«  1  »

 

Gemeinderat, 33. Sitzung vom 23.02.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 67 von 69

 

enorme Vorteile. Warum ist sie wichtig? - Die Bürgerinitiativen, die bei großen Projekten einfach immer öfter in Erscheinung treten, die hätten Parteistellung, die würden angehört werden, könnten Gutachten einfordern, ihre Anliegen vorbringen, Verkehrskonzepte fordern, und so weiter. In den normalen Bauverfahren und auch bei großen Projekten, wie wir sie derzeit haben, haben sie keine Parteistellung - in der UVP schon.

 

Die UVP schafft natürlich Rechtssicherheit auch für den Projektwerber, für den Investor, der in das Projekt investiert. Er kann dann sagen, okay, ich habe eine abgeschlossene UVP, ich habe Rechtssicherheit. - Was den Umstand betrifft, dass sich eine UVP dann in vielen Fällen über Jahre hinzieht, so bin ich absolut der Meinung, dass das nicht Zweck dieser Prüfung sein soll, aber es geht darum, die Fragen der Beteiligung, der Transparenz, der Rechtssicherheit und vor allem möglicher Umweltauswirkungen vorab zu überprüfen und vorab Maßnahmen zu setzen. Wir hätten bei einem UVP-Verfahren wahrscheinlich die Thematik Ziesel nicht - die hätten vorher gesagt, Moment einmal, da haben wir ein Thema! -, wir hätten bei den Siemensäckern nicht die Grundwasserproblematik - im Zuge einer UVP hätte das geprüft gehört oder ein Verkehrskonzept gefordert gehört -, im Fall Berresgasse hätte man wahrscheinlich gesagt, diese Dichte ist vielleicht nicht sehr verträglich für diese Umgebung, ihr braucht vorher eine Straßenbahn dorthin, denn mit dieser Dichte und dieser Anzahl an Bewohnern wird das nicht gutgehen.

 

Und dafür braucht es eine UVP. Es gibt da gewisse Kennzahlen, die - da hat auch der Kollege recht - im UVP-Gesetz auch ganz klar beschrieben sind, insofern, als darin wirkliche Kennzahlen und Zahlen genannt sind. Vielleicht kann man dann auch nicht von Interpretationsspielraum sprechen, aber es ist in Wien schon so, dass man diese Kennzahlen beziehungsweise auch diesen Erlass, der im November 2017 ergangen ist, heranzieht, um es genau so zu machen, dass man da eben nicht hineinfällt.

 

Und was das Thema Erschließungsstraße betrifft: Natürlich wird man im städtischen Gebiet nicht die Erschließungsstraße bauen, da macht man es unterirdisch, aber es ist in Wahrheit nichts anderes. Aber noch viel wichtiger sind die Kumulierungsbestimmungen, und auf die gehe ich auch in meinem Antrag ein, denn: In der Novelle 2017 hat der Gesetzgeber gesagt, dass Projekte, die nach dem Erstprojekt eingereicht werden, von der Kumulierungspflicht der UVP ausgenommen werden. Und was macht die Stadt Wien - möglicherweise ist das auch anderswo der Fall, ich weiß es nicht, ich behaupte das jetzt auch gar nicht -, wenn es um die Kumulierungspflicht geht? - Diese wird umgangen, indem man Bauprojekte, Baufelder in mehrere Projekte aufteilt, diese Schwellenwerte natürlich nicht mehr erreicht und so diese Kumulierungspflicht umgeht. Und das geschieht bewusst, obwohl man wahrscheinlich weiß, dass das auch dem Unionsrecht und auch der EU-Richtlinie, die zu diesem Bundesgesetz geführt hat, widerspricht.

 

Es ist schon richtig, auch bei den städtebaulichen Verträgen gab es vielleicht jetzt kein Klagsverfahren, Sie standen noch nicht vor Gericht, wie Sie gesagt haben. Ja, eh. Aber wenn, was dann? Das ist niemandem zu wünschen und ist auch den Projekten, die hier in der Pipeline stehen, nicht zu wünschen, aber was ist, wenn? Es gibt Bürgerinitiativen, die sagen, sie gehen vor den Europäischen Gerichtshof. Was ist, wenn das dann aufgehoben wird? Dann haben wir Projekte, Stadtentwicklungsprojekte mit mehreren Tausend Bewohnern, die in der Pipeline stehen, die plötzlich stillstehen, und das ist die Stadtentwicklung der nächsten drei Jahre!

 

Das kann passieren, und dieser Verantwortung muss sich auch die Stadt Wien bewusst sein. Natürlich geht es dabei einerseits um das Bundesgesetz, weil es mit diesem Erlass 2017 eine Formulierung gibt, die man leicht umgehen kann, auf der anderen Seite aber auch um dieses bewusste Umgehen seitens der Stadt, indem man sagt: Ich rede mich aus auf das, was da drinnensteht, was die EU eigentlich mit dieser Richtlinie wollte, tangiert mich jetzt nicht, der Bund soll nur machen.

 

Es handelt sich hier also um zwei Player, die in dieser Frage nicht ganz gut miteinander spielen und die vor allem nicht im Sinne der Rechtssicherheit, der Transparenz, der Umweltauswirkungen, des Schutzes der Interessen der Bürgerinnen und Bürger, der Anrainer und Anrainerinnen agieren.

 

Deshalb bringe ich den Antrag ein, dass der Wiener Gemeinderat das zuständige Mitglied der Bundesregierung auffordert, die gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Rechtsunsicherheit, vor allem bezüglich der Kumulierungsbestimmungen, beseitigt wird. - Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

 

Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Die Frau Berichterstatterin hat das Schlusswort.

 

16.10.39

Berichterstatterin GRin Silvia Rubik|: Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich kann es ganz kurz machen: Mit der Flächenwidmung für den 14. Bezirk, Spallartgasse geht ein langjähriger Wunsch des Bezirkes und auch der Bevölkerung, von Penzingern und Penzingerinnen, in Erfüllung. Es ist ein Projekt, das miteinander erarbeitet wurde und das den großen Vorteil hat, dass die Bewohnerinnen und Bewohner des Bezirkes sehr intensiv eingebunden waren und dieses Projekt auch ihre Handschrift trägt. Was uns auch im Bezirk sehr wichtig war, ist, dass dieses Areal mit 1,5 Hektar Grünraum für die Bevölkerung offen ist und von ihr genutzt werden kann. Das wollten wir damit auch sicherstellen.

 

Alles in allem also ein tolles Projekt! Daher bitte ich um Ihre Zustimmung, sowohl zur Postnummer 26 als auch zur Postnummer 27, denn wenn es auf einem Fuß steht, kippt es, man braucht zwei Füße zum Stehen. Daher bitte ich Sie, beiden Postnummern zuzustimmen und die diesbezüglichen Anträge anzunehmen. - Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: 16.11.50 Wir kommen nunmehr zur Abstimmung, die wir getrennt durchführen.

 

Wir kommen zur Abstimmung über die Postnummer 26. Ich bitte jene Damen und Herren, die der Postnum

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular