Gemeinderat, 74. Sitzung vom 24.09.2020, Wörtliches Protokoll - Seite 7 von 101
kann auf Ebene der Bezirksvertretung die Frage gerade nicht an den Bezirksvorsteher gerichtet werden, weil der für Bundesstraßen 2 nicht zuständig ist. Für die örtliche Straßenverwaltung ist nach der Stadtverfassung eben letztlich die Stadt Wien, damit ihr oberstes Organ, der Herr Bürgermeister verantwortlich. Dass also diesbezügliche Fragen nicht zulässig sein sollten, ist mir nicht nachvollziehbar.
Herr Gemeinderatsvorsitzender! Ich bitte Sie, uns dieses sogenannte Gutachten der Stadt Wien zur Kenntnis zu bringen, sodass wir auch wissen, mit welcher rechtlichen Argumentation offensichtlich aus mir und uns nicht nachvollziehbaren Gründen die Wiener Stadtverfassung seitens der Stadt Wien offensichtlich anders verstanden wird, wie wir sie lesen. Ich darf noch ganz kurz auf die Wiener Stadtverfassung verweisen: In den §§ 64, 65, 66, in denen es um Bezirksvertretungen geht, da ist immer in allen Teilen geregelt, dass der Herr Bürgermeister sogar das Recht hat, Sitzungen der Bezirksvertretungen einzuberufen, dass der Herr Bürgermeister das Recht hat, Beschlüsse der Bezirksvertretungen zu sistieren, dass der Herr Bürgermeister das Recht hat, Bezirksvertretungen aufzulösen, das heißt, er ist auch ganz klar im Organigramm der Stadt Wien, selbst auf Bezirksebene, als dahinterliegendes oberstes Organ der Stadt Wien normiert. Das heißt, wenn Fragen an den Bezirk zulässig sein sollten, und das ist aber in diesem Fall gar nicht der Fall, weil es eine Bundesstraße und die Straßenverwaltung betrifft, dann wäre wieder die Frage an den Bürgermeister zu richten.
Also bitte, Herr Gemeinderatsvorsitzender, lassen Sie uns dieses Gutachten zukommen und lassen Sie uns in Zukunft verstehen, warum die Verfassung da offensichtlich anders zu interpretieren ist, wie wir das derzeit glauben.
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Zur Geschäftsordnung zu Wort gemeldet ist GR Mag. Taucher. Herr Klubobmann, bitte.
GR Mag. Josef Taucher (SPÖ): Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Ich glaube, erstens ist festzuhalten, der Vorsitzende ist immer sehr, sehr bemüht, hier auf Punkt und Beistrich der Stadtverfassung sehr ausgewogen und gerecht vorzugehen. Auch unsere Anfragen, die der SPÖ, werden zurückgeworfen. (Zwischenruf.) - Ja, ist so, er ist ein sehr, sehr kritischer Mann, er wirft uns auch unsere Anfragen zurück. Also es ist nicht so, dass es … (Zwischenrufe.) Und ihr wisst ganz genau … (Zwischenrufe.) Ja, schau einmal, jetzt werdet ihr schon lockerer, das gefällt mir. Das gefällt mir, wenn die FPÖ nicht mehr so steif ist.
Der Herr Vorsitzende (Zwischenruf.) - regt euch nicht so auf, ihr könnt euch schon wieder künstlich beruhigen, so! - geht immer nach der Stadtverfassung vor. Er holt sich ein Gutachten ein und begründet das auch mündlich. So ist es in der Stadtverfassung vorgesehen. Es ist nicht vorgesehen, dass man schriftlich irgendwelche Gutachten und Gegengutachten hin- und herschickt. Ich meine, ich bin Psychologe, ihr seid ja Juristen und Notare, und, und, und in euren Reihen, ihr werdet auch wissen, dass die Rechtsprechung keine objektive Wissenschaft ist und die Rechtsmeinungen unterschiedlich sind, denn sonst würden ja Gerichtsurteile nicht immer wieder von der nächsten Instanz aufgehoben werden.
So, es gibt hier ein Rechtsgutachten von der MDR, an das wir uns halten und das unser Vorsitzender auch auf Punkt und Beistrich mündlich begründet hat. Er hat auch erläutert, warum sozusagen diese Frage nicht zulässig ist: Weil privatrechtliche Organisationen mit einbezogen sind, und, und, und. Wenn Sie das nicht hören wollen, dann tut es mir leid.
Konrad Lorenz hat gesagt: Gesagt ist nicht gehört, gehört ist noch nicht verstanden. - Zitat Ende. Ich weiß das, aber der Vorsitzende hat das schon in der Präsidiale erklärt und heute wieder. Ich bitte Sie, das auch zur Kenntnis zu nehmen. Es ist sein Recht, das mündlich zu begründen, sich Gutachten einzuholen. Das hat er ordnungsgemäß und sehr, sehr vorbildlich gemacht.
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Es liegt nun keine Wortmeldung mehr vor.
Daher kommen wir zur 1. Anfrage (FSP-828553-2020-KSP/GM), sie wurde von Herrn GR Holzmann gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Bildung, Integration, Jugend und Personal gerichtet. In dieser Anfrage geht es um die Summer City Camps, die Sommerschulen und was das Resümee daraus ist. (Im heurigen Sommer fanden zum zweiten Mal die Summer City Camps statt. Gleichzeitig startete der Bund die Sommerschulen und sorgte die globale COVID-19-Pandemie für besondere Herausforderungen für die Wiener Familien und die städtischen Bildungseinrichtungen. Welches Resümee können Sie für die Angebote der Stadt Wien im Sommer 2020 ziehen?)
Bitte, Herr Stadtrat.
Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderates! Sehr geehrter Herr GR Holzmann, danke für das Stehvermögen in der ersten Viertelstunde und vor der Sitzung.
Wenn man als Lehrer oder Lehrerin nach neun Wochen Sommerferien zurück in die Klasse kommt, dann erzählen viele dieser Lehrerinnen und Lehrer von der gleichen Geschichte. Kinder kommen zurück und erzählen von neun Wochen Erlebnissen, Abenteuern, Urlauben im Sommer, haben irrsinnig viele wunderbare Dinge erlebt oder nicht, weil sehr, sehr viele Kinder die Möglichkeit dazu nicht hatten oder haben. Das ist genau der Punkt, wo man entweder sagen kann, das geht die Politik nichts an, oder aber, wie wir gesagt haben, das ist ein Punkt, den wir ändern wollen, weil wir der Überzeugung sind, dass jedes Kind das Recht auf Ferien mit Abenteuer hat, jedes Kind das Recht hat zu lernen und jedes Kind das Recht auf einen feinen Sommer hat. Das war die Idee hinter den Summer City Camps.
Ich möchte gleich zu Beginn sagen, nie war diese Idee, nie waren die Summer City Camps, nie war die Förderung über den Sommer wichtiger als in diesem Sommer, weil gerade jetzt die Kinder das Bedürfnis nach Freundinnen und Freunden, nach Lernen gehabt haben,
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular