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Gemeinderat, 65. Sitzung vom 28.02.2020, Wörtliches Protokoll  -  Seite 20 von 73

 

wissen wir, auch wissenschaftlich abgesichert, etwas, was wir in Europa beobachten konnten, aber wozu wir noch keine wissenschaftlich abgesicherten Informationen hatten, nämlich dass über 80 Prozent - dokumentiert sind 80,9 Prozent - der Krankheitsverläufe einen sehr milden Verlauf von wenigen Wochen haben. Beschrieben werden in der Regel zwei bis drei Wochen Krankheitsverlauf mit sehr milder Ausprägung der Symptome und dass anschließend die Patienten nicht mehr krank sind und wieder geheilt sind. Das bedeutet, dass das Bedrohungsbild und das Gefahrenbild, wie es sich in den ersten Wochen des Jahres gezeigt hat, durch diese Studie bis zu einem bestimmten Punkt sehr stark widerlegt beziehungsweise relativiert wurde.

 

Die Sterblichkeitsrate ist geringer als in der SARS-Coronavirus-Epidemie. Wir können davon ausgehen, dass wir von einer Sterblichkeit von nur einem Zehntel der SARS-Corona-Epidemie von vor ungefähr zehn Jahren ausgehen können. Auf der anderen Seite müssen wir auch sehen, wir haben eine Sterblichkeit, die drei Mal so hoch ist als bei der normalen Grippe, der Influenza.

 

Betroffen sind insbesondere ältere Menschen, interessanterweise mehr Männer, deutlich mehr Männer als Frauen, ältere Menschen und Menschen mit einer Immunschwäche, also Menschen mit Vorerkrankungen. Das ist nicht überraschend, denn dieses Phänomen gilt auch zum Beispiel bei der normalen Grippe. Die Genesungszeit bei leichter Erkrankung dauert zirka zwei Wochen, bei schwerer Erkrankung zwischen drei bis sechs Wochen.

 

Lassen Sie mich wechseln: Was ist bisher geschehen? - Grundsätzlich ist die gesetzliche Zuständigkeit, wer was zu tun hat, in Österreich sehr, sehr klar in einem österreichweit geltenden Gesetz, dem Epidemiegesetz, geregelt, und wir haben als Gesundheitsbehörde in ganz Österreich im Sinne der mittelbaren Bundesverwaltung tätig zu sein. Dieses Gesetz regelt über Verordnung und Erlässe einen direkten Weisungszug vom Gesundheitsministerium zu den Bezirksverwaltungsbehörden, die in letzter Konsequenz im Sinne des Gesetzes auch immer im Auftrag des Gesundheitsministeriums beziehungsweise des Gesundheitsministers tätig sind. Hauptaufgabe der Bezirksverwaltungsbehörde, bei uns der Gesundheitsbehörde, ist natürlich die Einleitung, Durchführung und Sicherstellung von Erhebungen und Vorkehrungen zur Verhütung, um die anzeigepflichtigen Krankheiten, die in diesem Gesetz namentlich aufgelistet sind beziehungsweise in einer Verordnung kundgemacht werden, um diese Erkrankungen einzudämmen und allenfalls bekämpfen und verhindern zu können.

 

Wichtig ist also, zu verstehen, dass die Sanitätsorgane vor allem die Überwachung und die Abwendung einer österreichweiten Ausbreitung als Zielsetzung haben. Am 26. Jänner des heurigen Jahres hat das Innenministerium in einer Verordnung kundgemacht, dass der Coronavirus in die Liste der anzeigepflichtigen Erkrankungen aufgenommen wurde. Das ist daher ein wichtiges Datum, denn ab diesem Tag, dem 26. Jänner, haben die Gesundheitsbehörden im Sinne des Epidemiegesetzes vorzugehen. Die Verordnung ist immer die Basis unseres Handelns, und wir haben daher am Tag darauf, am 27. Jänner, eine erste Koordinationsbesprechung aller relevanten Stellen der Stadt Wien unter Leitung der Magistratsdirektion abgehalten. Selbstverständlich haben die zuständigen Kompetenzstellen, das sind das Gesundheitsamt, die MA 15, die Landessanitätsdirektion, der Krankenanstaltenverbund, die Wiener Berufsrettung, der Pressedienst, der Fonds Soziales Wien und die Magistratsdirektion, sofort den neuartigen Virus entsprechend der Verordnung auch in die Pläne der Stadt aufgenommen und die Einsatzpläne, die ja bis dahin ohne Coronavirus geplant waren, entsprechend adaptiert.

 

Lassen Sie mich dazu ein paar Worte finden: Der Plan ist nicht ein statischer Plan, ein Krisenplan ist auch keine Bedienungsanleitung. Ein Krisenplan ist auch keine Handlungsanleitung für jedes Detail. Ein Krisenplan ist ein strategischer Plan für alle Vorgänge außerhalb der Normprozesse. Er regelt, wer in welcher Konstellation eine Entscheidung trifft, Verantwortung übernehmen darf und Verantwortung übernehmen muss. Er folgt also ganz strikt der Prozesslogik „plan, act, check“, und zwar außerhalb der Regelprozesse, Normprozesse, wie wir sie hier ja auch festgelegt haben, zum Beispiel in der Geschäftseinteilung des Magistrats.

 

Die Zuständigkeit - das regelt unser Plan - und die zu treffenden Maßnahmen sind abhängig von der jeweiligen Gefährdungssituation. Die Devise lautet, die Maßnahmen so zu setzen, dass es immer nach Maß und Ziel passiert. Es ist daher ein ständiger Prozess, bei dem ein Team zusammensitzt, das regelmäßig die Lage einschätzt, Informationen sammelt, daraus Schlüsse zieht und Entscheidungen trifft. Es gibt ein zentrales Ziel unseres Pandemieplans - und das ist wichtig, weil man das immer im Fokus oder am Radar haben muss - ist der Schutz der Betroffenen, die erkrankt sind oder krankheitsgefährdet sind, und der Schutz der Wiener Bevölkerung.

 

Die Phasenteilung, die wir bei der Vorgangsweise bei der Abschätzung der Maßnahmen machen, haben wir nicht selbstständig entwickelt. Wir haben da nicht einen Plan für Wien entwickelt, sondern wir haben uns angelehnt und sehr stark, fast eins zu eins, am Plan orientiert, den die Weltgesundheitsorganisation, die WHO, vorgegeben hat, die für solche Fälle Pläne entwickelt und als Empfehlungen veröffentlicht. Diese Phasenteilung, die die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt, unterscheidet verschiedene Phasen, und nach dieser Phaseneinteilungslogik befinden wir uns in der sogenannten Alarmphase, wie es die WHO bezeichnet. Die Alarmphase ist die Phase, in der wir jetzt Erkrankte haben, in der wir in der Lage sind, das durchzuführen und in der es eine klare Zielsetzung gibt, nämlich eine kleine, oder Kleininseln, wie man es manchmal auch nennt, kleine Inseln der Ausbreitung zu verhindern. In dieser Phase befinden wir uns.

 

Zurück zu meinem Bericht: Am Wochenende 1./2. Februar beziehungsweise 7./8. Februar hat es bekanntlich Rückholaktionen gegeben, die die österreichische Bundesregierung beziehungsweise das Außenamt organisiert hat, um österreichische StaatsbürgerInnen aus

 

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