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Gemeinderat, 56. Sitzung vom 14.10.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 8 von 25

 

all diesen unterschiedlichen Interessen geht es um die Frage der Abwägung. Und ja, das eine ist eine fachliche Abwägung und nach der fachlichen erfolgt eine politische Abwägung. Das ist so transparent, wie man es nur machen kann, im Moment. Es geht tatsächlich transparenter, ja, da gebe ich Ihnen recht. Aber, glauben Sie tatsächlich - und das frage ich Sie ernsthaft, Frau Olischar -, wenn der Erläuterungsbericht transparent wäre, wenn das, was Sie als Unterlagen im Gemeinderatsausschuss haben, öffentlich wäre, dass dann die Vorwürfe von jenen, die ein eindeutig anderes Interesse haben, anders lauten würde? Dieses Interesse, das Anliegen, das zum Beispiel Bürgerinitiativen oder GegnerInnen von bestimmten Bauwerken haben, ist ja gerechtfertigt. Sie haben ein Anliegen, aber sie müssen auch öfters zur Kenntnis nehmen, dass in Abwägung dieser Anliegen der Gemeinderat zu anderen Entscheidungen kommt. (VBgm Dominik Nepp, MA: Das ist ja die Frage, warum das so ist!) - Ja, auch das kann man aber aus diesen Unterlagen alles nachvollziehen. (VBgm Dominik Nepp, MA: Aber den Schritt vom Fachlichen zum Politischen, den gibt es!) 

 

Und wie es auch im Stadtrechnungshofbericht - den Sie mir da übrigens gerade gezeigt haben, Herr Abg. Kowarik - zu lesen ist, steht zum Beispiel in diesem Stadtrechnungshofbericht zur Gallitzinstraße, zu einem wesentlich Vorwurf der Bürgerinitiative, die immer gesagt haben, es wird zu hoch und zu dicht gebaut und es gäbe keinen Bezug zur sogenannten Ortsüblichkeit, auf Seite 27: „Der Stadtrechnungshof erachtete die Ortsüblichkeit und Dimensionierung als nachvollziehbar entwickelt und begründet, da die Planung in einem qualitätssichernden Verfahren erfolgte.“ Der Stadtrechnungshof hat das Flächenwidmungsverfahren nämlich als Verfahren zu diesem Flächenwidmungsprojekt Gallitzinstraße geprüft und er hält sogar fest, dass der Fachbeirat für Stadtplanung und Stadtgestaltung gerade bei diesem Projekt darauf hingewiesen hat, dass eine Verdichtung im Sinne eines sparsamen Umganges mit den letzten Baulandreserven in diesem Bereich zu überprüfen wäre. Also der Fachbeirat hat der verfahrensführenden Stelle gesagt, eigentlich ginge es sogar noch dichter, das sollte man sich anschauen. Das wurde überprüft und es wurde sowohl aus fachlichen, aber auch aus politischen Gründen, unter anderem auch deswegen, weil es ein stark umstrittenes Projekt war, begründeterweise gesagt, nein, wir machen es nicht dichter.

 

So, das ist ein Faktum. Jedes dieser Fakten wird unterschiedlich bewertet. Ich sage, es wurde gut begründet, nachvollziehbar gesagt, warum dieser Plan auf diese Art und Weise dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt worden ist. Sie sagen, es ist nicht so. Sie sagen, es gäbe keine Initiativen, damit Licht ins Dunkel kommt. Dann gehen wir jetzt noch einmal zurück zu dem, was Sie als großen Skandal und wiederholt - als Unterstellung - als Korruptionsfall bezeichnen. Im Moment untersucht die sogenannte Korruptionsstaatsanwaltschaft auf Amtsmissbrauch und Ähnliches mehr - ich habe mir den genauen Wortlaut diesmal nicht aufgeschrieben. Und Sie unterstellen Korruption und Sie sprechen von Missständen. Sogar in Ihrem Antrag zur Einsetzung der Untersuchungskommission zählen Sie auf: rechtswidrige Absprachen, Nebenabsprachen und Vereinbarungen. (GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Das geprüft werden muss. Die machen das nicht zum Spaß!) Sie unterstellen damit dem ehemaligen Abgeordneten, dass er rechtswidrige Absprachen getroffen hätte. Die Staatsanwaltschaft … (GR Mag. Dietbert Kowarik: Es prüft immerhin die Staatsanwaltschaft!) - Ja, natürlich ermittelt sie, das haben wir ja auch gesagt, vor 14 Tagen auch.

 

Und da Sie auch jedes Mal behaupten, es gäbe keine Initiativen, um Licht ins Dunkel zu bringen, zähle ich Ihnen jetzt noch einmal auf, was passiert. Die Anzeige war im Oktober 2017. Also, es ist nicht seit Kurzem bekannt, sondern seit Oktober 2017 bekannt. Den Ermittlungsauftrag gibt es seit Anfang November. (VBgm Dominik Nepp, MA: Seit 2017 beschließen Sie weiter, obwohl etwas faul sein könnte!) Das Amtshilfeersuchen … Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, Sie können sich jederzeit zu Wort melden und Sie können dann hier in Ihrer berühmt-berüchtigten Art mir auch weiterhin Dinge unterstellen, aber im Moment bin ich am Wort und ich ersuche Sie, mir möglichst emotionslos zuzuhören, denn das, was ich hier versuche, ist, eine Auseinandersetzung auf einem möglichst hohen politischen Niveau zu führen. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.)

 

Wir waren beim Ermittlungsauftrag Anfang November 2017. Im Zuge des weiteren Verlaufes gab es im April 2018 das erste Amtshilfeersuchen, mit der Bitte darum, zu erläutern, wie der generelle Ablauf zur Erstellung von Flächenwidmungsplänen ist. Nachdem, wie wir alle wissen, der Ablauf zur Erstellung von Flächenwidmungsplänen sehr komplex ist, dauerte das lang. Die weiteren Fragen der ermittelnden Stellen kamen dann im Oktober 2018, in dem es weitere Auskunftsersuchen gegeben hat. Auch diesen Auskunftsersuchen wurde natürlich stattgegeben und es wurden alle Daten, die die Staatsanwaltschaft gebraucht hat, übergeben. So viel übrigens dazu, dass es keine Initiativen dazu gegeben hätte, Licht ins Dunkel zu bringen. (GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Warum wurde dann davon nicht informiert?) Es hat mehr als genug Initiativen dazu gegeben und weiterhin wird daran gearbeitet. Und allein aus der Dauer des Verfahrens abzuleiten, dass etwas daran sein muss, ist wieder eine rhetorische Figur, um zu zeigen, dass da etwas Böses dahinter sein könnte. Das ist ein rhetorischer Versuch der Delegitimierung. Das ist eine Unterstellung sondergleichen und Sie können das ohne Weiteres hier versuchen, aber die Dauer des Verfahrens heißt nichts anderes, als dass die verfahrensführende Stelle tatsächlich sehr sorgfältig arbeitet. Und nein, wir empfinden das nicht als normal, nur dass es hier einmal gesagt wird. Es ist natürlich nicht - wie soll ich sagen - besonders lustig, dass solche Vorwürfe aufgestellt werden, weder für die betroffene Person noch für die verfahrensführenden Stellen noch für die politischen VertreterInnen dieser Partei.

 

Aber es ist trotzdem klar, dass das, was Sie in Ihrem Amalgam da behaupten, wirklich nur dazu dient, eine Person zu dämonisieren, und das ist Christoph Chorherr,

 

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