Gemeinderat, 54. Sitzung vom 26.06.2019, Sitzungsbericht - Seite 6 von 12
Änderung des Zustandes desjenigen, für den der Wiener öffentliche Rettungs- und Krankenbeförderungsdienst in Anspruch genommen wurde, sowohl eine Hilfeleistung als auch eine Beförderung unterblieben ist, je transportierter Person vom 1. Jänner 2019 bis 31. Dezember 2019 109,06 EUR;
b) für jeden transportierten Anspruchsberechtigten nach oder von Orten außerhalb des Gebietes der Stadt Wien sowie für eine Intervention des Wiener öffentlichen Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes außerhalb des Gebietes der Stadt Wien für jeden Voll- und Leerkilometer vom 1. Jänner 2019 bis 31. Dezember 2019 2,36 EUR, mindestens jedoch die unter a) angeführten Transportgebühren.
(453866-2019-GGS; MA 51, P 66) Der Sportunion Wien wird die Subvention für die Sanierungsmaßnahmen an der Sportanlage USZ Mauer in Wien 23, Erhardgasse 2 in der Höhe von 120 000 EUR gewährt. Der auf das Verwaltungsjahr 2019 entfallende Betrag in der Höhe von 108 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/2690/777 bedeckt. Nach positivem Abschluss des Projektes wird die Restrate in der Höhe von 12 000 EUR angewiesen. Diese ist voraussichtlich für das Jahr 2021 geplant. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 51 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.
(208913-2019-GSK; MA 21 A, P 73) Plan Nr. 8269: Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Pfeilgasse, Linienzug 1-2, Josefstädter Straße, Strozzigasse, Pfeilgasse und Linienzug 3-4 im 8. Bezirk, KatG Josefstadt sowie Festsetzung einer Schutzzone gemäß § 7 Abs. 1 der BO für Wien für einen Teil des Plangebietes und einer Wohnzone gemäß § 7a Abs. 1 der BO für Wien für einen Teil des Plangebietes (Beilage Nr. 125/19)
8. GR Mag. Thomas Reindl nimmt eine Umstellung der Tagesordnung insofern vor, als die Postnummern wie folgt gereiht werden, wobei die Postnummer 1 nach Beratung in der Präsidialkonferenz zum Schwerpunkt-Verhandlungs-gegenstand erklärt wird:
Postnummern 74, 75, 76, 1, 22, 25, 40, 34, 36 bis 39, 2, 5, 7, 8, 9, 10, 20, 69 bis 72, 26, 28, 30, 31, 42, 44, 46, 49, 50, 68 und 67
9. (496329-2019; MD-LTG, P 74) Mag. Maria Vassilakou hat mit Wirkung vom 26. Juni 2019 ihre Funktion als Mitglied des Stadtsenates zurückgelegt. Bei der mittels Stimmzettel durchgeführten Wahl wird gemäß § 34 Abs. 2 der Wiener Stadtverfassung auf Vorschlag des Grünen Klubs im Rathaus GRin Birgit Hebein zur Stadträtin gewählt. (Zustimmung 54 Gemeinderatsmitglieder, Ablehnung 42 Gemeinderatsmitglieder)
(Rednerinnen bzw. Redner: GRin Birgit Hebein, GR Christoph Wiederkehr, MA, StR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM, GR David Ellensohn, GR Mag. Martin Hobek und GRin Martina Ludwig-Faymann)
(GR Heinz Vettermann, GR Armin Blind, GRin Dr. Jennifer Kickert, GR Dkfm. Dr. Fritz Aichinger und GRin Mag. Bettina Emmerling, MSc fungieren als Wahlprüferinnen bzw. Wahlprüfer.)
(Die Sitzung wird um 15.07 Uhr zur Feststellung des Wahlergebnisses unterbrochen und um 15.14 Uhr wieder aufgenommen.)
StRin Birgit Hebein erklärt, die auf sie gefallene Wahl anzunehmen und leistet gemäß § 35 der Wiener Stadtverfassung das Gelöbnis im Sinne des § 32 der Wiener Stadtverfassung.
10. StRin Birgit Hebein hat durch ihre Wahl in den Stadtsenat auf ihr Mandat im Gemeinderat verzichtet. Der Bürgermeister hat gemäß § 92 Abs. 2 der Wiener Gemeindewahlordnung 1996 auf das dadurch frei gewordene Mandat das in Betracht kommende Ersatzmitglied im Stadtwahlvorschlag der GRÜNEN Nikolaus Kunrath in den Gemeinderat berufen.
(GR Nikolaus Kunrath leistet das Gelöbnis gemäß § 19 der Wiener Stadtverfassung.)
11. (496332-2019; MD-LTG, P 75) Bei der mittels Stimmzettel durchgeführten Wahl wird gemäß § 34 Abs. 5 der Wiener Stadtverfassung auf Vorschlag der Sozialdemokratischen Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates StRin Birgit Hebein zur Vizebürgermeisterin gewählt. (Zustimmung 54 Gemeinderatsmitglieder, Ablehnung 42 Gemeinderatsmitglieder)
(GR Heinz Vettermann, GR Armin Blind, GRin Dr. Jennifer Kickert, GR Dkfm. Dr. Fritz Aichinger und GRin Mag. Bettina Emmerling, MSc fungieren als Wahlprüferinnen bzw. Wahlprüfer.)
(Die Sitzung wird um 15.34 Uhr zur Feststellung des Wahlergebnisses unterbrochen und um 15.41 Uhr wieder aufgenommen.)
Die Gewählte erklärt, die auf sie gefallene Wahl anzunehmen.
(Die Sitzung wird um 15.43 Uhr zur Abhaltung der Sitzung des Wiener Stadtsenates und der Wiener Landesregierung unterbrochen und um 15.48 Uhr wieder aufgenommen.)
12. (496335-2019; MD-LTG, P 76) Bei der mittels Stimmzettel durchgeführten Wahl wird gemäß § 34 Abs. 2 der Wiener Stadtverfassung auf Vorschlag des Stadtsenates gemäß § 96 der Wiener Stadtverfassung VBgm.in Birgit Hebein zur amtsführenden Stadträtin für die Verwaltungsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung gewählt. (Zustimmung 54 Gemeinderatsmitglieder, Ablehnung 42 Gemeinderatsmitglieder)
(GR Heinz Vettermann, GR Armin Blind, GRin Dr. Jennifer Kickert, GR Dkfm. Dr. Fritz Aichinger und GRin Mag.
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