Gemeinderat, 31. Sitzung vom 15.12.2017, Sitzungsbericht - Seite 22 von 24
2) Der Magistrat wird ermächtigt, sämtliche Verträge für Planungs-, Beratungs- und Organisationsleistungen zur Abwicklung des Vorhabens Bildungscampus Wien West abzuschließen und die notwendigen Vergabeverfahren zur Suche der PPP-Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers für die weiterführende Planung, Errichtung, Finanzierung und das Facility Management am Standort vorzunehmen. (Zustimmung SPÖ und GRÜNE, Ablehnung FPÖ, ÖVP und NEOS.)
(Rednerin bzw. Redner: GR Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara, GRin Sabine Schwarz, GR Georg Fürnkranz und GR Heinz Vettermann.)
Berichterstatterin: GRin Mag. (FH) Tanja Wehsely
33. (03759-2017/0001-GIF; MA 13, P 36) Die Subvention an den Verein Wiener Bildungsserver - Verein zur Förderung von Medienaktivitäten im schulischen und außerschulischen Bereich für das Jahr 2018 in der Höhe von 688 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2018 auf Haushaltsstelle 1/2720/757 gegeben. (Zustimmung SPÖ und GRÜNE, Ablehnung FPÖ, ÖVP und NEOS.)
(Redner: GR Leo Kohlbauer und GR Heinz Vettermann.)
34. Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl erteilt GR Leo Kohlbauer gemäß § 2 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Wien einen Ordnungsruf.
Folgende vier Anträge des Stadtsenates werden ohne Verhandlung angenommen:
Berichterstatterin: GRin Mag. (FH) Tanja Wehsely
35. (03776-2017/0001-GIF; MA 13, P 38) Die Subvention an den Verein Regenbogenfamilienzentrum Wien für das Jahr 2018 in der Höhe von 35 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2018 auf Haushaltsstelle 1/2720/757 gegeben. (Zustimmung SPÖ, GRÜNE, ÖVP und NEOS, Ablehnung FPÖ.)
Berichterstatterin: GRin Mag. (FH) Tanja Wehsely
36. (03777-2017/0001-GIF; MA 13, P 39) Die Subvention an den Verein zur Förderung und Unterstützung von Freien Lokalen Nichtkommerziellen Radioprojekten in der Höhe von 345 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2018 auf Haushaltsstelle 1/2720/757 gegeben. (Zustimmung SPÖ, GRÜNE, ÖVP und NEOS, Ablehnung FPÖ.)
Berichterstatterin: GRin Mag. (FH) Tanja Wehsely
37. (03795-2017/0001-GIF; MA 13, P 40) Die Subvention an den Verein Türkis Rosa Lila Tipp, Verein zur Beratung, Information und Bildung, sowie zur Förderung der Kommunikation und kulturellen Arbeit von Lesben, Schwulen und Trans*Personen für das Jahr 2018 in der Höhe von 19 500 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2018 auf Haushaltsstelle 1/2720/757 gegeben. (Zustimmung SPÖ, GRÜNE, ÖVP und NEOS, Ablehnung FPÖ.)
Berichterstatterin: GRin Marina Hanke, BA
38. (03803-2017/0001-GIF; MA 13, P 41) 1) Der vorgelegte Bericht über die Verwendung der mit GRB vom 1. Juli 2015, Zl. 01415-2015/0001-GJS im Jahr 2015 bis 2017 zur Verfügung gestellten Mittel wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2) Die bewilligten Mittel für die Förderung von Lehrgängen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses sowie Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung der 2. Programmperiode mit der genehmigten Gesamtsumme für das Jahr 2017 von 5 806 354 EUR dürfen für Maßnahmen im Jahr 2018 weiterverwendet werden.
3) Der Magistrat wird ermächtigt, gegen nachträgliche Berichtspflicht an die zuständigen Gremien, mehrjährige Förderungen an akkreditierte Erwachsenenbildungseinrichtungen entsprechend der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen für Erwachsene im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2018 bis 2021 unter Berücksichtigung der Verrechnungszeiträume bis 31. Dezember 2022 in der Höhe von maximal 20 825 400 EUR zu vergeben. Für das auf die kommenden Jahre fallende Erfordernis ist von der MA 13 in den Voranschlägen auf den Haushaltsstellen 1/2720/755 und 757 Vorsorge zu treffen. (Zustimmung SPÖ, GRÜNE, ÖVP und NEOS, Ablehnung FPÖ.)
Berichterstatterin: GRin Mag. (FH) Tanja Wehsely
39. (03805-2017/0001-GIF; MA 13, P 42) 1) Die Gebühren der Büchereien Wien werden mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2018 entsprechend der vorgelegten Anlage 1 neu festgesetzt.
2) Die Büchereien Wien haben die genehmigten Gebühren anzuheben bzw. zu verringern, wenn sich der von der Bundesanstalt Statistik Österreich verlautbarte und im Amtsblatt der Stadt Wien kundgemachte Verbraucherpreisindex 2015 (VPI 2015) oder ein an dessen Stelle tretender Index seit Inkrafttreten dieser Gebühren und in weiterer Folge seit der letzten Gebührenänderung um mindestens 3 % erhöht bzw. vermindert. Konkret ist bei der Bruttojahresgebühr für die Nutzung des Angebotes der Büchereien Wien sowie für die Vermietung des Seminarraumes (Medienatelier) auf den nächsten vollen Euro-Betrag, bei der Vermietung des Veranstaltungssaales auf den nächsten vollen 10-Euro-Betrag und bei allen anderen Bruttogebühren auf den nächsten 10-Cent-Betrag auf- oder abzurunden. Als Stichtag bzw. Berechnungsbasis gilt jeweils der 30. Juni, wobei die Gebührenanpassung immer mit dem nächstfolgenden 1. Jänner in Kraft tritt. Die neuen Gebühren sind von der MA 13 im Amtsblatt der Stadt Wien kundzumachen. (Zustimmung SPÖ und GRÜNE, Ablehnung FPÖ, ÖVP und NEOS.)
(Rednerin bzw. Redner: GR Nemanja Damnjanovic, BA und GRin Mag. Nicole Berger-Krotsch.)
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