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Gemeinderat, 15. Sitzung vom 25.11.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 5 von 99

 

en freigehalten werden, die spontan eine Krisenunterbringung brauchen. Wir haben auch einige andere niederschwellige Einrichtungen, ein eigenes Chancenhaus in Favoriten, das Chancenhaus Favorita.

 

Wir haben mit der Caritas zwei Häuser, die ausschließlich für Frauen gewidmet sind - das Haus Miriam und das Haus Luise -, mit niederschwelligen Schlafplätzen, die nur für Frauen vorgesehen sind, und wir haben Obdach Ester, ein eigenes Tageszentrum. Obdach Ester ist ein Tageszentrum ausschließlich von und für Frauen mit immerhin 150 Plätzen. Zusätzlich haben wir ein Frauenwohnzimmer der Caritas, weil es einfach notwendig ist, Frauen andere Einrichtungen zur Verfügung zu stellen, wo sie wissen, dass da besonders geschulte und auch fokussierte Mitarbeiterinnen sind und wo es auch einen Schutzraum gibt.

 

Wir haben vergangenes Jahr festgestellt - weil natürlich in Zeiten der Pandemie die Nähe noch größer ist, weil wir auch geschaut haben, dass die Leute den ganzen Tag in Einrichtungen sind -, dass wir auch ganz wenigen, aber trotzdem sehr unangenehmen Dissens mit KundInnen, die obdachlos sind und aus der LGBTIQ-Community kommen, gehabt haben. Wir haben daher heuer ein besonderes Angebot mit einem Inklusionsschwerpunkt für diese Gruppe gemacht.

 

Wir probieren das jetzt einmal aus, es sind 36 Plätze, die wir als All-Gender-Plätze gewidmet haben, um auch für diese Gruppe den, wie ich finde, sehr notwendigen Schutzraum und Schutzmöglichkeiten zu bieten. Wir werden sehen, wie die Erfahrungen damit heuer sind, aber es hat sich gezeigt, dass es notwendig ist, da auch einen besonderen Schutzraum zu bieten und auch Schutz und Betreuung, weil es zu unangenehmen Mobbing- und Diskriminierungsvorfällen gekommen ist. Es waren zwar nur einige wenige, aber die waren unangenehm genug und daher heuer die Entscheidung, auch für diese Zielgruppe ein eigenes Angebot zu bieten.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Die 3. Zusatzfrage wurde zurückgezogen. Die 4. Zusatzfrage kommt von der ÖVP. Frau GRin Korosec, bitte.

 

9.18.04

GRin Ingrid Korosec (ÖVP): Guten Morgen, Herr Stadtrat!

 

Ich habe eine Frage im Zusammenhang mit den Jugendlichen. Wir haben ja doch viele Jugendliche, die bis zum Alter von 18 Jahren eigentlich in einer Sozialeinrichtung leben und dann entlassen werden. Es gibt zwar die Notschlafstellen der Caritas, aber mich interessiert grundsätzlich, was im Jahr 2021 für diese Jugendlichen gemacht wurde. Welche Entwicklungsmöglichkeiten haben sie, damit sie im weiteren Leben bestehen können? Es gibt ja viele Überlegungen, auch in den Bundesländern, das überhaupt von 18 auf bis zu 24 Jahre zu verlängern, und ich hätte gerne gewusst, was Wien bisher auf diesem Gebiet gemacht hat.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Herr Stadtrat, bitte.

 

Amtsf. StR Peter Hacker: Die Maßnahmen direkt aus der Jugendwohlfahrt gehören, wie Sie wissen, meinem Kollegen Wiederkehr. Ich weiß, dass auch besondere Maßnahmen für den Bereich der Kinder und der Jugendlichen getroffen wurden, auch für jene, die in einer Einrichtung Unterschlupf finden müssen, weil es zu Hause nicht funktioniert. Sie haben aber recht, das ist ein Thema, das uns schon seit längerer Zeit beschäftigt, nämlich diese Frage des fließenden Überganges.

 

Mit dieser scharfen Altersgrenze und damit auch der scharfen Grenze der Zugehörigkeit gehören die Kinder bis zum 18. Lebensjahr in die Jugendwohlfahrt und ab 18 plus ein Tag plötzlich in die Erwachsenen- und Sozialhilfesystematik. Das zieht sich ja quer durch. Das fängt bei den Kindern an, die wir in Einrichtungen der Jugendwohlfahrt haben, die wir dann weiter übernehmen in die Behindertenhilfe, die wir weiter in andere Bereiche übernehmen. Wir haben auch einige Kinder, wie Sie wissen, die Pflege und Betreuung brauchen, wo es darum geht, das Kontinuum zu haben.

 

Deswegen gibt es in Wien schon seit längerer Zeit ein, wie ich finde, sehr, sehr gescheites Projekt, wo es darum geht, diese Grenze zum Verschwimmen zu bringen, wo es um die Übergabe geht, wo es auch darum geht, Zeit und Geduld zu haben, dass halt einmal ein 18-Jähriger, auch wenn er 19 oder 20 ist, noch weiter in der Einrichtung bleiben kann, die er aus der Zeit gewohnt ist, als er in der Jugendwohlfahrtszuständigkeit war, und wir einen guten, gescheiten, vorbereiteten und fließenden Übergang in die sogenannte Erwachsenenhilfe zustande bringen.

 

Das zieht sich quer durch alle sozialpolitischen Bereiche. Das ist ein Projekt, das auch mit sehr, sehr viel Energie betrieben wird, und ich halte es auch für gescheit und notwendig. Sagen wir einmal, die Langsamkeit in der Entwicklung mancher Jugendlicher führt dazu, dass sie mit 18 noch nicht so 18 sind, wie andere 18 sind. Das müssen wir, glaube ich, in unseren Betreuungssystemen abbilden, und das war bis jetzt das Problem. Es ist nach wie vor ein juristisches Problem, das sage ich auch dazu, aber wir sind dabei, da sehr, sehr gute Detailmaßnahmen zu setzen, respektive sind wir auch schon im Umsetzung von manchen Projekten.

 

Gerade in der Behindertenhilfe, gemeinsam mit der Jugendwohlfahrt, in der Flüchtlingshilfe, auch gemeinsam mit der Jugendwohlfahrt, in all diesen Bereichen arbeiten wir schon daran, diese scharfe Altersgrenze, die uns an sich der Gesetzgeber ja vorgibt, die auch grundsätzlich nicht vollkommen sinnlos ist, ich möchte auch nicht missverstanden werden, für die Jugendlichen zu durchbrechen, die einfach mehr Zeit brauchen, um diesen Übertritt und Übergang auch wirklich gut und letzten Endes gesund, auch seelisch gesund, durchmachen zu können.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Vielen Dank, Herr Stadtrat. Damit ist die 1. Anfrage beantwortet.

 

9.22.00†Bgm Dr. Michael Ludwig - Frage|

Die 2. Anfrage (FSP-1383163-2021-KFP/GM) wurde von GR Irschik gestellt und ist an den Herrn Bürgermeister gerichtet. - Guten Morgen, Herr Bürgermeister! In dieser Frage geht es um die Stadtstraße Aspern und Verzögerungen des Baustarts. (Die durch eine illegale Besetzung verursachte Verzögerung des Baustarts der Stadtstraße Aspern erhitzt die Gemüter der auf den Rechtsstaat vertrauenden Bevölkerung. Eine durch alle

 

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