Gemeinderat, 17. Sitzung vom 20.12.2021, Sitzungsbericht - Seite 7 von 18
(1390536-2021-GKU; MA 7, P 124) Die Förderung an die "Theater in der Josefstadt" Betriebsgesellschaft m.b.H. im Jahr 2021 für die Verlustabdeckung 2020/21 sowie Vorperioden in der Höhe von insgesamt 2 750 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf den Haushaltsstellen 1/3240/781 und 1/3813/781 im Voranschlag 2021 gegeben.
(1402980-2021-GKU; MA 7, P 125) Die Förderung an den Verein Theater zum Fürchten im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 400 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2022 entfallende Betrag in der Höhe von 400 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3240/757 bedeckt.
(1360735-2021-GKU; MA 7, P 126) Die Förderung an den Verein VIENNALE Internationales Filmfestival Wien im Jahr 2022 für die Viennale 2022 in der Höhe von 1 610 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf den Haushaltsstellen 1/3710/757 und 768 gegeben.
(1360980-2021-GKU; MA 7, P 127) Der Magistrat, vertreten durch die MA 7, wird ermächtigt, im Bereich Filmförderung im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von 1 000 000 EUR zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens 50 000 EUR bei Institutionen und in der Höhe von höchstens 10 000 EUR bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist auf den Haushaltsstellen 1/3710/755, 757 und 768 gegeben.
(1361167-2021-GKU; MA 7, P 128) Der Magistrat, vertreten durch die MA 7, wird ermächtigt, im Bereich Kinoförderung im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von 320 000 EUR zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens 50 000 EUR bei Institutionen und in der Höhe von höchstens 10 000 EUR bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist auf den Haushaltsstellen 1/3710/755, 757 und 768 gegeben.
(1361213-2021-GKU; MA 7, P 129) Der Magistrat, vertreten durch die MA 7, wird ermächtigt, im Bereich der Förderung von Filmfestivals und Sommerkinos im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von 128 500 EUR zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je 50 000 EUR bei Institutionen und in der Höhe von höchstens 10 000 EUR bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3710/757 gegeben.
(1361713-2021-GKU; MA 7, P 130) Die Förderungen an Vienna Film Commission GmbH in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich 250 000 EUR (insgesamt 500 000 EUR) werden gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt.
Jahr 2022 250 000 EUR
Jahr 2023 250 000 EUR
Die Bedeckung in den Jahren 2022 und 2023 ist auf Haushaltsstelle 1/3710/781 gegeben.
(1361968-2021-GKU; MA 7, P 131) Die Förderungen im Bereich Filmfestivals und Sommerkinos an folgende Vereine im Jahr 2022 für Einzel- und Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt 531 000 EUR werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt:
1) Culture2Culture - Verein zur Förderung, Vernetzung und Entwicklung von Kunst, Kultur, Kommunikation, Bildung und Wissenschaft |
70 000 EUR |
2) ETHNOCINECA - Verein zur Förderung audio-visueller Kultur |
51 000 EUR |
3) Independent Cinema - Verein zur Förderung unabhängigen Filmschaffens |
150 000 EUR |
4) Kaleidoskop - Film und Freiluft |
110 000 EUR |
5) Österreichische Gesellschaft zur Erhaltung und Förderung der Jüdischen Kultur und Tradition (JFW) |
90 000 EUR |
6) St. Balbach-Art Produktion, Verein zur Förderung künstlerischer Aktivitäten |
60 000 EUR |
Summe |
531 000 EUR |
Die Bedeckung der Förderungen ist auf Haushaltsstelle 1/3710/757 gegeben.
(1366796-2021-GKU; MA 7, P 132) Die Förderung an den Filmfonds Wien im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 11 500 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2022 entfallende Betrag in der Höhe von 11 500 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3813/786 bedeckt.
(1410343-2021-GKU; MA 7, P 133) Die Förderungen an die Stadtkino Filmverleih und Kinobetriebsgesellschaft m.b.H. in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von jährlich 400 000 EUR (insgesamt 800 000 EUR) werden gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt.
Jahr 2022 400 000 EUR
Jahr 2023 400 000 EUR
Der auf das Finanzjahr 2022 und 2023 entfallende Betrag in der Höhe von jährlich 400 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3710/755 bedeckt.
(1410465-2021-GKU; MA 7, P 134) Die Förderungen an das Filmarchiv Austria in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von jährlich 200 000 EUR (insgesamt 400 000 EUR) werden gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt.
Jahr 2022 200 000 EUR
Jahr 2023 200 000 EUR
Der auf das Finanzjahr 2022 und 2023 entfallende Betrag in der Höhe von jährlich 200 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3710/757 bedeckt.
(1362137-2021-GKU; MA 7, P 135) Der Magistrat, vertreten durch die MA 7, wird ermächtigt, im Bereich Wissenschaft und Forschung im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von 1 511 000 EUR zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens 50 000 EUR bei Institutionen und in der Höhe von höchstens 10 000 EUR bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist auf den Haushaltsstellen 1/2891/755, 757 und 768 gegeben.
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