Gemeinderat, 49. Sitzung vom 28.03.2019, Wörtliches Protokoll - Seite 8 von 82
Daher jetzt meine Fragestellung an Sie: Wurden schon alle Beteiligungen auf ihre Sinnhaftigkeit überprüft? Wenn nein: Wird das erfolgen?
Gibt es bereits finanzielle Zielvorgaben? Wenn nein: Kommen noch finanzielle Zielvorgaben, welche wirtschaftlichen Erfolge man sich von den Unternehmungen der Stadt erhofft und erwartet?
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Bitte, Herr Stadtrat.
Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Sehr geehrter Herr Gemeinderat!
Ich habe vorher von der Wien Holding, von meinen persönlichen Erfahrungen mit der Wien Holding, beim Umgang als Holding mit den Beteiligungen und darüber gesprochen, welche Erwartungshaltung vom Management an die operativen Gesellschaften gestellt wurden.
Ich darf Ihnen mitteilen: Hier wurde und wird sehr intensiv Jahr für Jahr im Zuge der Budgetplanung beziehungsweise der Mittelfristplanung festgehalten, welche operativen Zielsetzungen ganz klar zu erwarten und welche zu erbringen sind. Und ich weiß aus den Geschäftsgruppen meiner Kolleginnen und Kollegen, dass sie das genauso halten. Jeder hinterfragt, welche Zielerreichung für das entsprechende Jahr die richtige ist und ob auch im operativen Sinn die Ergebnisse eingehalten werden.
Wir tun das sehr intensiv, egal, ob im Stadtwerke-Bereich, bei der Wien Holding oder in anderen Wirtschaftsbereichen, wo wir uns ja auch im Zuge eines Jahresberichts durchleuchten lassen und darstellen, welche Ergebnisse erreicht wurden, welche qualitativen Ziele erreicht wurden. Und auch in dieser Runde stellen wir das gerne offen zur Diskussion.
In diesem Sinne sage ich: Ja, das erfolgt. Es kann gar nicht anders sein, denn es gibt Aufsichtsratssitzungen, Generalversammlungen, Stadtrechnungshofprüfungen und Quartalsberichte, also eine Vielzahl von Aktivitäten rund um die Unternehmungen, die operativ auf dem Markt sind. Das ist auch gut so. Das muss so sein. Das geschieht auch für diese 239 Unternehmen, und das sind ja nur jene der ersten drei Ebenen, wenn wir das weiter nach unten spinnen würden, dann wären es noch mehr.
Das geschieht jedenfalls für diese Unternehmungen, und es ist jede Geschäftsgruppe hier aufgefordert, das auch in entsprechender Intensität immer wieder laufend zu evaluieren.
Ja. Das erfolgt also und wird in dieser Form vorgenommen.
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Damit ist die 2. Anfrage beantwortet. Danke schön, Herr Stadtrat.
Die 3. Anfrage (FSP-258886-2019-KFP/GM) wurde von Herrn GR Kohlbauer gestellt und ist an den Herrn Bürgermeister gerichtet. (Am 7. März 2019 wurde im Wiener Rathaus der serbische Politiker Dragan Marković „Palma“ bei einem Empfang geehrt. Sie haben ihm die Goldene Wien-Plakette mit den Worten „Und ich darf mich fürs Kommen bedanken, mit der Ehrenmedaille in Gold, etwas, was wir ganz selten vergeben, und ich hoffe, das ist eine bleibende Erinnerung an den Besuch in unserer Heimatstadt Wien!“ überreicht. Später ließ die SPÖ Wien über ihren Kommunikationschef ausrichten, es handle sich nicht um die Ehrenmedaille der Stadt Wien. Wie oft haben Sie seit Ihrem Amtsantritt als Bürgermeister internationalen Gästen und Delegationen Plaketten und Taler als „Ehrenzeichen der Stadt Wien“ überreicht?)
Bitte, Herr Bürgermeister.
Bgm Dr. Michael Ludwig: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Hoher Gemeinderat!
Herr GR Kohlbauer! Lassen Sie mich, bevor ich auf Ihre unmittelbare Frage nach der Anzahl der überreichten Plaketten eingehe, ein paar grundsätzliche Erläuterungen hinsichtlich Auszeichnungen einerseits und Gastgeschenken andererseits tätigen.
Auszeichnungen werden sowohl von der Stadt als auch vom Land Wien vergeben. Die Palette der Auszeichnungen des Landes umfasst dabei das Große Goldene Ehrenzeichen für Verdienste um das Land Wien mit dem Stern, das Große Goldene und das Große Silberne Ehrenzeichen für Verdienste um das Land Wien, das Goldene und das Silberne Ehrenzeichen für Verdienste um das Land Wien, das Goldene und das Silberne Verdienstzeichen des Landes Wien sowie die Einsatzmedaille des Landes Wien, die Rettungsmedaille des Landes Wien und die Medaillen für Verdienste im Wiener Feuerwehr- und Rettungswesen in Silber und Bronze.
Diese Ehrenzeichen können an Personen verliehen werden, die sich entsprechende Verdienste um das Land Wien durch öffentliches oder privates Wirken erworben haben, beziehungsweise an Personen, die in gefährlichen oder schwierigen Situationen besonderen Einsatz für die Mitbürgerinnen und Mitbürger und das Land Wien geleistet haben. Jede Inhaberin und jeder Inhaber eines Ehrenzeichens ist berechtigt, dieses in der vorgeschriebenen Art zu tragen und sich als Beliehene beziehungsweise Beliehener zu bezeichnen. Andere Vorrechte sind mit der Auszeichnung nicht verbunden.
Das Ehrenzeichen geht in das Eigentum der beziehungsweise des Beliehenen über. Eine Rückgabepflicht nach dem Tode besteht nicht. Die Beschlussfassung hinsichtlich der Verleihung erfolgt jeweils durch die Landesregierung. Die Überreichung wird durch ein Mitglied der Landesregierung vorgenommen.
Unter die Auszeichnungen der Stadt fallen Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger der Stadt Wien, Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wien, die Ehrenmedaille der Bundeshauptstadt Wien in Gold, Silber und Bronze sowie die Otto-Glöckel-Medaille der Stadt Wien.
Im Gegensatz zu den Auszeichnungen stellen Plaketten oder Taler keine Ehrenzeichen der Stadt Wien dar und wurden dementsprechend auch nie als solche überreicht. Es handelt sich um Gastgeschenke. Die Geschenkeauswahl erfolgt dem Anlass entsprechend, oft auch in Absprache mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des jeweiligen Gastes. Das ist international durchaus üblich.
Nach einem allgemeinen Verständnis ist es im internationalen Kontext jedenfalls üblich, Gastgeschenke zu überreichen. Zudem hat der Austausch von Gastgeschenken eine große historische Tradition, wobei ich in
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