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Gemeinderat, 49. Sitzung vom 28.03.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 68 von 82

 

Wartezeit bis Beginn einer tatsächlichen Therapie im Notfall, werden sechs bis neun Stunden als durchaus möglich gehalten und auch in einem offiziellen Schreiben so argumentiert.

 

Natürlich werden die Strukturänderungen, die notwendig sind - die Bürokratie ist sicherlich ein Faktor - mehrere Jahre dauern. Aber in der Zwischenzeit müssen die Patienten im Rahmen eines gesetzlich verpflichtenden Versorgungsauftrages besser und schneller versorgt werden. Hier würden sich natürlich die anderen Spitäler auf jeden Fall anbieten. Hier müsste das Spitalskonzept 2030 entweder komplett ausgesetzt werden oder man müsste die Konsequenz haben, über die reinen KAV-Spitäler, die gegenwärtig nicht fähig sind, die Notfallversorgung umzusetzen - das ist durch die Strukturveränderung, sie sind gegenwärtig nicht fähig, sechs bis neun Stunden Wartezeit in der Notaufnahme sind weit über den internationalen Empfehlungen -, über den eigenen Schatten zu springen, ein Versorgungskonzept, das auf Dauer sein kann, das auf zehn Jahre limitiert sein kann, mit den anderen Fondskrankenanstalten anzustreben.

 

Ich möchte mir erlauben, ein bisschen die Größenvergleiche der anderen Fondsspitäler zu beschreiben. Fondsspitäler sind die Spitäler, die vom Landesgesundheitsfonds bezahlt werden. Das sind insgesamt 20. Die konfessionellen sind ein Teil davon. Die Betten aller konfessionellen Spitäler entsprechen denen von zwei Großkrankenhäusern der Gemeinde. Also Wilhelminenspital und Lainz sind die Betten der konfessionellen Spitäler. Bei allen Spitälern des PRIKRAF, der sogenannten privaten Krankenanstalten, die eigentlich seit 2013 keine Privatkrankenanstalten mehr sind, kommt noch einmal die Größe eines Großspitals zusammen. Döbling versucht auch, ist diesbezüglich in die Medien gekommen, eine Notfallaufnahme zu etablieren.

 

Hier würden wir empfehlen, für die Zeit, die der Krankenanstaltenverbund braucht, um international tragbare Wartezeiten für Notfallpatienten umzusetzen, über die KAV-Spitäler hinaus mit anderen Fondsspitälern, mit anderen Spitälern mit Öffentlichkeitsrecht eine erweiterte Versorgungsstruktur zur Behandlung und zur Versorgung von Notfällen zu etablieren.

 

Wie schon eingangs erwähnt, werden wir der Subvention der konfessionellen Spitäler natürlich zustimmen, diese natürlich befürworten und möchten diesen Punkt gleich dazu verwenden, um der Stadtregierung dringend zu empfehlen, das Spitalskonzept 2030 zumindest über einen bestimmten Zeitraum auszuweiten, um dem gesetzlich beschriebenen Versorgungsauftrag Genüge zu tun. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Zum Wort gemeldet ist GR Deutsch. Ich erteile es ihm.

 

16.29.03

GR Christian Deutsch (SPÖ)|: Herr Vorsitzender! Frau Berichterstatterin! Herr Stadtrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Im vorliegenden Geschäftsstück geht es um die Subvention beziehungsweise Neuregelung der Subventionsvereinbarung für die Ordensspitäler für das Jahr 2019, wo nach Verhandlungen zwischen den Wiener Ordensspitälern und der Stadt Wien nun vereinbart wurde, dass auch für 2019 von der Stadt für alle 7 Ordensspitäler ein Betrag von 66,5 Millionen EUR zur Verfügung gestellt wird, der aufgeteilt wird nach den bundesweit einheitlichen Vorgaben des LKF-Kernpunktesystems. Es wird daher, und das ist der wesentliche Punkt dieser Vereinbarung, die MA 24 dazu ermächtigt, mit den betreffenden Rechtsträgern diesen Vertrag abzuschließen.

 

Damit bekennt sich auch die Stadt zur Mitfinanzierung der Ordensspitäler, ohne die diese auch die Aufgaben in diesem Umfang, sowohl was die Breitenwirksamkeit als auch die Spitzenmedizin betrifft, sonst nicht wahrnehmen könnten. Andererseits verzichtet aber jedes Ordensspital für die Dauer der Vereinbarung allenfalls darauf, die als Krankenanstalt mit Öffentlichkeitsrecht zustehende Betriebsabgangsdeckung nach dem Wiener Krankenanstaltengesetz geltend zu machen.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in dieser Vereinbarung verpflichten sich die Wiener Ordensspitäler, die Rettungsaufnahmen zu erhöhen. Ein ganz wesentlicher Punkt, der auch immer wieder zu Diskussionen geführt hat. Vor allem während der Nachtzeiten sollen diese Rettungsaufnahmen erhöht werden. Dazu soll gemeinsam mit dem Wiener Gesundheitsfonds, dem KAV und der Wiener Berufsrettung bis Mitte 2019 auch ein operationalisier- und evaluierbares Konzept erarbeitet werden.

 

Weiters sollen auch die Gespräche über Strukturveränderungen mit der Stadt fortgesetzt und vor allem konkrete Schritte dann eingeleitet werden. Insbesondere die Verlegung von Abteilungen, die der weiteren fachlichen Spezialisierung der Ordensspitäler dienen, wird zur Einhaltung des Ausgabendämpfungspfades von den Wiener Ordensspitälern also bis 2020 umgesetzt, wobei Standortschließungen hier nicht zur Diskussion stehen. Gleichzeitig wird durch ein Maßnahmenpaket der KAV auch von Seiten der Ordensspitäler unterstützt bei der Versorgung von Unfallpatientinnen und -patienten, im Bereich der Gefäßchirurgie, der Kardiologie, der Akutgeriatrie, im Bereich der bereits erwähnten Rettungsaufnahmen und einer Mindestleistung von 3.730 Geburten im Jahr 2019 am Standort St. Josef.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Beispiele zeigen, dass diese sieben Ordensspitäler eine wichtige Säule im Bereich der Gesundheitsversorgung der Stadt in einem breiten Leistungsspektrum als Ergänzung zum Krankenanstaltenverbund und zu den privaten Spitälern darstellen. Hier würde ich es daher als ein umfassendes Spitalskonzept, Kollege Koderhold, sehen, das natürlich laufend evaluiert und den Erfordernissen der Zeit angepasst wird und daher dieses Spitalskonzept 2030 dadurch auch in einem Wandel begriffen ist. Die Ordensspitäler, also ein Gesundheitsversorger, ein Arbeitgeber mit rund 4.860 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und ein Partner der Stadt.

 

Nachdem vor wenigen Wochen auch die Leistungsbilanz für 2018 präsentiert wurde, lassen Sie mich einige Beispiele in aller Kürze noch anführen. So wurden etwa im Auftrag der Stadt rund 20 Prozent der stationären Patientinnen und Patienten versorgt. Hier wird ein öffentlicher Versorgungsauftrag von Seiten der Stadt erfüllt,

 

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