Gemeinderat, 31. Sitzung vom 15.12.2017, Sitzungsbericht - Seite 18 von 24
Folgende zwei Anträge des Stadtsenates werden ohne Verhandlung angenommen:
Berichterstatter: GR Mag. Thomas Reindl
22. (03707-2017/0001-GKU; MA 51, P 93) Den nachstehend angeführten Sportorganisationen und sonstigen Institutionen werden aus den Sportförderungsmitteln 2017 folgende Subventionen genehmigt:
1) ASKÖ Landesverband WAT Förderung des Nachwuchssportes sowie Fortbildungsmaßnahmen für Trainer und Funktionäre |
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2) Wiener Basketball Verband Weiterführung der Sportakademie "Vienna Basketball Academy" |
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3) American Football Club Dacia Vienna Vikings Schulkindern den Footballsport näher bringen |
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4) Förderverein für Leistungssport-lerInnen-Wien Förderung jugendlicher LeistungssportlerInnen |
15 000 EUR |
5) Learn2ski Anschaffung von "Dryslopes" Hightech-Kunststoffmatten für den Wintersport |
30 000 EUR |
Gesamt |
130 000 EUR |
Die angeführten Subventionen in der Gesamthöhe von 130 000 EUR sind im Voranschlag 2017 auf Haushaltsstelle 1/2690/757 bedeckt. (Einstimmig mit Ausnahme der Position 1: Zustimmung SPÖ, GRÜNE, FPÖ und ÖVP, Ablehnung NEOS.)
Berichterstatterin: GRin Katharina Schinner
23. (04065-2017/0001-GKU; MA 7, P 98) Die MA 7 wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung mit der Kulturzentrum "Kabelwerk" GmbH ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Kulturzentrum "Kabelwerk" GmbH werden für die Jahre 2018 bis 2021 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert Jahr 2018 1 000 000 EUR
präliminiert Jahr 2019 1 000 000 EUR
präliminiert Jahr 2020 1 000 000 EUR
präliminiert Jahr 2021 1 000 000 EUR
Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung der Förderung für das Jahr 2018 in der Höhe von 1 000 000 EUR ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets auf Haushaltsstelle 1/3240/755 im Voranschlag 2018 Vorsorge zu treffen. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen. (Zustimmung SPÖ, GRÜNE, ÖVP und NEOS, Ablehnung FPÖ.)
Berichterstatterin: GRin Susanne Bluma
24. (03874-2017/0001-GKU; MA 7, P 102) Die Subvention an den Verein Wien Wissen - Verein zur Förderung von Bildungs- und Wissenschaftskommunikation im Jahr 2017 für das Projekt "Kommunikations- und Vernetzungsarbeit Wiener Ball der Wissenschaften" in der Höhe von 25 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben. (Zustimmung SPÖ, GRÜNE, ÖVP und NEOS, Ablehnung FPÖ.)
(Rednerinnen bzw. Redner: GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc, GRin Mag. Sybille Straubinger, MBA und GRin Birgit Hebein.)
Folgender Antrag des Stadtsenates wird ohne Verhandlung angenommen:
Berichterstatterin: GRin Mag. Sybille Straubinger, MBA
25. (03876-2017/0001-GKU; MA 7, P 103) Die MA 7 wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung mit der Demokratiezentrum Wien GmbH ermächtigt. Der Subventionsnehmerin Demokratiezentrum Wien GmbH werden für die Jahre 2017 bis 2018 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert Jahr 2017 25 000 EUR
präliminiert Jahr 2018 25 000 EUR
Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Der auf das Verwaltungsjahr 2017 entfallende Betrag in der Höhe von 25 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/2891/755 im Voranschlag 2017 bedeckt. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag des kommenden Jahres Vorsorge zu treffen. (Zustimmung SPÖ, GRÜNE, ÖVP und NEOS, Ablehnung FPÖ.)
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