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Gemeinderat, 49. Sitzung vom 28.03.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 52 von 82

 

Blödsinn, das heute hier zu verlangen oder auch nur ins Auge zu fassen. Die Wiener Bauordnung kennt deshalb einen Rechtsschutz für Bauwerber in dem Sinne, dass es einen Flächenwidmungsplan gibt, der eine Verordnung ist, in dessen Rahmen Bauwerber um die Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen ersuchen können und das ja erfreulicherweise auch tun, und dann ab dem Ersuchen auf Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen eineinhalb Jahre Zeit haben, unter diesen Bebauungsbestimmungen Projekte einzureichen, bewilligt zu bekommen und zu bauen. Das heißt in diesem konkreten Fall: Hier hat der Investor WertInvest im Jänner dieses Jahres um die Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen auf Grund des derzeit gültigen Flächenwidmungsplanes ersucht. Daher hat er die Rechtssicherheit, bis August 2020 in diesem Sinne einzureichen und das Bauverfahren in diesem Sinne abzuwickeln. Das ist nicht ein Ermessensspielraum vom Bürgermeister. Das ist auch kein Ermessensspielraum vom Kulturminister oder der Bundesregierung oder der UNESCO oder ich weiß nicht, von wem. Das ist Recht. (GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Das heißt, das Projekt Heumarkt ist im Laufen!) Und solange das so gilt, kann er einreichen. Er hat eingereicht. (GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Das Projekt ist im Laufen!) Dieses Einreichen … (StR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Das Projekt ist im Laufen! - GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Das ist im Laufen!) Das Projekt ist im Laufen. Es ist derzeit eingereicht. Er hat sich die Bebauungsbestimmungen geholt. Er hat jetzt eineinhalb Jahre (Aufregung bei StR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM.) Rechtssicherheit im Rahmen dieses Flächenwidmungsplanes (Heiterkeit bei GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc.), und er kann daher einreichen. Das hat er jetzt getan. Die Verhandlung bei der Baupolizei hat noch nicht einmal stattgefunden, die hat noch nicht einmal begonnen, weil jetzt erst die Unterlagen erstellt werden. Und jetzt gibt es noch dazu ein Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht, ob dieses Projekt einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterworfen wird oder nicht. Und bis diese Frage beim Bundesverfassungsgericht und beim Bundesverwaltungsgericht geklärt ist, wird auch gar nicht verhandelt. (Aufregung bei GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc.) Daher haben wir jetzt eine Phase, dass es Bebauungsbestimmungen gibt. Diese Bebauungsbestimmungen hat der Bauwerber. Es gibt einen Antrag auf ein Projekt, das derzeit noch nicht einmal verhandelt ist und das irgendwann verhandelt werden wird, wenn das Bundesverwaltungsgericht diese Frage entschieden hat. (GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Na geh!) Nun, daher geht dieser Antrag (Heiterkeit bei GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc.) von dir oder von der ÖVP völlig ins Leere. Jetzt könnte man sagen, die Pressereferenten der ÖVP-Wien haben halt keine Ahnung. Das wird wahrscheinlich auch so der Fall sein. Das Einzige, was mich irritiert, Frau Dipl.-Ing. Olischar, ist, dass du ein Studium der Raumplanung und der Landschaftsarchitektur abgeschlossen hast und du als Architektin und als Raumplanerin eigentlich wissen müsstest (GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Na sicher!), wie die Bebauungsbestimmungen in Wien sind (GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Sicherheit und Orientierung!) und als Planungssprecherin der ÖVP nicht weißt (Aufregung bei GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc,), wie die Wiener Bauordnung funktioniert. Das ist eigentlich der große Skandal! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Und ehrlich gesagt, mit dieser Vorgangsweise hättest du den Bachelor of Science nicht erhalten! Das zeigt nur von einer tiefen Unkenntnis der Bebauungsbestimmungen und der Funktion der Wiener Bauordnung. (GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Ihr habt das Schlamassel!) Daher sage ich, bitte zurück auf die Schulbank (StR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Ja, auf die Schulbank! - Aufregung bei GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc.), anschauen, wie das funktioniert, und dann wieder g’scheite (StR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Ihr habt es vergeigt! - Weitere Aufregung bei GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc.), neue Anträge einbringen! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Die Wiener Bauordnung gibt allen Bauwerbern Rechtssicherheit (StR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Ihr habt es vergeigt! - GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Auch abzulehnen, ist lächerlich!), auch der WertInvest. Und das ist gut so. Weil irgendwo habe ich immer so im Gehör, dass die ÖVP sagt: Ja eigentlich sind wir die Wirtschaftspartei. Also es stimmt eh nicht, aber eigentlich hat die ÖVP den Anspruch, dass sie Wirtschaftspartei (Aufregung bei GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc.) ist. Und daher ist es an und für sich wirklich skurril, dass diese Partei Bauwerbern und Investoren sagt: Wir ändern die Flächenwidmung jeden Monat, jeden Monat gibt‘s neue Spielregeln. Wie soll irgendjemand ein Grundstück kaufen, entwickeln, und wir wissen, dass die Entwicklung vom Heumarkt eh schon sieben Jahre dauert, alles in Absprache übrigens und in enger Übereinstimmung mit der Stadt Wien, wenn ihr jetzt sagt’s: Wir ändern die Bauordnung jeden Monat und es gelten neue Spielregeln. Das ist erstens einmal eine falsche Politik, Anlassgesetzgebung. Da wird überhaupt in dieser Stadt nie mehr etwas gebaut, wenn wir so vorgehen würden, weil es da überhaupt keinen Investor (Aufregung bei StR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM.) oder Bauwerber gäbe, der sich irgendwas überlegt, wenn der weiß, jeden Monat gibt‘s eine neue Flächenwidmung und wir ändern jeden Monat die Spielregeln. Daher haben wir die Bauordnung in diesem Sinne so festgelegt, dass man gesagt hat, man hat eineinhalb Jahre Rechtssicherheit, und diese Rechtssicherheit hat WertInvest, hat der Bauwerber. Im Rahmen dieser rechtlichen Situation werden wir sehr schwierige Gespräche führen. Daher ist es gut, dass wir jetzt zwei Jahre Zeit haben, hier dieses schwierige Verfahren zu behandeln. (GR Mag. Dietbert Kowarik: Man führt vorher die Gespräche!)

 

Und auch, was die Umweltverträglichkeitsprüfung betrifft. Das ist jetzt sehr lustig, dass da einige Bürgerinitiativen sagen, gut, dann sagen wir, das widerspricht dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz. Jetzt wird gerade verhandelt, ob das Projekt am Heumarkt nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz einzeln verhandelt werden soll. Nun ja, das freut ein paar Bürgerinitiativen.

 

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