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Gemeinderat, 31. Sitzung vom 15.12.2017, Sitzungsbericht  -  Seite 18 von 24

 

Folgende zwei Anträge des Stadtsenates werden ohne Verhandlung angenommen:

 

Berichterstatter: GR Mag. Thomas Reindl

 

22. (03707-2017/0001-GKU; MA 51, P 93) Den nachstehend angeführten Sportorganisationen und sonstigen Institutionen werden aus den Sportförderungsmitteln 2017 folgende Subventionen genehmigt:

1) ASKÖ Landesverband WAT

Förderung des Nachwuchssportes sowie Fortbildungsmaßnahmen für Trainer und Funktionäre



40 000 EUR

2) Wiener Basketball Verband

Weiterführung der Sportakademie "Vienna Basketball Academy"


30 000 EUR

3) American Football Club Dacia Vienna Vikings

Schulkindern den Footballsport näher bringen


15 000 EUR

4) Förderverein für Leistungssport-lerInnen-Wien

Förderung jugendlicher LeistungssportlerInnen

 

15 000 EUR

5) Learn2ski

Anschaffung von "Dryslopes" Hightech-Kunststoffmatten für den Wintersport

 

 

30 000 EUR

Gesamt

130 000 EUR

Die angeführten Subventionen in der Gesamthöhe von 130 000 EUR sind im Voranschlag 2017 auf Haushaltsstelle 1/2690/757 bedeckt. (Einstimmig mit Ausnahme der Position 1: Zustimmung SPÖ, GRÜNE, FPÖ und ÖVP, Ablehnung NEOS.)

 

Berichterstatterin: GRin Katharina Schinner

 

23. (04065-2017/0001-GKU; MA 7, P 98) Die MA 7 wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung mit der Kulturzentrum "Kabelwerk" GmbH ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Kulturzentrum "Kabelwerk" GmbH werden für die Jahre 2018 bis 2021 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

 

präliminiert Jahr 2018             1 000 000 EUR

 

präliminiert Jahr 2019             1 000 000 EUR

 

präliminiert Jahr 2020             1 000 000 EUR

 

präliminiert Jahr 2021             1 000 000 EUR

 

Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Förderung für das Jahr 2018 in der Höhe von 1 000 000 EUR ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets auf Haushaltsstelle 1/3240/755 im Voranschlag 2018 Vorsorge zu treffen. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen. (Zustimmung SPÖ, GRÜNE, ÖVP und NEOS, Ablehnung FPÖ.)

 

Berichterstatterin: GRin Susanne Bluma

 

24. (03874-2017/0001-GKU; MA 7, P 102) Die Subvention an den Verein Wien Wissen - Verein zur Förderung von Bildungs- und Wissenschaftskommunikation im Jahr 2017 für das Projekt "Kommunikations- und Vernetzungsarbeit Wiener Ball der Wissenschaften" in der Höhe von 25 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben. (Zustimmung SPÖ, GRÜNE, ÖVP und NEOS, Ablehnung FPÖ.)

 

(Rednerinnen bzw. Redner: GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc, GRin Mag. Sybille Straubinger, MBA und GRin Birgit Hebein.)

 

Folgender Antrag des Stadtsenates wird ohne Verhandlung angenommen:

 

Berichterstatterin: GRin Mag. Sybille Straubinger, MBA

 

25. (03876-2017/0001-GKU; MA 7, P 103) Die MA 7 wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung mit der Demokratiezentrum Wien GmbH ermächtigt. Der Subventionsnehmerin Demokratiezentrum Wien GmbH werden für die Jahre 2017 bis 2018 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

 

präliminiert Jahr 2017             25 000 EUR

 

präliminiert Jahr 2018             25 000 EUR

 

Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Der auf das Verwaltungsjahr 2017 entfallende Betrag in der Höhe von 25 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/2891/755 im Voranschlag 2017 bedeckt. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag des kommenden Jahres Vorsorge zu treffen. (Zustimmung SPÖ, GRÜNE, ÖVP und NEOS, Ablehnung FPÖ.)

 

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