Gemeinderat, 56. Sitzung vom 14.10.2019, Wörtliches Protokoll - Seite 9 von 25
und seine Handlungen auf irgendeine Art und Weise zu erhöhen. (VBgm Dominik Nepp, MA: Da hängen mehr mit drinnen!) Der Herr Wiederkehr zum Beispiel hat darauf hingewiesen, dass Christoph Chorherr in der Jury vom Heumarkt war. Ja, das war er auch. Nicht nur er, es waren auch andere VertreterInnen, nämlich unter anderem zwölf international hochangesehene Architektinnen und Architekten. Und wie der Herr Chorherr in vielen, vielen Diskussionen zum Heumarkt erläutert hat, hat er in der Jury ein anderes Projekt favorisiert. Also, wenn Sie dem Christoph Chorherr, der sagt, eigentlich hätte mir ein anderes Projekt gefallen, jetzt sagen, er hätte dieses Projekt gepusht, das dann von einer international besetzten Jury als Nummer 1, als bestbewertetes Projekt prämiert worden ist, dann ist es eine Verdrehung der Tatsachen. Nein, tatsächlich, Herr Wiederkehr, so ist es, er hat in der Jury tatsächlich zu etwas anderem Stellung genommen.
Ich möchte noch auf zwei weitere Punkte, nämlich auch in der Frage der Bewertung eingehen. Es wird immer wieder von der sogenannten ehrlichen Beteiligung von AnrainerInnen gesprochen. Jede Form der Beteiligung ist der ehrliche Versuch, Anrainerinnen und Anrainer und deren Bedürfnisse und Anliegen einzubeziehen. Das bedeutet aber nicht in der Folge, dass jedes Anliegen zu 100 Prozent umgesetzt werden kann. (GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Nicht einmal das, was ihr vertraglich vereinbart habt!)
Ich möchte als Beispiel eine Bürgerinitiative beziehungsweise eine Flächenwidmung hervorheben, nämlich die Spallartgasse. Die Flächenwidmung zur Spallartgasse wurde sogar von der Opposition im Prozess und auch in der Beteiligung bei der Beschlussfassung als vorbildlich gelobt. Was nicht bedeutet, dass es nicht immer noch eine Bürgerinitiative gibt, die gegen dieses Bauprojekt ist. Das heißt, es hat eine umfassende Beteiligung gegeben, es wurden sehr, sehr viele Anliegen in einem mehrstufigen Verfahren von den Architekten mitaufgenommen, und trotzdem gibt es Anliegen, die nicht umgesetzt werden konnten. Das wird es wohl in jedem Projekt geben. Daraus abzuleiten, dass das eine schlechte Beteiligung war oder dass es ein schlechtes Projekt ist, ist einfach falsch. So, jetzt hätte ich gerne einen Applaus. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Der zweite und ewig wiederkehrende Vorwurf ist die sogenannte Wunschflächenwidmung oder die sogenannte Anlasswidmung. Es ist leicht gesagt, denn es gibt genau zwei Anlässe zu einer Änderung einer Flächenwidmung. Nämlich von Seiten der Stadt, weil ein Flächenwidmungsplan im Turnus oder bei der Überarbeitung von großen Gebieten verändert werden soll, ausgehend übrigens von der großen strategischen Linie des STEP, oder, der zweite Anlass ist, es gibt ein sogenanntes Widmungsansuchen von Projektwerbern und Projektwerberinnen. Und dieses Widmungsansuchen wird genauso erledigt und geprüft, denn das ist das, was eine Fachdienststelle zu tun hat.
Es gibt dann genau zwei Wege, die dieses Verfahren gehen kann: Die Widmungsanfrage wird abschlägig bescheinigt, weil sie nicht zu den großen strategischen Linien des Stadtentwicklungsplans gehört, dann ist die Geschichte auch erledigt und erreicht in 100 Prozent der Fälle nicht die Öffentlichkeit. Oder aber, Fall 2, dieses Ansuchen ist mit den großen strategischen Linien, die der Stadtentwicklungsplan vorgegeben hat, für eine Zeitperiode von bis zu 20 Jahren vereinbar, und dann werden die Details geprüft. - Es ist also eine mögliche Änderung des Flächenwidmungsplans. Aber die Null-Variante, nämlich, es kommt nicht in Frage, ist schon vorher ausgeschieden worden, denn wäre es nicht in Frage gekommen, gäbe es kein Flächenwidmungsverfahren.
Das heißt, natürlich kann man zu jedem dieser Prozesse sagen, es ist eine Anlasswidmung. Selbstverständlich, es hat einen Anlass gegeben, um dieses Verfahren einzuleiten. Aber damit jedem Verfahren zu unterstellen, dass wir, nämlich die Fachdienststellen einerseits und die politischen VertreterInnen andererseits, nach der ominösen Pfeife irgendwelcher Investorinnen und Investoren tanzen, das ist halt eine Behauptung, die leicht aufgestellt, aber selbstverständlich sehr schwer zu widerlegen ist.
Die letzten fünf Minuten möchte ich übrigens noch mit der Frage verbringen, was wir als GRÜNE denn so alles getan hätten beim Rollenwechsel von der Opposition zur regierenden Partei. Da möchte ich darauf hinweisen, dass wir in einem und jetzt immer wieder öffentlich werdenden Prozess, nämlich der Frage der Bebauung des Otto-Wagner-Spitals, gemeinsam mit Bürgerinitiativen wesentlich dazu beigetragen haben, die Pläne, die vorher einerseits von unserer Koalitionspartnerin, aber auch von der FPÖ beschlossen worden sind, und später den Verkauf dieser Grundstücke, die von allen hier anwesenden Parteien, außer den NEOS - die hat es noch nicht gegeben - und uns beschlossen worden sind, auf ein aus unserer Sicht und dann auch der gemeinsamen Sicht der Stadtregierung verträgliches Verfahren zu reduzieren.
Das ist etwa ein Bespiel dafür, was wir getan haben. Ich kann Ihnen sagen, die Bürgerinitiativen und die Personen der Bürgerinitiativen sind gemeinsam mit mir in der Vormediation in zehn Sitzungen zusammengesessen, um den Mediationsvertrag zu erarbeiten. In der Hauptmediation sind wir in acht Plenarsitzungen und drei Arbeitsgruppensitzungen zusammengesessen, um diese Mediationsvereinbarung so zu formulieren und den Kompromissvorschlag so zu erarbeiten, dass wir tatsächlich alle diese Mediation mit der Unterzeichnung dieses Vertrags abschließen können. Und schließlich gab es nach dieser Unterzeichnung der Mediationsvereinbarung immerhin noch weitere sieben Sitzungen. Übrigens haben all diese Sitzungen drei bis vier Stunden gedauert - nur damit Sie sich ungefähr vorstellen können, mit welchem Einsatz die Menschen aus der Bürgerinitiative da gemeinsam mit anderen versucht haben, dieses Projekt zu dem zu machen, was es jetzt ist. Also insgesamt 25 mehrstündige Sitzungen, die dann dazu geführt haben, dass das, was jetzt in der zweiten Bauphase mit der Umsetzung beginnt, besser ist als das, was 2006 und 2008 beschlossen worden ist.
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