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Gemeinderat, 59. Sitzung vom 19.11.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 13 von 55

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Danke schön, damit ist die 4. Anfrage beantwortet.

 

10.02.05†Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima - Frage|

Die 5. Anfrage (FSP-998203-2019-KFP/GM) wurde von Herrn GR Ing. Guggenbichler gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Umwelt und Wiener Stadtwerke gerichtet. [Im Februar dieses Jahres haben die Freiheitlichen eine Anfrage zur Zukunft der Daubelfischerei in Wien eingebracht (PGL-182646-2019). Zentraler Punkt der Anfrage war, dass kurz zuvor der seit 1956 laufende Vertrag mit dem zur Vergabe der Fischereiplätze und Verwaltung der Bestandsverträge beauftragte Arbeiterfischereiverein (VÖAFV) aufgelöst wurde und den Hobbyfischern ein neuer Bestandsvertrag von und mit der MA 49 zur Unterzeichnung vorgelegt worden ist. Viele Daubelfischer, die mitunter große Summen in ihren Fischereiplatz investiert hatten, sehen sich von der Stadt enteignet und drohten, rechtliche Schritte zu ergreifen. Mittlerweile existiert dazu ein Rechtsgutachten eines Zivilrechtsprofessors, das unter anderem feststellt, dass es sich bei den Fischerdaubeln um Superädifikate und damit Eigentum der Fischer handelt. Lange und kostspielige Prozesse drohen. In der Anfragebeantwortung im April wurde Ihrerseits großteils auf laufende Verhandlungen verwiesen. Konnte mittlerweile eine Einigung erzielt werden und wie ist der derzeitige rechtliche Standpunkt der Stadt Wien in dieser Angelegenheit?] In dieser Anfrage geht es um die Daubelfischerei in Wien und rechtliche Standpunkte der Stadt Wien.

 

Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren, einen schönen guten Morgen!

 

Ich werde ein bisschen ausholen, damit für diejenigen, die sich vielleicht noch nicht so intensiv mit diesem Thema beschäftigt haben, der Hintergrund auch ein wenig klar wird. (StR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Danke!) - Ja, immer gerne! Das sind Hütten, deren Verträge seit 1956 existieren, und zwar gab es ursprünglich zwischen der Stadt und dem Arbeiterfischereiverein eine Vereinbarung, die wiederum dann diese Hütten verwaltet haben.

 

Wichtig ist mir, weil das ja auch in der Frage vorkommt, dass auch in dem Vertrag festgehalten ist, dass es keinerlei sogenannten dinglichen Rechte geben darf, das heißt, kein Baurecht, kein Superädifikat, kein Servitut, und so weiter. Das ist in dem Vertrag von Anfang an ausgeschlossen gewesen. Das Problem ist, wie oft bei solchen langfristigen Verträgen, dass sich das dann, wie soll ich sagen, ein wenig verselbstständigt hat und aus ursprünglichen Fischerhütten zunehmend so etwas Ähnliches wie eine Kleingartenanlage geworden ist, bedauerlicherweise aber ohne rechtliche Grundlage.

 

Aus diesem Grund hat die MA 49 als zuständige Fachabteilung einige Schritte gesetzt, die, ich glaube, in die richtige Richtung gehen. Man hat neue Verträge aufgesetzt, man hat gesagt, okay, über den Arbeiterfischerverein hat man immer einen Zwischenpächter dazwischen geschalten, wir wollen eigentlich direkte Pachtverträge mit den einzelnen Pächtern haben. Das ist jetzt auch so in dieser Form umgesetzt worden. Es sind allen Pächtern neue langfristige Verträge angeboten worden, das heißt, niemand muss Angst haben, dass er dort nicht bleiben kann.

 

Es sind die ganzen Häuser und Gärten und alles, was sich entwickelt hat, auch in einer rechtskonformen Form rückgebaut worden. Man schaut jetzt, dass man in allen Bereichen insofern Rechtssicherheit herstellt, als dass es Baugenehmigungen geben soll und Wasserrechtsgenehmigungen und alle anderen Dinge, die es in manchen Bereichen eben gibt und in anderen Bereichen eben nicht. Man versucht das jetzt also auf ein sehr ordentliches Niveau zu bringen, das dann auch Rechtssicherheit, und zwar eine wirkliche langfristige Rechtssicherheit für die Pächterinnen und Pächter mit sich bringt.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Die 1. Zusatzfrage kommt von NEOS. Frau GRin Mag. Emmerling, bitte.

 

10.04.19

GRin Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Frau Stadträtin! Ich ziehe meine Frage zurück, weil sich jetzt aus Ihren Antworten schon einiges ergeben hat. - Danke.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Danke. Die 2. Zusatzfrage kommt von der ÖVP. Frau GRin Dipl.-Ing. Olischar, bitte.

 

10.04.31

GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Guten Morgen, Frau Stadträtin!

 

Vielleicht auch ein bisschen eine breitere Frage zu diesem Thema, weil die Attraktivierung des Donauraums aus meiner Sicht ja grundsätzlich auch immer ein sehr wesentlicher Bestandteil der politischen Arbeit ist. Wie gedenken Sie denn, auch eine weitere Attraktivierung des Donauraums zu gestalten?

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Na ja, Sie wissen, dass wir uns die Copa Cagrana, wenn ich das jetzt zum Donauraum dazuzählen darf, sehr intensiv vorgeknöpft haben und im letzten Jahr auch versucht haben, den Donaukanal nach dem Rechnungshofbericht entsprechend aufzuarbeiten. Das sind also beides Prozesse, die noch im Laufen sind. Das sind für mich jetzt einmal insofern die wichtigsten Bereiche, weil das für die Bürgerinnen und Bürger sehr unmittelbar spürbar ist und wo sie sich von der Stadt erwarten, dass es sozusagen eine gute Qualität gibt, dass es ordentlich aussieht, dass man das auf ein gutes Niveau bringt. Da bin ich sehr intensiv dahinter.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Die 3. Zusatzfrage kommt von der FPÖ. Herr GR Ing. Guggenbichler, bitte.

 

10.05.35

GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ): Guten Morgen, Frau Stadträtin!

 

Es freut mich, dass wir heute über das Thema sprechen können. Ich habe ja schon eine schriftliche Anfrage an Sie diesbezüglich gestellt.

 

Ich muss Sie kurz korrigieren, weil Sie gesagt haben, es ist nicht möglich, ein Superädifikat auf diesen Grundstücken zu machen. Ich habe ein Schreiben vom 16. Jänner 1984, wo die MA 49 schreibt: Hiermit bestätigt die MA 49, dass das Superädifikat des Verstorbenen XY, wohnhaft zuletzt XY, auf dem der Stadt Wien gehören

 

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