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Gemeinderat, 53. Sitzung vom 24.06.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 82 von 99

 

Schwerpunkten im Gesundheitswesen und im Pflegebereich vorbereitet wurde, wird 2019 wirksam. Es wird damit nicht billiger, das mit Sicherheit nicht, aber es wird zur Verfügung stehen, auf der Grundlage des Österreichischen Strukturplans für Gesundheit, der die Grundlage für Regelungen, für Organisation und Betriebsformen ist. Er steht für eine abgestimmte Angebotsstruktur, um besser planen zu können. Dazu gehören vielen Veränderungen, gerade im Bereich der Gesundheitsversorgung, damit die Versorgungsstufen funktionieren, zum Beispiel in der angeführten Primärversorgung, bis zur ambulanten Fachversorgung, bis zur stationären Versorgung. Ziel ist und bleibt es damit, eine Harmonisierung im System zu erreichen. Einen solchen Prozess aufzusetzen und durchzuziehen, ist keine Kleinigkeit. Es geht dabei auch um menschliche Ressourcen, um Personal, das in diesem System eine zentrale Rolle spielt, wo sozusagen eine Hand in die andere passen muss.

 

Das alles ist im Budgetabschluss 2018 mit 2,17 Milliarden EUR für Gesundheit, 2,02 Milliarden EUR für Soziales abgebildet, und das bei sich verändernden Unternehmensstrukturen, die eine Herausforderung sind. Allerdings - und dafür werde ich als grüne Politikerin immer stehen -, Gesundheits- und Pflegeleistungen dürfen nicht in der Privatisierung landen. Rentabilität muss heißen, es zahlt sich aus, Menschen gesund zu machen und gut zu pflegen. Solange es kein festgeschriebenes Recht auf Pflege gibt, dürfen Menschen nicht einem System ausgeliefert werden, das ihnen etwas vorenthält.

 

Immer noch hat die rot-grüne Stadtregierung ganz klar das Ziel, eine solidarische Gesellschaft zu wollen, damit sich alle leisten können, was sie brauchen. Diese Solidarität heißt auch, Gesundheits- und Sozialleistungen über Steuern zu finanzieren. Wer eine Erbschafts- und Vermögenssteuer in seinem Land hat, hat auch die Mittel, die zweckgebunden für Gesundheit und Pflege zur Verfügung stehen, und zwar in bestmöglicher Qualität für alle.

 

Ich darf mich noch bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheits- und Pflegewesens dieser Stadt bedanken, denn sie sind es, die mit ihrer Sorgearbeit für uns sorgen. - Danke. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.)

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Fürs Protokoll darf ich mitteilen, dass Frau GRin Elisabeth Schmidt ab 19 Uhr entschuldigt ist.

 

Zu Wort gemeldet ist GR Dr. Koderhold. Ich erteile es ihm. Seine individuelle Redezeit ist 10 Minuten.

 

18.14.26

GR Dr. Günter Koderhold (FPÖ)|: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich erlaube mir, eingangs auf den Antrag der NEOS bezüglich des Fotovoltaikkraftwerkes an öffentlichen Gebäuden zu reagieren. Wir werden dem nicht zustimmen, weil nämlich in diesem Antrag nicht die Reflexion, die Albedo der entsprechenden öffentlichen Gebäude berücksichtigt wird.

 

Ich versuche, es zu erklären: Wenn Sie auf ein weiß gestrichenes Dach eine Fotovoltaikanlage geben, werden Sie den Raum erwärmen. Sie haben auf einem kühlen Dach eine Wärmewende. Wenn Sie das auf einem Dach machen, das grau ist oder eine niedrige Albedo hat, ein hohes Maß an Wärme speichert, dann hat es einen Sinn, eine Fotovoltaikanlage draufzugeben. Das heißt, es geht nicht darum, ob das Gebäude neu oder alt ist, es geht darum, ob das Reflexionsverhalten des öffentlichen Gebäudes, auf das eine Fotovoltaikanlage montiert werden soll, davon wärmetechnisch profitiert oder nicht. Deshalb werden wir diesem Antrag nicht beitreten.

 

Ich komme jetzt zum eigentlich Thema, dem Rechnungsabschluss, und zwar beziehe ich mich auf den zusammengefassten Lagebericht 1.4 Leistungskennzahlen im medizinischen Bereich. Wie zu erwarten, zeigen Rechnungsabschlüsse neben Zahlen auch erhebliche Strukturänderungen. Wir haben einen Drift von stationären Patienten zu ambulanten, von Sieben-Tages-Aufnahmen zu Wochenkliniken, also über fünf Tage, was natürlich eine Änderung im täglichen Ablauf und auch eine Änderung im Bereich der Bürokratie mit sich führt.

 

Jetzt ist grundsätzlich die Mehrfachdokumentation ohne medizinischen Mehrwert im Krankenanstaltenverbund, wie allerdings auch bei vielen anderen Krankenhausträgern, sehr hoch. Man kann damit rechnen, dass mindestens 30 Prozent der Anwesenheit medizinischer Berufe durch Dokumentation, wovon maximal die Hälfte einen Sinn hat, vergeudet wird.

 

Durch die Umschichtung von stationären Patienten in den ambulanten Bereich hat sich durch Anpassung des § 17 des Wiener Krankenanstaltengesetzes einiges verschlechtert, was sich aber Gott sei Dank nicht so auswirkt, weil Patienten, die ja oft klüger sind als die Bürokraten, nicht auf allem beharren, wozu sie an sich ein Recht hätten.

 

Wenn Sie einen Patienten stationär oder tagesklinisch oder wochenklinisch betreuen, haben Sie genau definierte bürokratische beziehungsweise Dokumentationsbereiche. Das haben Sie bei einer ambulanten Begutachtung nicht, der Patient, wenn er jetzt in der Woche drei Mal in einen ambulanten Bereich kommt, hat das Recht, jedes Mal einen Patientenbrief anzufordern. In diesem Patientenbrief - ich beziehe mich jetzt auf ein offizielles Schriftstück - haben Sie nicht nur Anamnese, dann den gegenwärtigen Zustand, Sie haben die Diagnose wiederholt, Therapie und auch andere Befindlichkeiten. Das wird sich im Allgemeinen von einem Tag auf den anderen nicht ändern, muss aber trotzdem gedruckt werden, diktiert werden und natürlich auch unterschrieben werden.

 

De facto schaut das so aus, ich weiß das aus eigener Erfahrung: Sie haben einen Patienten, der kommt schon zum dritten Mal in der Woche. Sie diktieren den Brief, praktisch den gleichen, der wird diktiert, wird dann von der Schreibkraft geschrieben, mittlerweile wartet der Patient draußen, bis er von mir vidiert und unterschrieben wird. Das sind pro Patient, kann man sagen - wenn es gut geht, wenn man sehr schnell ist, wenn man sehr routiniert ist - fünf Minuten Zeitverlust, was sich natürlich bei einer großen Ambulanz mit 70, 80, 100 Patienten schon sehr schmerzhaft darstellt.

 

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