Gemeinderat, 35. Sitzung vom 27.04.2018, Wörtliches Protokoll - Seite 7 von 124
Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Ich darf darauf hinweisen, dass grundsätzlich nur eine Frage zulässig ist, aber der Herr Stadtrat wird sie sicher beantworten. - Bitte schön. (GRin Sabine Schwarz: Dann mache ich einen Beistrich!)
Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sie haben recht, die Möglichkeiten, die das Jugendamt und die Bundesländer haben, sind beschränkt. Man kann daraus sagen, na gut, es ist alles nur symbolisch, oder aber man sagt: Hier zeigt ein Bundesland, hier zeigt eine Stadt und damit zeigt aber auch ein Staat eine klare Kante - eine klare Kante im Hinblick darauf, was wir wollen und was wir nicht wollen.
Mir geht es nicht um den Ort, mir geht es auch nicht um eine Gruppe, mir geht es schon gar nicht um eine Religion, mir geht es um eine Gesellschaft, die zeigt, was geht und was nicht geht. Ich halte es daher für wichtig, dass wir unmissverständlich klar machen, es mag so sein, dass der Jugendschutz und die Kinder- und Jugendhilfe nichts im Rahmen seines Sanktionsköchers tun kann, dass man irgendwen einsperrt. Das finde ich im Übrigen auch richtig so. Ich bin der Meinung, im Hinblick auf Kinder und Jugendliche ist das mit den klaren Strafen und mit dem Einsperren ohnehin nicht der Weisheit letzter Schluss. Ein Bundesland und auch ein Staat können klar sagen, Jugendschutz ist etwas, das nicht vor der Tür einer Moschee aufhört, in die wir eigentlich gar nicht hinein dürfen. Das ist jetzt okay so, denn in Österreich gibt es eine rechtlich garantierte Aufgabenaufteilung, der zufolge der Bund, das Bundeskanzleramt, das Kultusamt, für die Moschee zuständig ist und die Bundesländer eben nicht. Aber wenn wir solche Bilder sehen, dann haben wir die Möglichkeit, solche Dinge zu ahnden. Die Kinder- und Jugendhilfe kann durch Identifizierung der Personen, die involviert waren, durch das Verfahren, das beginnt, herausfinden, ob es sich in dieser Hinsicht um ein Jugendschutzvergehen und um Kindesmissbrauch handelt und das dann pro futuro untersagen.
Jetzt kann man sagen, das Ganze ist relativ wenig. Ich möchte das gar nicht werten, es ist das, was wir machen können, und ich möchte meine Bereitschaft dazu hier mitgeben. Wir werden das ausschöpfen, was wir machen können.
Noch einmal, es kann nicht bedeuten, dass man sagt, mehr soll nicht getan werden. Es kann aber nur bedeuten, dass man sich intensiv mit den Stellen auf Bundesebene, mit den Sicherheitsbehörden, mit dem Verfassungsschutz, aber eben auch dem Kultusamt und den einzelnen Bundesländern darüber austauscht - eine ähnliche Situation, das haben wir auch letzte Woche beraten, gibt es in fast allen Bundesländern - und dann klar reagiert.
Ich bin der Überzeugung, dass gerade die Beschränktheit der Mittel eines einzelnen Players nicht bedeuten kann, dass dieser einzelne Player sagt, ich kann da nichts daran ändern. Auf der anderen Seite ist es aber ein Feld, das uns alle dazu aufrufen sollte, die ganze Diskussion jenseits eines Hickhacks und ohne den Finger auf den jeweils anderen zeigend zu führen.
Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Die 3. Zusatzfrage wird von Herrn GR Ellensohn gestellt.
GR David Ellensohn (GRÜNE): Herr Stadtrat!
Bei den Moscheen sind wir nicht zuständig, so wie Sie es beschrieben haben, wegen einer Aufgabenteilung, bei Pflichtschulen und Kindergärten schon. Jetzt gibt es rund um Kindergärten auch eine Diskussion mit ATIB.
Was können Sie uns zu Kindergärten, ATIB und zu Vorfällen wie dem geschilderten in der Moschee sagen?
Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: ATIB selbst betreibt in Wien keine Kindergärten, da wäre es relativ einfach, hier einen klaren Schluss zu ziehen. Es ist aber nicht auszuschließen, dass Personen aus dem Bereich der ATIB Funktionen in Vereinen ausüben, die Kindergärten betreiben. Bei einem Kindergarten ist uns das bekannt. Der Kindergarten führt seit 2009 2 Gruppen mit rund 40 Kindern. Auch bei diesem Kindergarten wurde selbstverständlich, das ist die Praxis in Wien, vor dem Start, vor der Bewilligung - das war 2009 - der Verfassungsschutz kontaktiert. Damals wurden keine Bedenken rückgemeldet. Der Kindergarten wird, so wie alle Kindergärten, regelmäßig von der MA 10 und der MA 11 kontrolliert, zuletzt im Februar dieses Jahres.
Ich möchte aber schon hinzufügen, dass ich diese aktuellen Entwicklungen - das ist auch ein Grundsatz, den ich hier gerne, diese Diskussion zum Anlass nehmend, untermauern möchte - zum Anlass genommen habe, die Trägerorganisation einer neuerlichen Anfrage beim Verfassungsschutz zu unterziehen. Diese neuerliche Anfrage beim Verfassungsschutz ist gestellt, das Ergebnis bleibt abzuwarten.
Prinzipiell ist es so, dass ein weiterer Kindergarten medial damit in Verbindung gebracht wurde, der die Adresse Dammstraße 37 hatte. Dieser wurde bereits im Juli 2017 nach rund acht Monaten Tätigkeit gekündigt und hat im November 2017 Insolvenz angemeldet.
Sie sehen, dass die Ankündigungen, die ich von dieser Stelle und an anderen Orten schon gemacht habe - nicht nur in dieser Sache, sondern generell ist es mir ein Anliegen, alle schwarzen Schafe zu finden -, nicht nur leere Worthülsen waren. Wir wollen genau hinsehen, wir können genau hinsehen und kontrollieren, was in den Kindergärten passiert. Wir können zur Sicherstellung auch die Meinung des Verfassungsschutzes anhören und einholen. Ich bitte aber um Verständnis, eine Gemeinde wie Wien, auch wenn sie groß ist, hat keinen Geheimdienst. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Die 4. Zusatzfrage wird von Herrn GR Haslinger gestellt.
GR Gerhard Haslinger (FPÖ): Guten Morgen, Herr Stadtrat!
In Ihrer Beantwortung haben Sie gesagt, diese Vorkommnisse in dem Verein machen Sie fassungslos. Fassungslos macht mich persönlich, wie die SPÖ jetzt mit diesem Thema umgeht.
Ich bin Brigittenauer Mandatar, und wir zeigen seit zehn Jahren mit beiden Fingern auf den Verein ATIB, um aufzuzeigen, was in diesen Vereinen vorgeht. Und wenn ich in Ihren Ausführungen höre, dass Sie Moscheevereine und Kirchen gleichsetzen, dann muss ich sagen, dass
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