Gemeinderat, 31. Sitzung vom 15.12.2017, Sitzungsbericht - Seite 10 von 24
(03708-2017/0001-GKU; MA 51, P 94) Den nachstehend angeführten Sportorganisationen und sonstigen Institutionen werden aus den Sportförderungsmitteln 2017 folgende Subventionen genehmigt:
1) SC Columbia Floridsdorf Umbau der bestehenden Tennisplätze |
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2) Wiener Athletik Fußball Vorwärts
Brigittenau Zubau |
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Gesamt |
588 900 EUR |
Die angeführten Subventionen in der Gesamthöhe von 588 900 EUR sind im Voranschlag 2017 auf Haushaltsstelle 1/2690/777 gegeben.
(03940-2017/0001-GKU; MA 7, P 95) Der Schenkung des künstlerischen Konvolutes von Dagmar und Manfred Chobot (laut vorgelegter Werkliste) an die Stadt Wien wird zugestimmt.
(03941-2017/0001-GKU; MA 7, P 96) Der Schenkung des künstlerischen Konvolutes von Drago Prelog (laut vorgelegtem Schenkungsschreiben) an die Stadt Wien wird zugestimmt.
(04064-2017/0001-GKU; MA 7, P 97) Die Subvention an die Jüdisches Museum der Stadt Wien GmbH im Jahr 2018 für die Durchführung ihrer Tätigkeiten im Jahr 2018 in der Höhe von 3 690 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets auf Haushaltsstelle 1/3400/755 im Voranschlag 2018 Vorsorge zu treffen.
(04132-2017/0001-GKU; MA 7, P 99) Die Subvention an die Jüdisches Museum der Stadt Wien GmbH im Jahr 2017 für das Projekt "Neuaufstellung der Dauerausstellung am Judenplatz" in der Höhe von 30 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2891/755 im Voranschlag 2017 gegeben.
(04133-2017/0001-GKU; MA 7, P 100) Die MA 7 wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung mit dem Verein Architekturzentrum Wien ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Verein Architekturzentrum Wien werden für die Jahre 2017 bis 2018 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert Jahr 2017 72 000 EUR
präliminiert Jahr 2018 72 000 EUR
Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Der auf das Verwaltungsjahr 2017 entfallende Betrag in der Höhe von 72 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 im Voranschlag 2017 bedeckt. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag des kommenden Jahres Vorsorge zu treffen.
(03873-2017/0001-GKU; MA 7, P 101) Die Subvention an die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW) im Jahr 2017 für die Durchführung von Wien-bezogenen Sonderprojekten in der Höhe von 34 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.
(03942-2017/0001-GKU; MA 7, P 106) Die Subvention an den Verein Jewish Welcome Service Vienna im Jahr 2018 für die Aktivitäten 2018 in der Höhe von 148 600 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets auf Haushaltsstelle 1/3813/757 im Voranschlag 2018 Vorsorge zu treffen.
(04136-2017/0001-GKU; MA 7, P 107) Die MA 7 wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung mit dem Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) werden für die Jahre 2018 bis 2022 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert Jahr 2018 160 000 EUR
präliminiert Jahr 2019 160 000 EUR
präliminiert Jahr 2020 3 360 000 EUR
präliminiert Jahr 2021 3 360 000 EUR
präliminiert Jahr 2022 3 360 000 EUR
Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Der auf das Verwaltungsjahr 2018 entfallende Betrag in der Höhe von 160 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 im Voranschlag 2018 bedeckt. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.
(VO - 02539-2017/0001; MA 40, P 108) Der vorgelegte Entwurf einer Verordnung des Wiener Gemeinderates betreffend die Festsetzung der Gebühren gemäß §§ 28 Abs. 3 und 29 Abs. 4 Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz - WRKG wird genehmigt.
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