Gemeinderat, 17. Sitzung vom 20.12.2021, Wörtliches Protokoll - Seite 32 von 137
ellen Stunde gehört haben - die Stadt Wien zwar immer sehr gerne für den sozialen Wohnbau rühmt, sich aber offensichtlich diesem Thema immer mehr entfremdet.
Ganz interessant, was der Rechnungshof da alles festgestellt hat. Das ist ja eine Follow-up-Überprüfung, das heißt, es hat diesbezüglich schon - ich glaube, aus dem Jahr 2017 - einen Vorbericht gegeben. Jetzt wurde überprüft, ob die Gesiba das, was sie bekannt gegeben hat, tatsächlich umgesetzt hat oder nicht und ob das auch aus der Sicht des Rechnungshofes so stimmt. Interessant ist natürlich auch der zweite Teil dieses Berichts hinsichtlich der Veranlagung von liquiden Mitteln durch die Gesiba vor dem Hintergrund des Kollaps - wie ich es einmal bezeichne - einer burgenländischen Regionalbank. Auch das ist ein wesentlicher Teil dieses Berichtes und auch nicht ganz uninteressant. Ich werde dann auch noch ein bisschen darauf eingehen.
Vorweg: Wie wir wissen, ist die Gesiba kein ganz unerheblicher Teil im großen Segment der Wohnbaupolitik in Wien. Dieses Segment Gesiba gehört zu 99,97 Prozent uns und 0,03 Prozent dem Österreichischen Siedlerverband. Wozu diese Beteiligung noch immer gehalten wird, ist mir auch nicht eingängig. Das soll jetzt aber nicht Gegenstand dieses Berichtes sein.
Wie gesagt: Im ersten Teil gibt es zumindest eine Überprüfung der Umsetzungen der Empfehlungen des Rechnungshofes aus dem Vorbericht. Gleich am Beginn führt der Rechnungshof aus: Die Gesiba setzte von elf überprüften Empfehlungen des Vorberichtes eine um, vier Empfehlungen setzte sie teilweise um, und immerhin sechs setzte sie überhaupt nicht um. Das macht einen schon zu Beginn des Studiums dieses Berichtes - sagen wir es einmal vorsichtig - aufmerksam. Man hat also mehr als die Hälfte der Empfehlungen nicht einmal umzusetzen versucht!
Schauen wir uns das an: Die erste Empfehlung, die damals abgegeben wurde, war, für Neuprojekte eine ausreichende Zahl an bebauungsfähigen Grundstücksflächen sicherzustellen. Das ist, zumindest gemäß Ansicht des Rechnungshofes, nur zum Teil gelungen. Es wird im weiteren Text auch schön angeführt, wie sich die entsprechenden unbebauten Grundstücksbestandsflächen zusammensetzen: Es ist zwar etwas für den unmittelbaren beziehungsweise für den mittelfristigen Bereich vorgesehen, längerfristige Sicherstellungen gibt es aber keine, was ausdrücklich auch noch einmal vom Rechnungshof festgestellt wird.
Ich darf Ihnen die Empfehlung zur Kenntnis bringen: Der Rechnungshof empfahl der Gesiba neuerlich, eine langfristige Strategie zur nachhaltigen Sicherung eines bebauungsfähigen Grundstücksbestandes zu entwickeln. Hier gibt es also noch eine große Lücke. Man sollte nicht nur vom sozialen Wohnbau reden, sondern diesen auch absichern und sollte sich die entsprechende Empfehlung des Rechnungshofes zu Herzen nehmen und vielleicht ein Augenmerk darauf legen. Ich glaube, es ist ja doch ganz entscheidend, dass die Gesiba auch in Zukunft ihre Aufgaben, die sie sich selbst auferlegt hat, auch tatsächlich umsetzen kann. Wir reden hier ja vom gemeinnützigen Wohnbau.
Interessant, meine Damen und Herren - und das ist ein bisschen enttäuschend, um es einmal vorsichtig auszudrücken -, sind die nächsten Empfehlungen, die gar nicht umgesetzt wurden. Ich darf zitieren: „Offen blieb die Empfehlung, Jahresüberschüsse und Gewinne im Sinne der Gemeinnützigkeit auch an Mieterinnen und Mietern weiterzugeben.“
Ich würde einmal behaupten, das ist sozusagen eine No-na-Sache. Wir reden immer vom sozialen Wohnbau, den wir wie einen Altar vor uns hertragen und im Hinblick auf welchen wir immer behaupten, dass wir die Weltmeister in diesem Zusammenhang sind. Wir schaffen es aber nicht, die doch sehr fetten Gewinne auch dorthin umzuleiten, wohin sie gehören: Sie sollen nämlich zur Erleichterung beziehungsweise zur Verbesserung der Situation der Mieter dienen.
Es ist auf den Seiten 15 fortfolgende dann ausgeführt, wie sich die Bilanzgewinne und die Jahresüberschüsse seit dem Jahr 2015 entwickelt haben. Wir sind inzwischen im Jahr 2019 bei einem Bilanzgewinn von 22,72 Millionen EUR. Das ist eine gewaltige Summe, und der Jahresüberschuss ist mit 38,78 Millionen EUR natürlich höher. Das heißt, die Veränderung dieses Gewinnes macht ein Plus von 131 Prozent vom Jahr 2015 zum Jahr 2019 aus. Wie diese Gewinne zustande kommen, schreibt der Rechnungshof auch: „Zur Erreichung dieser Jahresüberschüsse hat die Gesiba die Möglichkeiten des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes zur Verrechnung der Verzinsung der Eigenmittel, der Bewertungsreserve, der Auslaufannuitäten beziehungsweise Grundmieten, Verwohnung und zur Vorschreibung von Rücklagen an die Mieterinnen und Mieter weitgehend ausgeschöpft.“
Es wurden also die Möglichkeiten des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes voll ausgeschöpft, um möglichst hohe Gewinne zu machen. Ich glaube nicht, dass das Sinn der Übung ist! Ich darf, wie gesagt, ausdrücklich noch einmal darauf hinweisen, dass der Rechnungshof diese Empfehlung auch wiederholt hat. Diese Gewinne wurden - erfreulicherweise, wie man ja sagen muss - gemacht, aber es ist nicht Sinn einer gemeinnützigen Wohnbauvereinigung, Gewinne zu machen, sondern es ist aus meiner Sicht Sinn einer gemeinnützigen Wohnbauvereinigung, sozialen Wohnbau zur Verfügung zu stellen. Das macht die Gesiba, das ist anzuerkennen. Sie könnte es aber noch besser machen.
Dementsprechend darf ich auch noch einmal darauf hinweisen, dass der Rechnungshof ausdrücklich noch einmal darauf hinweist, dass das eben nicht geschehen ist. Obwohl es eine klare Empfehlung gegeben hat, wurde diese nicht umgesetzt. - Die Gesiba rechtfertigt sich damit, dass man für weitere Generationen und langfristig etwas ansparen will, was man dann auch ausgeben will. Der Rechnungshof hat das ein bisschen anders gesehen. Er hat gesagt, dass diese Vorgaben der Gesiba, die sie sich selbst gegeben hat, für die Grundstücksbevorratung sowie die Finanzierung von Neubau- und Sanierungsprojekten im Sinne eines Generationsausgleiches
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