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Gemeinderat, 33. Sitzung vom 23.02.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 66 von 69

 

dass eine Zielsetzung der Stadt ermöglicht wird und gleichzeitig am Ende eines Prozesses eine Win-win-Situation zwischen Stadt, Anrainern und Menschen, die in diesem Gebiet ihre neue Heimat oder ihren neuen Arbeitsplatz finden, besteht. Es ist eine Erfolgs-Story, meine Damen und Herren, die es vielleicht da und dort nachzujustieren gilt, die aber in der Tat eine Erfolgs-Story ist, auf die wir mit Recht stolz sein können.

 

Ich darf, was ein bisschen schwierig ist, die Wortmeldung der Kollegin von den NEOS vorwegnehmen, weil ich den Antrag gelesen habe und verstehe, was Sie meinen. Ich kann die Kollegin Emmerling verstehen, ich glaube, dass das Bundesgesetz - da bin ich mit dem Kollegen Pawkowicz nicht einer Meinung - schwer reformbedürftig ist. Warum? - In einem Erlass des Bundesministeriums für Infrastruktur wurden auf einem A4-Zettel einige wenige Punkte festgelegt, und da sagt der Gesetzgeber sehr lapidar: Wenn das nicht eintritt, musst du keine UVP machen, unter anderem, wenn es für das Bauprojekt keiner Erschließungsstraße bedarf. Das ist vielleicht am flachen Land etwas durchaus Gescheites, denn da brauche ich, wenn ich 10 Äcker zusammenlege und ein Einkaufszentrum und 5.000 Wohnungen baue und 3.000 Arbeitsplätze schaffe, eine Zufahrtsstraße, eine Erschließungsstraße. Wenn ich das in der Stadt mache, räume ich ganze Häuserzeilen weg, das heißt, es wird in der Regel, um so etwas in der Stadt zu machen, keine Erschließungsstraße notwendig sein.

 

Jetzt könnte man sagen: Ja, kein Problem, dann soll die MA 22, die dann dieses Erkenntnis zu fassen hat, diesen Feststellungsbescheid, um den angesucht wird, zu erlassen hat, das halt bewerten. - Geht leider nicht, weil dieser Erlass des Bundesministeriums für die Behörde erster Instanz ein zwingender ist. Das heißt, alle, die sich jetzt einen Feststellungsbescheid auf Grund des Erlasses des Bundesministeriums für Infrastruktur abholen wollen, holen sich einen No-na-Bescheid ab, wo in Wirklichkeit der Bescheidgeber erster Instanz nur die Möglichkeit hat, nach dem Erlass des Bundesministeriums zu handeln.

 

Und warum ist das so sinnlos in der Stadt und vielleicht so sinnvoll am Land, am flachen Land? - Weil in dem Moment, wo es beeinsprucht wird, nämlich bei den Verwaltungsgerichten, die Verwaltungsgerichte sich nicht mehr an den Erlass des Bundesministeriums für Infrastruktur gebunden fühlen müssen. Ganz im Gegenteil: Weil sie Gerichte sind, haben sie die Möglichkeit, sich frei eine Meinung zu bilden. Durch diesen Umstand verlieren wir bei Bauprojekten zirka ein bis zwei Jahre an Zeit, weil dann im Regelfall das Verwaltungsgericht an die erste Instanz zurückverweist und eine UVP erst recht notwendig ist.

 

Das heißt, ich teile die Rechtsauffassung der Kollegin Emmerling, wenn ich ihren Antrag richtig verstanden habe, dass da etwas notwendig ist, und lade dazu ein, dass wir uns zusammensetzen und überlegen, wie wir den Bundesgesetzgeber dazu bewegen können. In der Struktur des Antrags, in seiner ersten, für uns nicht klar genug gefassten Zielsetzung können wir dem nicht folgen, aber ich erkenne, dass Frau Kollegin Emmerling etwas möchte, was in sich von der Struktur des Ablaufes her durchaus einsichtig und sinnvoll ist und was etwas betrifft, das auch wir bei Projekten kritisieren.

 

Ich bin also glücklich, sagen zu können, dass hier, was die städtebaulichen Verträge betrifft, ein Musterbeispiel gesetzt worden ist, wie so etwas zu laufen hat, wie durch so etwas im Sinne der Stadt und der Bevölkerung sinnvoll und sinnbringend auch die Pflichten und Rechte verteilt werden. Ich glaube, dass die städtebaulichen Verträge recht stabil sind, denn sonst wären sie schon einmal vor Gericht gelandet. Wir schließen jetzt den 14. ab. Und was den Bereich betrifft, zu dem die Kollegin Emmerling vermutlich jetzt den Antrag einbringen wird - ohne es interpretieren zu wollen, was immer sehr schwierig ist, aber wenn es das ist, was ich meine -, so würde ich sagen, das ist etwas, wo der Bundesgesetzgeber sehr stark aufgefordert ist, für Klarheit zu sorgen. - Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und von GR David Ellensohn.)

 

Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Zu Wort gemeldet ist die - schon viel zitierte - Frau GRin Mag. Emmerling. - Bitte schön.

 

16.03.12

GRin Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS)|: Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

 

Herr Kollege Valentin, ich glaube, Sie teilen die Sorge oder das Anliegen, das ich hier habe - das habe ich jetzt herausgehört. Sie sagen, das ist eine Bundesgeschichte. Jetzt weiß ich nicht, ob Sie den Antrag annehmen werden, ich nehme an, ja, was mich natürlich sehr freuen würde. Eigentlich reden wir hier über ein Stadtentwicklungsprojekt im 14. Bezirk, und auch Herr Kollege Pawkowicz hat schon ausgeführt, warum das untrennbar miteinander verbunden ist: Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, aber auch große Bauprojekte in der Stadt - klar, das gehört zusammen, ist Teil einer Planung. Wenn man die Diskussion vorhin verfolgt hat - Städtebauvertrag, Umwidmungen, auch Beteiligung ist natürlich immer wieder ein Thema -, dann sieht man schon, dass Stadtentwicklung und die Entwicklung von Bauprojekten in der Stadt überhaupt ein sehr, sehr komplexes und sicher schwieriges Thema und schwieriges Feld für alle Beteiligten ist - keine Frage. Ich glaube aber, es gibt doch Grundsätze - ich denke, darüber gibt es auch Einigkeit -, die jeder irgendwie einhalten will. Das sind auf der einen Seite die Beteiligung, die größtmögliche Partizipation der Bürger und Bürgerinnen, Anrainer vor allem, auf der anderen Seite die bestmögliche Transparenz - da spreche ich die städtebaulichen Verträge an -, aber auch die Rechtssicherheit. Diese Rechtssicherheit bei den städtebaulichen Verträgen wurde jetzt auch immer wieder genannt, wobei Sie gemeint haben, da teilen Sie die Anliegen, die aus dieser Ecke zu hören waren, überhaupt nicht. Aber da kommt jetzt eben auch das UVP-Gesetz hinein, wo aus meiner Sicht auch die Rechtssicherheit einfach ein Faktor ist, der hier erheblich hineinspielt, wie ich meine, und natürlich auch Auswirkungen auf die Stadt Wien hat.

 

Kollege Pawkowicz hat ausgeführt, warum eine UVP gemacht wird: Verfahrenszusammenlegung, alles aus einer Hand. Aber sie hat ja auch für die vielen Beteiligten

 

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