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Gemeinderat, 31. Sitzung vom 15.12.2017, Sitzungsbericht  -  Seite 9 von 24

 

übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Förderung für das Jahr 2018 in der Höhe von 180 000 EUR ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets auf Haushaltsstelle 1/3240/757 im Voranschlag 2018 Vorsorge zu treffen. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(03958-2017/0001-GKU; MA 7, P 84) Die MA 7 wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung mit Liquid Loft Verein zur Projektierung künstlerischer Ideen ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Liquid Loft Verein zur Projektierung künstlerischer Ideen werden für die Jahre 2018 bis 2021 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

 

präliminiert Jahr 2018             120 000 EUR

 

präliminiert Jahr 2019             120 000 EUR

 

präliminiert Jahr 2020             120 000 EUR

 

präliminiert Jahr 2021             120 000 EUR

 

Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Förderung für das Jahr 2018 in der Höhe von 120 000 EUR ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets auf Haushaltsstelle 1/3240/757 im Voranschlag 2018 Vorsorge zu treffen. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(03959-2017/0001-GKU; MA 7, P 85) Die MA 7 wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung mit dem "THEATER LILARUM" Kossatz & Mitges. OG ermächtigt. Dem Subventionsnehmer "THEATER LILARUM" Kossatz & Mitges. OG werden für die Jahre 2018 bis 2021 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

 

präliminiert Jahr 2018             220 000 EUR

 

präliminiert Jahr 2019             220 000 EUR

 

präliminiert Jahr 2020             220 000 EUR

 

präliminiert Jahr 2021             220 000 EUR

 

Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Förderung für das Jahr 2018 in der Höhe von 220 000 EUR ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets auf Haushaltsstelle 1/3240/755 im Voranschlag 2018 Vorsorge zu treffen. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(04093-2017/0001-GKU; MA 7, P 87) Die Subvention an den Kunstverein Wien im Jahr 2018 für die Jahresaktivität in der Höhe von 1 185 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets für den Betrag in der Höhe von 1 100 000 EUR auf Haushaltsstelle 1/3300/757, für den Betrag in der Höhe von 50 000 EUR auf Haushaltsstelle 1/3813/757 und für den Betrag in der Höhe von 35 000 EUR auf Haushaltsstelle 1/3120/757 im Voranschlag 2018 Vorsorge zu treffen.

 

(03869-2017/0001-GKU; MA 7, P 88) Die Subvention an die Stadtkino Filmverleih- und Kinobetriebsgesellschaft mbH im Jahr 2018 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 311 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung der Förderung in der Höhe von 311 000 EUR ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets auf Haushaltsstelle 1/3710/755 im Voranschlag 2018 Vorsorge zu treffen.

 

(03871-2017/0001-GKU; MA 7, P 89) Die Subvention an den Verein VIENNALE - Internationales Filmfestival Wien im Jahr 2018 für die Viennale in der Höhe von 1 485 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung der Förderung in der Höhe von 1 475 000 EUR ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets auf Haushaltsstelle 1/3710/757 und für den Wiener Filmpreis in der Höhe von 10 000 EUR auf Haushaltsstelle 1/3710/768 im Voranschlag 2018 Vorsorge zu treffen.

 

(03872-2017/0001-GKU; MA 7, P 90) Die Subvention an die Entuziasm KinobetriebsgmbH im Jahr 2018 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 390 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung der Förderung in der Höhe von 390 000 EUR ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets auf Haushaltsstelle 1/3710/755 im Voranschlag 2018 Vorsorge zu treffen.

 

(03961-2017/0001-GKU; MA 7, P 91) Zur Förderung von Filmfestivals, kinokulturellen Projekten und Sommerkinos wird im Jahr 2018 ein Rahmenbetrag in der Höhe von 644 000 EUR genehmigt. Für die Bedeckung der Förderung in der Höhe von 544 000 EUR ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets auf den Haushaltsstellen 1/3813/757 und 768 im Voranschlag 2018 Vorsorge zu treffen und für die Bedeckung der Förderung in der Höhe von 100 000 EUR ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets auf den Haushaltsstellen 1/3819/757 und 768 im Voranschlag 2018 Vorsorge zu treffen.

 

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