Gemeinderat, 11. Sitzung vom 23.06.2021, Sitzungsbericht - Seite 5 von 13
Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 34 - Bau- und Gebäudemanagement im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.
(408115-2021-GGI; MA 21 B, P 46) Plan Nr. 7596G: Abänderung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Adalbert-Stifter-Straße, Leystraße und Linienzug 1-4 im 20. Bezirk, KatG Brigittenau (Beilage Nr. 128/21)
(608380-2021-GGI; MA 29, P 51) Das Vorhaben B1912 Heiligenstädter Brücke Gesamtinstandsetzung und Lückenschluss Hauptradwegenetz wird gemäß der in der Begründung enthaltenen Kostenschätzung genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2021 entfallende Betrag ist auf Haushaltsstelle 1/6122/060 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der Stadt Wien - Brückenbau und Grundbau im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.
(351830-2021-GGI; MA 21 A, P 52) Plan Nr. 7135G: Abänderung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Hugogasse, Linienzug 1-4 und Linienzug 4-5 (Marchegger Ostbahn, S80) im 11. Bezirk, KatG Simmering (Beilage Nr. 122/21)
(397816-2021-GGI; MA 21 A, P 54) Plan Nr. 8045G: Abänderung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Kugelmannplatz, Linienzug 1-4 und Forchheimergasse im 23. Bezirk, KatG Erlaa (Beilage Nr. 129/21)
(552773-2021-GGI; MA 21 A, P 55) Plan Nr. 8328: Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Rudolf-Waisenhorn-Gasse (Linienzug 1-2), Fröhlichgasse, Hilde-Spiel-Gasse, Karl-Sarg-Gasse und Breitenfurter Straße im 23. Bezirk, KatG Liesing (Beilage Nr. 130/21)
(280115-2021-GGI; MA 21 A, P 56) Plan Nr. 7208G: Abänderung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Theresiengasse, Schopenhauerstraße, Martinstraße und Linienzug 1-2 im 18. Bezirk, KatG Währing (Beilage Nr. 124/21)
(546042-2021-GGI; MA 21 A, P 58) Plan Nr. 7647G: Abänderung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Billrothstraße, Rudolfinergasse und dem Linienzug 1-7 im 19. Bezirk, KatGen Unterdöbling und Oberdöbling (Beilage Nr. 125/21)
(558697-2021-GGK; MA 2, P 60) Die Änderung der Satzungen der Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien gemäß vorgelegter Beilage wird genehmigt.
(637930-2021-GKU; MA 7, P 65) Die Förderungen an Wien Modern, Verein für neue Musik in den Jahren 2021 bis 2023 für das Wien Modern Musikfestival in der Höhe von jährlich 1 000 000 EUR (insgesamt 3 000 000 EUR) werden gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt.
Jahr 2021 1 000 000 EUR
Jahr 2022 1 000 000 EUR
Jahr 2023 1 000 000 EUR
Die Bedeckung im Jahr 2021 ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 im Voranschlag 2021 gegeben. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.
(618898-2021-GKU; MA 7, P 66) Die Förderung an den Verein ZOOM Kindermuseum im Jahr 2021 für das ZOOM Mobil in der Höhe von 50 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3819/777 gegeben.
(571076-2021-GKU; MA 7, P 67) Die Förderungen an die Theater Lilarum GmbH in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich 250 000 EUR (insgesamt 500 000 EUR) werden gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt.
Jahr 2022 250 000 EUR
Jahr 2023 250 000 EUR
Für die Bedeckung der Förderbeträge ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre auf Haushaltsstelle 1/3240/755 Vorsorge zu treffen.
(581196-2021-GKU; MA 7, P 68) Die Förderungen an die Museen der Stadt Wien in den Jahren 2021 bis 2023 für das Projekt Pratermuseum neu - 2021 in der Höhe von 250 000 EUR, 2022 in der Höhe von 940 000 EUR und 2023 in der Höhe von 440 000 EUR (insgesamt 1 630 000 EUR) werden gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt.
Jahr 2021 250 000 EUR
Jahr 2022 940 000 EUR
Jahr 2023 440 000 EUR
Die Bedeckung im Jahr 2021 ist auf Haushaltsstelle 1/3400/786 im Voranschlag 2021 gegeben. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.
(582015-2021-GKU; MA 7, P 69) Die Förderung an die Wiener Philharmoniker im Jahr 2021 für das Sommernachtskonzert in der Höhe von 200 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.
(582139-2021-GKU; MA 7, P 70) Die Förderungen an die Neue Oper Wien - Verein zur Dokumentation und Durchführung von Musiktheatern und Konzerten in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich 500 000 EUR (insgesamt 1 000 000 EUR) werden gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt.
Jahr 2022 500 000 EUR
Jahr 2023 500 000 EUR
Für die Bedeckung der Förderbeträge ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre auf Haushaltsstelle 1/3240/757 Vorsorge zu treffen.
(605778-2021-GKU; MA 7, P 75) Die Förderung in Form einer zweiten Rate an den Verein Basis.Kultur.Wien - Wiener Volksbildungswerk im Jahr 2021 für die Jahrestätigkeit wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages (Zl. 411448-2020-GKU) von ursprünglich 1 970 000 EUR um 83 000 EUR auf sohin insgesamt 2 053 000 EUR gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3819/757 gegeben.
(630585-2021-GKU; MA 7, P 76) Die Förderung an Absolom - Verein zur Förderung freier Theaterproduktion im Jahr 2021 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 120 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3240/757 gegeben.
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