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Gemeinderat, 33. Sitzung vom 23.02.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 65 von 69

 

Autobus jene Fahrten pro Tag, um über die 2.000 zu kommen.

 

Wie es der Zufall so will, genau 14 Tage nachdem wir gemeinsam mit den Beschwerdeführern diese Eingabe beim Bundesverwaltungsgericht gemacht und gesagt haben, dass die Rechnung nicht stimmt, weil der Autobus vergessen worden ist, teilt uns zur großen Überraschung und ohne jegliche Not das Planungsressort mit - damals noch der Bezirksvertretung Meidling, in der ich gesessen bin: Das mit dem Bus ist ein Missverständnis, wir haben uns das angeschaut, da braucht man gar keine Buslinie. Die Leute sollen lieber den dreiviertel Kilometer bis zur Station gehen. Die Antwort habe ich übrigens von Ihnen, sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, erhalten, zumindest haben Sie es unterschrieben.

 

Das erweckt dann den Eindruck, dass man sagt, na ja, der Schwellenwert ist knapp unterschritten, wir beweisen, dass ein Autobus, der dort hineinfährt, den Schwellenwert erreicht, die UVP wäre notwendig. Schwuppdiwupp, ich streiche einfach die Buslinie, und wir sind schon wieder haarscharf drunter. Im konkreten Fall hat das dazu geführt, dass tatsächlich das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde eben nicht gefolgt ist und gesagt hat: Es tut uns leid, die Zahl ist klar zu niedrig, wenn kein Bus kommt, bleibt sie niedrig. Das Ganze ist rechtskräftig, es gibt keine UVP-Prüfung. Gut, das soll so sein, das muss man so hinnehmen. Mittlerweile sind sämtliche Rechtsmittel erschöpft, es ist alles genehmigt. Vor zwei Monaten wurde mit der Errichtung eines Kreisverkehrs begonnen, der künftig die Zufahrt des Autobusses in dieses Projektgebiet ermöglicht.

 

Wenn wir uns solche Beispiele anschauen, Ähnliches haben wir beim Gasometer und bei den Siemensäckern, die heute schon zur Debatte standen, erlebt, dann hat es den Eindruck, dass in Wien in der Tat das UVP-Recht - wie hat das ein sozialdemokratischer Minister gesagt - situationselastisch ausgelegt wird. Dagegen gilt es anzukämpfen.

 

Das Gesetz selber ist jedenfalls aus meiner und unserer Sicht soweit in Ordnung, es ist präzise. Ich kann Ihnen aber sagen, dass es trotzdem einige Änderungen geben wird. Sie finden das im aktuellen Regierungsprogramm, nämlich auf Seite 134, da haben wir trotzdem einige Änderungen zum UVP-Gesetz hineinverhandelt. So soll es zum Beispiel unter anderem eine Durchforstung der umweltrechtlichen Materiengesetze betreffend öffentliches Interesse hinsichtlich unbestimmter Gesetzesbegriffe geben. Genau das, was sie verlangen, ist also Teil des Regierungsprogrammes, was unbestimmte Gesetzesbegriffe betrifft. In diesem speziellen Punkt, den Sie erwähnen, ist das UVP-Gesetz aus unserer Sicht in Ordnung, und daher werden wir auch diesen Beschlussantrag ablehnen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist GR Valentin. Ich erteile ihm das Wort.

 

15.53.09

GR Erich Valentin (SPÖ)|: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Berichterstatterin!

 

Lassen Sie mich zuerst einmal der Kollegin Dr. Kickert danken, die in einer nahezu akribischen Kleinarbeit die Vorzüge dieses Prozesses geschildet hat. In der Tat ist das eine Vorbereitung zu den 14 städtebaulichen Verträgen, die in der Form mustergültig gelaufen ist, was auch erklärt, wieso diese städtebaulichen Verträge sinnvoll sind und wo sozusagen auch das demokratische Korrektiv gelagert ist.

 

Anhand dieses Beispiels kann man deutlich sehen, dass es auch in den Auswirkungen nicht mit einem der anderen 13 Verfahren vergleichbar ist, die gelaufen sind. Jedes dieser Verfahren hat einen ähnlich gearteten Aufbau, ist aber in den Kriterien, die dann tatsächlich zum städtebaulichen Vertrag führen, in den Auswirkungen, in den Resultaten unterschiedlich. Sie haben hier eine idealtypische Einbindung der Bezirksvertretung gehabt, wo auch in den Gremien in der Bezirksvertretung - und es geht ja um dezentrale Werte - genau definiert wird, was diesem Gebiet fehlt und in der dezentralen Kenntnis der Bezirksvertretung auch definiert wird, was ein Projekt in diesem Ausmaß für das Plangebiet bedeutet. Gemeinsam auch mit der Bevölkerung wird hier idealtypisch ein Projekt mit Parametern entwickelt, die es zu erreichen gilt, Parameter, die in einem Diskurs zwischen den Organen der Bezirksvertretung gemeinsam mit den Menschen, die mit diesem Projekt vor Ort konfrontiert sind, festgelegt werden. Hier setzt auch die demokratische Kontrolle dort ein, wo sie sein soll, nämlich in Kenntnis der Situation vor Ort. Hier sind, was den Park betrifft, was das Raumkonzept betrifft, was die Spielflächen betrifft, was das Mobilitätskonzept betrifft, Parameter aufgestellt worden, die dann eins zu eins in den städtebaulichen Vertrag eingeflossen sind.

 

Ich bin bei der Rechtssicherheit der städtebaulichen Verträge mit dem Kollegen Pawkowicz nicht einig. Ich stelle fest, dass wir 14 städtebauliche Verträge in Abwicklung und bereits abgewickelt haben und keines dieser Vertragswerke vor Gericht gelandet ist. Diese städtebaulichen Verträge haben offensichtlich eine Rechtssicherheit bei den Vertragspartnern, und es sind auch keine Dritten, die von diesen Verträgen betroffen werden, vor Gericht gegangen. Ich teile diese Skepsis in der Rechtssicherheit nicht nur nicht bedingt, sondern gar nicht, weil wir bis jetzt 14 Procedere gehabt haben, die allesamt zu einer rechtssicheren Vereinbarung geführt haben, die in keinem Bereich angefochten worden ist. Wir stehen bei keinem dieser Verträge vor Gericht.

 

Ich denke mir, das ist ein gutes Beispiel, dass die Bauordnung hier in einer Art und Weise novelliert worden ist, die zu mehr Rechtssicherheit und zu mehr Gerechtigkeit geführt hat. Ich bin mir sicher, dass, wenn es etwas zu verbessern gilt - und da schließe ich auch bei der Frau Kollegin Dr. Kickert an -, es diese Verbesserung gibt, aber im Grundsätzlichen haben sich diese Verträge bewährt. Es hat sich bewährt, dass sich die Bevölkerung, die rund um das Projekt lebt, frühzeitig mit dem Projekt beschäftigt, und es hat sich bewährt, dass die Projektwerber einen Teil der Verantwortung in der Projektentwicklung, nicht nur, was die Bauwerke betrifft, sondern auch, was die Infrastruktur betrifft, mittragen. Es ist ein Projekt, das zeigt, dass Mehrwert, der durch eine Widmung geschaffen wird, mit den Anrainern geteilt wird,

 

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