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Gemeinderat, 63. Sitzung vom 29.01.2020, Wörtliches Protokoll  -  Seite 71 von 99

 

bis jetzt nicht geschafft haben, das anzupassen! Es wird noch immer vom Direktor des „Kontrollamts“ gesprochen und wie die Ausübung der Prüftätigkeit des „Kontrollamts“ vorzusehen ist. Wenn ich nicht irre - ich lasse mich aber auch gerne berichtigen! - ist, glaube ich, der Herr Bürgermeister für die Geschäftsordnung des Magistrates zuständig, und der Gemeinderat hat dann den Änderungen zuzustimmen, und ich meine, es wäre schon langsam an der Zeit, dass wir das einmal anpassen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Wir haben auch regelmäßig Diskussionen bezüglich der Weiterentwicklung des Stadtrechnungshofes. Sie haben da auch schon einiges von meinen Vorrednern gehört. Meine Damen und Herren von der SPÖ und von den GRÜNEN! Ich darf Sie selbst an Ihr Regierungsübereinkommen 2015 erinnern. War klar, dass das jetzt kommt! Sie sind aber jedenfalls einfach säumig, denn Sie schreiben da von der Weiterentwicklung des Stadtrechnungshofes. Sie betonen die Wichtigkeit des Stadtrechnungshofes. - Ich zitiere wörtlich: „Die durch die Reformnovelle 2013 gestärkten Rechte und Möglichkeiten des Stadtrechnungshofes werden evaluiert. Damit soll festgestellt werden, wo Nachjustierungsmöglichkeiten in der Organisation und Entwicklungspotenziale bestehen.“

 

Dann geht es weiter: „Daher vereinbaren wir: Eine Evaluierung der Stadtrechnungshof-Wien-Novelle 2013: Diese startet mit der Vorlage des Tätigkeitsberichtes 2015 und soll nach zirka einem Jahr abgeschlossen sein.“ - Nun, das ist sich nicht ganz ausgegangen, meine Damen und Herren! Wir haben jetzt 2020. Wir sind in einem Wahljahr. Haben Sie das schon abgeschlossen, Herr Kollege Oxonitsch? (Zwischenruf von GR Christian Oxonitsch.) Das wissen Sie nicht? Es überrascht mich nicht, dass Sie das nicht wissen! Es ist gar nichts passiert in diesem Bereich, und das sollten Sie … (Zwischenruf von GR Christian Oxonitsch.) Nein, das betrifft nicht den Aufgabenbereich des Stadtrechnungshofes! Es ist der Aufgabenbereich des Landtages, meine Damen und Herren, hier entsprechende Regelungen neu zu treffen und in Normen zu fassen. Da sind Sie säumig gewesen! (Beifall bei der FPÖ. - Weiterer Zwischenruf von GR Christian Oxonitsch.)

 

Aber wenn Sie es mir nicht glauben, Herr Kollege, vielleicht glauben Sie es sich selber! Ich darf Ihnen nämlich weiter vorlesen, bevor Sie sich hier noch weiter echauffieren!

 

Es soll eine Arbeitsgruppe geben. - Ich zitiere: „Die Arbeitsgruppe soll sich bis spätestens Frühjahr 2016 konstituieren und einen Entwurf für die legistische Umsetzung erarbeiten. Die endgültige Umsetzung soll bis Ende 2017 erfolgen.“

 

Die legistische Umsetzung soll bis Ende 2017 erfolgen. (Zwischenruf von GR Christian Oxonitsch.) Nun ja, das ist sich nicht ganz ausgegangen! Belassen wir es dabei, Herr Kollege, bevor Sie sich noch mehr blamieren mit Ihren Zwischenrufen!

 

Tatsache ist: Ja. Es gibt Bedarf, diesen Stadtrechnungshof weiterzuentwickeln. Dafür gibt es Bedarf. Und wir haben es schon gehört, was wohl eines der Hauptprobleme ist: Der Stadtrechnungshof ist immer noch kein eigenes Organ.

 

Wir kennen natürlich die Diskussion: Das geht nicht in der Gemeindeverwaltung, da gibt es nämlich den Magistrat, und dieser hat die Kompetenz, sozusagen alle Bereiche abzudecken und alle Geschäfte zu erfüllen. - Meine Damen und Herren! Eine Überlegung wäre aber auch: Der Stadtrechnungshof ist in Wien nur zur Überprüfung der Gebarung der Gemeinde eingerichtet, und auch Unternehmungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, unterliegen der Gebarungskontrolle beziehungsweise der Sicherheitskontrolle des Stadtrechnungshofs. Es steht nichts davon darin, was mit dem Land passiert! Wir haben ja auch eine Landesvollziehung, diese ist jedoch nach dem Wortlaut unserer Stadtverfassung nicht Gegenstand des Stadtrechnungshofes.

 

Jetzt helfen wir uns insofern, als der bisherige Stadtrechnungshofdirektor es Gott sei Dank immer so gesehen hat, dass die eigentliche Abwicklung auch der Landesvollziehung ja durch die Gemeinde in Verantwortung des jeweiligen amtsführenden Stadtrates geschieht. - Das könnte man aber auch anders sehen, meine Damen und Herren!

 

Was will ich Ihnen damit sagen? Es gäbe sehr wohl die Möglichkeit, den Stadtrechnungshof auch zu einem Landesrechnungshof zu machen und ihm damit die Möglichkeit zu geben, das zu werden, was alle anderen Rechnungshöfe in Österreich sind, ihn nämlich als eigenes Organ zu installieren. Was bedeutet das? - Das bedeutet natürlich eine eigene Hoheit über das Personal und auch über die Budgetmittel und damit eine tatsächliche Unabhängigkeit, wie es auch von allen internationalen Organisationen gefordert wird, die sich damit befassen, meine Damen und Herren (Beifall bei der FPÖ.)

 

Das wäre eine mögliche Konstruktion, die wir hier vorsehen können und die zumindest angedacht werden soll. Ich hätte mir vorgestellt, dass das auch Themenbereich dieser schon zitierten Arbeitsgruppe sein sollen hätte, aber nicht geworden ist, meine Damen und Herren.

 

In den Unterlagen über dieses Symposium am 13. Dezember 2019, die der Stadtrechnungshof dankenswerterweise veröffentlicht hat, können Sie all das nachlesen, meine Damen und Herren! Es gibt hier etliche Vorschläge des Stadtrechnungshofes, die aber auch nicht neu sind, das muss man auch dazusagen, und das wird Ihnen der Stadtrechnungshofdirektor auch bestätigen.

 

Zu den Änderungsvorschlägen der rechtlichen Rahmenbedingungen, die der Stadtrechnungshof selber vorschlägt: Wesentliche Änderung der Stadtverfassung, Personalhoheit, Stärkung des Weisungsrechts, Ausweitung der Prüfbefugnisse, eigenes Dienst- und Besoldungsrecht für Bedienstete des Stadtrechnungshofs, Abwahl der Direktorin beziehungsweise des Direktors, und so weiter, und so fort.

 

Es geht auch um eine wesentliche Änderung der Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien: Das hätten wir schon längst machen können, meine Damen und Herren: Personalhoheit, Stärkung der Weisungsfrei

 

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