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung mit der Neuen Oper Wien - Verein zur Dokumentation und Durchführung von Musiktheatern und Konzerten ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Neue Oper Wien - Verein zur Dokumentation und Durchführung von Musiktheatern und Konzerten werden für die Jahre 2018 bis 2021 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

 

präliminiert Jahr 2018             460 000 EUR

 

präliminiert Jahr 2019             460 000 EUR

 

präliminiert Jahr 2020             460 000 EUR

 

präliminiert Jahr 2021             460 000 EUR

 

Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Förderung für das Jahr 2018 in der Höhe von 460 000 EUR ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets auf Haushaltsstelle 1/3240/757 im Voranschlag 2018 Vorsorge zu treffen. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(03954-2017/0001-GKU; MA 7, P 80) Die MA 7 wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung mit Insert (Theaterverein) ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Insert (Theaterverein) werden für die Jahre 2018 bis 2021 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

 

präliminiert Jahr 2018             180 000 EUR

 

präliminiert Jahr 2019             180 000 EUR

 

präliminiert Jahr 2020             180 000 EUR

 

präliminiert Jahr 2021             180 000 EUR

 

Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den

 

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