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Gemeinderat, 49. Sitzung vom 28.03.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 4 von 82

 

gigen Verfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht abzuwarten, ob bei diesem Projekt eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist oder nicht. Diese Entscheidung wird für Anfang April 2019 erwartet.

 

Dazu ist anzumerken, dass die Landesregierung mit Bescheid vom 16. Oktober 2018 festgestellt hat, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung für das gegenständliche Projekt durchzuführen ist. Dagegen wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.

 

Der zuständige Richter des Bundesverwaltungsgerichtes hat dann im Rahmen der formellen Bekanntgabe der Beschwerde ausgeführt, dass er davon ausgeht, dass das UVP-Gesetz die Bezug habende Richtlinie der Europäischen Union nicht ausreichend umsetzt. Er gehe daher davon aus, dass eine Einzelfallprüfung nach UVP-Gesetz durchzuführen ist, weil die UVP-Richtlinie unmittelbar anwendbar sei. Der Vollständigkeit halber ist hier zu erwähnen, dass dieser Rechtsansicht seitens der Wiener Landesregierung entsprechend schriftlich entgegengetreten wurde.

 

Um es klar auf den Punkt zu bringen: Sollte das Bundesverwaltungsgericht keine UVP-Pflicht erkennen, kann das Verfahren bei der Baupolizei für das eingereichte Projekt fortgesetzt werden. Andernfalls endet das Baubewilligungsverfahren. Im letzteren Fall kann der Bauwerber entweder den Gang zum Verwaltungsgerichtshof wählen und die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes bekämpfen oder eine Umweltverträglichkeitsprüfung beantragen.

 

Abseits der Fragestellung hinsichtlich des Rechtsanspruches des Bauwerbers liegt seit wenigen Tagen der Bericht der Advisory Mission der UNESCO beziehungsweise des ICOMOS zum Welterbe-Status des Historischen Zentrums von Wien vor. Dieser bildet nun die Basis für umfassende und differenzierte Diskussionen über den Welterbe-Status und das derzeit vorliegende Projekt.

 

Die Stadt Wien arbeitet intensiv an der Zusammenstellung und Erweiterung eines Managementplans, der innerhalb der kommenden zwei Jahre vorgelegt und beschlossen werden soll. In einem solchen Managementplan werden die Strategien, Instrumente und rechtlichen Rahmenbedingungen beschrieben, um den Schutz des UNESCO-Weltkulturerbes Historisches Zentrum von Wien verbindlich zu garantieren. Definiert wird auch, wie das konkrete Zusammenwirken der Akteurinnen und Akteure erfolgt. Ziel ist es, den vorhandenen Managementplan entsprechend den zwischenzeitlich neu definierten Standards laut UNESCO beziehungsweise ICOMOS weiterzuentwickeln.

 

Maßgebend ist das Zusammenwirken aller Stakeholder innerhalb der Stadt Wien, um ein größtmögliches gemeinsames Commitment zu den Zielen, Strategien und Maßnahmen zum Umgang mit dem Welterbe zu schaffen, welches im Wesentlichen in Form des Managementplans verschriftlicht wird. Selbstverständlich werden auch die Zivilgesellschaft sowie relevante Akteurinnen und Akteure auf nationaler und internationaler Ebene in den Entwicklungsprozess eingebunden.

 

Die nächste Zeit wird aber auch ganz besonders dazu genutzt werden, den Dialog mit dem Investor, den Vertreterinnen und Vertretern der UNESCO und den weiteren in Betracht kommenden Beteiligten intensiv fortzusetzen, wozu sich auch alle bereit erklärt haben.

 

Das klare Ziel ist es jedenfalls, die bestmögliche Lösung für Wien zu erarbeiten. Ich darf abschließend festhalten, dass wir nicht erst jetzt den Kontakt beziehungsweise das Gespräch mit der UNESCO suchen, sondern dies durchaus schon eine Historie hat, wobei die Intensität - wie ich auch gerne konstatiere - in der letzten Zeit bewusst gesteigert wurde.

 

Ich möchte aber die Gelegenheit nicht vorübergehen lassen, insbesondere auch Landtagspräsidenten Ernst Woller für seinen Einsatz zu danken. Frau VBgm.in Vassilakou und ich haben ihn beauftragt und gebeten, sich in den internationalen Organisationen einzubringen und die Interessen der Stadt Wien in dieser Diskussion massiv zu vertreten. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Vielen Dank, Herr Bürgermeister. Die 1. Zusatzfrage kommt von der ÖVP, von Frau GRin Dipl.-Ing. Olischar. - Bitte.

 

9.13.51

GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Guten Morgen, Herr Bürgermeister! Vielen Dank für Ihre Beantwortung!

 

Kulturminister Gernot Blümel hat Sie vor dem Hintergrund des doch verheerenden Berichts der Advisory Mission um schriftliche Klarstellung bis zum 8. April ersucht, dass die Stadt Wien von einer Realisierung des Projektes Heumarkt Neu, so wie es derzeit geplant ist, absieht.

 

Haben Sie Ihr diesbezügliches Antwortschreiben schon aufgesetzt, und mit welchen inhaltlichen Schwerpunkten können wir hier rechnen?

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Bitte, Herr Bürgermeister.

 

Bgm Dr. Michael Ludwig: Herr Bundesminister Blümel hat mir einen freundlichen Brief geschrieben, der, bevor er mich erreicht hat, der Öffentlichkeit ja über die Medien bekannt geworden ist. Ich werde ihm bis zum 8. April einen freundlichen Brief zurückschreiben, der - wie ich erwarte - wahrscheinlich auch das Licht der Öffentlichkeit erblicken wird und damit die Möglichkeit bietet, darüber informiert zu werden.

 

Ich gehe davon aus, dass es mir in diesem Brief gut gelingen wird, die Ziele dieses Managementplans so darzustellen, dass es möglich sein wird, dem Herrn Bundesminister - wobei ich das jetzt auf die gesamte Bundesregierung erweitern darf, denn er hat ja gemeinsam mit dem Herrn Vizekanzler eine eigene Pressekonferenz zu diesem Thema gemacht - den klaren Standpunkt, den die Stadt Wien einnimmt, zu erläutern, dass wir nämlich im intensiven Dialog mit UNESCO und ICOMOS auf der einen Seite, aber auch dem Investor, der ja einen Rechtsanspruch hat, auf der anderen Seite bemüht sein werden, eine gemeinsame Lösung zu finden.

 

Selbstverständlich werde ich bis zum 8. April diesen Antwortbrief retournieren.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Die 2. Zusatzfrage kommt von der FPÖ. Bitte, Herr GR Unger.

 

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