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Gemeinderat, 65. Sitzung vom 28.02.2020, Sitzungsbericht  -  Seite 5 von 8

 

Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Der auf das Finanzjahr 2020 entfallende Betrag in der Höhe von 200 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3120/755 bedeckt. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der Stadt Wien - Kultur im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag des kommenden Jahres Vorsorge zu treffen.

 

(51124-2020-GKU; MA 7, P 20) Zur Fortsetzung der forschungsfördernden Arbeit des Jubiläumsfonds der Stadt Wien für die Universität für Bodenkultur Wien wird im Jahr 2020 eine weitere Dotation in der Höhe von 1 000 000 EUR genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.

 

(880634-2019-GGS; MA 70, P 21) 1) Die Errichtung einer Rettungsstation am Standort Wien 23, Seybelgasse 3, als Standort für die präklinische Notfallversorgung durch die MA 70 - Berufsrettung Wien wird gemäß der in der Begründung vorgelegten Kostenschätzung genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2020 entfallende Betrag ist auf Haushaltsstelle 1/5300/061 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 70 im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.

 

2) Der Magistrat wird ermächtigt, mit der WIP - Wiener Infrastruktur Projekt GmbH, Wien 2, Messeplatz 1, vorgelegten Vertrag zur Übernahme von Projektmanagementleistungen abzuschließen.

 

(84306-2020-GGS; MA 70, P 22) 1) Der Magistrat wird ermächtigt, die gemäß § 30 des Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetzes, LGBl. für Wien Nr. 39/2004, von den in den §§ 23 und 24 ASVG genannten Sozialversicherungsträgern, der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter abgegebene schriftliche Erklärung, für die in der Zeit vom 1. Jänner 2020 bis 31. Dezember 2020 geltenden Einsatzgebührenersätze als Gebührenschuldner einzutreten, anzunehmen.

 

2) Gemäß § 30 Abs. 4 des Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetzes, LGBl. für Wien Nr. 39/2004,  werden für das Jahr 2020 für die unter Punkt 1 angeführten Sozialversicherungsträger, sofern sie entsprechende Gebührenschuldnererklärungen abgeben, niedrigere Gebühren wie folgt festgesetzt:

 

a) Für jede Inanspruchnahme des Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes der Stadt Wien innerhalb des Gebietes der Stadt Wien, auch wenn wegen des Verhaltens oder der Änderung des Zustandes desjenigen, für den der Wiener öffentliche Rettungs- und Krankenbeförderungsdienst in Anspruch genommen wurde, sowohl eine Hilfeleistung als auch eine Beförderung unterblieben ist, je transportierter Person vom 1. Jänner 2020 bis 31. Dezember 2020 113,20 EUR;

 

b) Für jeden transportierten Anspruchsberechtigten nach oder von Orten außerhalb des Gebietes der Stadt Wien sowie für eine Intervention des Wiener öffentlichen Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes außerhalb des Gebietes der Stadt Wien für jeden Voll- und Leerkilometer vom 1. Jänner 2020 bis 31. Dezember 2020 2,45 EUR, mindestens jedoch die unter a) angeführten Transportgebühren.

 

(97610-2020-GGS; MA 70, P 23) Die Lieferung von zwei baugleichen Fahrzeuggrundtypen für den Ausbau zu zwei Fahrzeugen des Katastrophenzuges (K2 und K3) der Berufsrettung Wien wird gemäß der in der Begründung vorgelegten Kostenschätzung genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2020 entfallende Betrag ist auf Haushaltsstelle 1/5300/062 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 70 im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.

 

(48965-2020-GGS; MA 51, P 24) 1) Für Instandhaltungen von Sportplätzen wird eine außerplanmäßige Auszahlung in der Höhe von 1 300 000 EUR genehmigt, die im Voranschlag 2020 auf Ansatz 2620, Sportplätze, unter der neu zu eröffnenden Gruppe 613, Instandhaltung von sonstigen Grundstückseinrichtungen, zu verrechnen und in Minderauszahlungen auf Ansatz 2620, Sportplätze, Gruppe 619, Instandhaltung  von Sonderanlagen, mit 1 300 000 EUR zu decken ist.

 

2) Für Instandhaltungen von Gebäuden und Bauten auf den Sportanlagen wird eine außerplanmäßige Auszahlung in der Höhe von 400 000 EUR genehmigt, die im Voranschlag 2020 auf Ansatz 2620, Sportplätze, unter der neu zu eröffnenden Gruppe 614, Instandhaltung von Gebäuden und Bauten, zu verrechnen und in Minderauszahlungen auf Ansatz 2620, Sportplätze, Gruppe 619, Instandhaltung von Sonderanlagen, mit 400 000 EUR zu decken ist.

 

3) Für Instandhaltungen von Sporthallen wird eine außerplanmäßige Auszahlung in der Höhe von 1 200 000 EUR genehmigt, die im Voranschlag 2020 auf Ansatz 2630, Turn- und Sporthallen, unter der neu zu eröffnenden Gruppe 614, Instandhaltung von Gebäuden und Bauten, zu verrechnen und in Minderauszahlungen auf Ansatz 2630, Turn- und Sporthallen, Gruppe 619, Instandhaltung von Sonderanlagen, mit 1 200 000 EUR zu decken ist.

 

(52922-2020-GGS; MA 51, P 25) Der nachstehend angeführten Sportorganisation wird aus den Sportförderungsmitteln 2020 folgende Subvention genehmigt:

Handballclub Fivers WAT Margareten 

Nachhaltigkeit der Euro 2010 - Fortführung der intensiven Nachwuchsarbeit - Handballcity Margareten

 

 

60 000 EUR

Gesamt

60 000 EUR

Die Subvention in der Gesamthöhe von 60 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2690/757 gegeben.

 

(1072148-2019-GSK; MA 21 B, P 26) Plan Nr. 7444E: Abänderung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Wagramer Straße, Am langen Felde, Linienzug 1-2 (Praunweg), Kagraner Platz, Zillingergasse und Am Freihof im 22. Bezirk, KatG Kagran

 

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