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Gemeinderat, 3. Sitzung vom 16.12.2020, Wörtliches Protokoll  -  Seite 10 von 101

 

die wir sehr rasch auf den Weg gebracht haben, damit das jetzt wirklich endlich zu einer Umsetzung kommen kann -, keine weiteren Schritte notwendig, weil wir, wie gesagt, jetzt einmal warten müssen, wer gewinnt die Ausschreibung, wer gewinnt die Vergabe, um dann selbstverständlich sofort und raschest möglich in die Umsetzung kommen, da - und das ist mir auch wichtig zu betonen - in der UVE, das heißt, in der Umweltverträglichkeitserklärung für die ganzen Stadterweiterungsgebiete, also im Bereich der Seestadt ganz klar drinnensteht, dass es diese Straße braucht, damit es diese Stadterweiterungsgebiete geben kann. Und ich darf nur darauf hinweisen, dass diese UVE-Einreichung im Jahr 2014 erfolgt ist, das heißt, unter einer grünen Verkehrsstadträtin, und das ist die Grundlage für all unser Handeln und unser Tun jetzt in dieser Zeit.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Die 3. Zusatzfrage kommt von der FPÖ. Herr GR Mahdalik, bitte.

 

9.33.49

GR Anton Mahdalik (FPÖ): Sehr geehrte Frau Stadträtin, Sie haben jetzt das Problemgebiet im Bereich Stadterweiterungsgebiete angesprochen, und dort gibt es ja eine ganze Menge davon: Die Seestadt wissen wir mit 10.500 Wohnungen, Berresgasse 3.000 Wohnungen, das Obere Hausfeld steht uns noch bevor mit 3.500 Wohnungen. Jetzt haben wir bei der Berresgasse im Nachhinein das Problem, dass vom Verwaltungsgerichtshof - glaube ich - festgestellt wurde, dass dort eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig gewesen wäre. Was das für Konsequenzen hat, ob das jetzt für schon gebaute Objekte auch nachgeholt werden muss, weiß ich zumindest nicht genau. Aber irgendwann steht ins Haus, dass das Obere Hausfeld verbaut wird, und Sie kennen die Verkehrsverhältnisse in der näheren Umgebung, die Hauptverkehrsadern sind heute schon überlastet. Und es hängt ja alles zusammen, die Mobilität, für die Sie jetzt auch zuständig sind, das Bauwesen und die Umwelt natürlich. Daher möchte ich Sie persönlich als Stadträtin fragen, ob Sie der Meinung sind, dass bei solch großen Objekten künftig zwingend eine UVP durchgeführt werden soll.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Das ist jetzt eigentlich eine Frage, die meinen alten Bereich betrifft, aber deswegen kann ich sie gerne beantworten. Umweltverträglichkeitsprüfungen sind sozusagen keine politischen Entscheidungen, es gibt dafür klar ein Bundesgesetz, das eine Grundlage dafür bietet, mit ganz genauen Grenzwerten, ab wann eine UVP einzuhalten ist und wann nicht. Ich glaube, dass dieser ganze Tatbestand zum Thema Stadterweiterungsgebiete im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz ein unglücklich formulierter ist, deswegen kommt es auch immer wieder zu solchen Verwerfungen, denn wir haben etliche Stadterweiterungsgebiete, wo die Bescheide der MA 22 gut gehalten haben und durchgegangen sind, und dann gibt’s ein oder zwei, wo das aufgehoben worden ist. Und da brauchen wir dringend auch vom Bundesgesetzgeber her eine klare Richtschnur. Jetzt ist es ja teilweise schon so, es kommen ja alle Betreiber zu uns, also zur Stadt, und wollen vorher einen Feststellungsbescheid haben. Der Feststellungsbescheid ist mittlerweile von einem dünnen Papierchen zu einer Mini-Umweltverträglichkeitsprüfung geworden, das heißt, da hat es viele Entwicklungen gegeben. Ich weiß, dass auf Bundesebene auch darüber diskutiert wird, dass man sich eben genau diesen Städtebau-UVP-Tatbestand noch einmal näher anschauen muss, weil auch dieses Instrument zu einem so frühen Zeitpunkt keinen Sinn macht. Bei einer UVP muss ich ja schon die einzelnen Aufrisse der Wohnungen kennen, das weiß ich aber im Regelfall, wenn ich ein Stadterweiterungsgebiet beginne, noch nicht. Das heißt, was viel mehr Sinn machen würde, wäre eine Strategische Umweltprüfung für ganze Bereiche und nicht eine UVP, die einen super Detailgrad hat, den aber niemand zum Zeitpunkt, wo sie durchzuführen wäre, liefern kann. Also das hat auch, wie Sie aus meiner Ausführung vielleicht verstehen können, ganz praktische Durchführungsprobleme. Deswegen hoffe ich wirklich, dass da ein bisschen Klarheit hineingebracht wird und ein bisschen Ordnung, denn dieses hü hott, das wir jetzt haben, hier ja, dort nein, führt zu einer Rechtsunsicherheit und verzögert Projekte, und das kann wirklich nicht in unser aller Sinn sein.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Vielen Dank, Frau Stadträtin. Damit ist die 3. Anfrage beantwortet.

 

9.36.00†VBgm Christoph Wiederkehr, MA - Frage|

Die 4. Anfrage (FSP-1151152-2020-KVP/GM) wurde von Frau GRin Mag. Hungerländer gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz gerichtet. In dieser Frage geht es auch um die Kompetenzen des Transparenzstadtrates. (Ihre Geschäftsgruppe nennt sich 'Bildung, Jugend, Integration und Transparenz', Sie sind laut Beschreibung in der Geschäftsgruppeneinteilung für 'Angelegenheiten der Transparenz' zuständig. Nun findet sich aber bei Durchsicht der heute zu beschließenden neuen Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien kein weiterer Hinweis auf diesbezüglich konkrete Kompetenzen Ihrerseits. Es ist zu befürchten, dass die Benennung Ihres Ressorts ein reiner Marketing-Schmäh ist. Was sind Ihre genauen, konkreten Kompetenzen als neuer 'Transparenzstadtrat'?)

 

Bitte, Herr Stadtrat.

 

VBgm Christoph Wiederkehr, MA: Sehr geehrte Frau Gemeinderätin, vielen Dank für die Frage, es gibt mir die Möglichkeit, die Idee der Verankerung der Transparenz auch in meinem Ressort zu erklären. Es war mir besonders wichtig in den Verhandlungen, und auch schon davor, dass das Thema Transparenz irgendwo verankert ist. Transparenz ist natürlich eine extreme Querschnittsmaterie, die in allen Ressorts gelebt werden muss. Es braucht allerdings auch einen im Bereich der Stadtregierung, der besonders darauf schaut, dass die Vorhaben, die wir uns im Koalitionsübereinkommen im Bereich der Transparenz vorgenommen haben, auch in Umsetzung kommen.

 

Und es ist sehr weitreichend, was wir hier an Transparenzvorhaben im Koalitionsübereinkommen verankert haben, was nicht nur Transparenzverbesserungen beinhaltet, sondern auch die Schaffung von neuen Stellen,

 

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