«  1  »

 

Gemeinderat, 17. Sitzung vom 20.12.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 36 von 137

 

etwaigen Interessenkonflikten. Die Ereignisse der vergangenen Jahre haben uns doch gezeigt, dass es hier einfach großen Bedarf gibt, genauer hinzuschauen auf das, was bisher passiert ist, und wo - wie ich es einmal ausdrücke - auch teilweise Schindluder getrieben worden ist. Unsere jetzige Gesetzeslage und Rechtslage machen es nämlich den Parteien ganz einfach zu einfach, mit Geld umzugehen. Das gilt auch gerade jetzt, da wir mittlerweile wissen, dass die ÖVP 2017 bewusst ihr Wahlkampfbudget überschritten hat und bewusst auch die Wählerinnen und Wähler getäuscht wurden.

 

Bevor ich auf den Entwurf zu sprechen komme, möchte ich ganz kurz das erwähnen, was im Zusammenhang mit den politischen Parteien schon jetzt zu deren Aufgaben gezählt hat. Der Rechnungshof hat ja die Rechenschaftsberichte der politischen und wahlwerbenden Parteien kontrolliert. Diese Rechenschaftsberichte müssen Informationen über Spenden, Ausgaben und Einnahmen beinhalten, und bei dieser Kontrolle mussten oder müssen Sie sich im Wesentlichen auf die Angaben der Parteien verlassen. Echte Prüfrechte gibt es bisher nicht. Wenn Parteien also Spendengelder erhalten, müssen sie den Betrag ab einer gewissen Höhe unverzüglich mitteilen, und das wird dann vom Rechnungshof veröffentlicht.

 

Der Entwurf zum Parteiengesetz und Parteienförderungsgesetz ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Es geht um echte Prüfkompetenzen, die der Rechnungshof erhalten soll, und wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit von Angaben im Rechenschaftsbericht haben sollten, dann muss die Partei diese Zweifel zuvor ausräumen beziehungsweise, wenn die Partei sie nicht ausräumen kann, sollte eine Prüfung möglich sein. Das hat durchaus direkte Auswirkungen auch auf die im Landtag vertretenen Parteien beziehungsweise die zu einer Wahl antretenden Parteien. In einer Anlage zum Rechenschaftsbericht soll jede politische Partei Spenden wie etwa an die Bundesorganisation, aber auch an die Landesorganisation und an die Bezirksorganisationen auch getrennt ausweisen. Dieser Vorschlag einer getrennten Gliederung ist neu, aber natürlich auch zu begrüßen.

 

Mehr Kontrolle ist auch betreffend die Wahlkampfausgaben notwendig. Ich habe es vorher schon angesprochen, warum wir hier ein massives Thema haben. Es soll die Verpflichtung der Parteien geben, innerhalb von sechs Monaten nach einer Nationalrats- oder EU-Wahl einen Bericht über die Wahlkampfkosten vorzulegen, und es sollen, wenn ein solcher Bericht lückenhaft ist, auch Sanktionen drohen.

 

Spenden an Parteien beziehungsweise an ihnen nahestehende Organisationen müssen ja jetzt bereits ausgewiesen werden. Die Definition des Begriffes „nahestehende Organisation“ sollte jedoch klarer sein. Auch das ist eine Begrifflichkeit, mit der wir uns in den letzten Jahren viel beschäftigt haben: Was sind einer Partei nahestehende beziehungsweise parteinahe Organisationen? Wo zieht man in Wahrheit die Grenzen? - Eine deutlich detailliertere Abrechnung bei Wahlkampfposten und auch eine Klarstellung, wofür die Parteien die staatlichen Förderungen verwenden, ist essenziell für Kontrolle, Transparenz und auch für den effizienten, nachvollziehbaren und sinnvollen Umgang mit dem Steuergeld, das uns Parteien zur Verfügung gestellt wird.

 

Somit hoffen wir, dass die Arbeiten an der Novellierung des Parteiengesetzes und des Parteienförderungsgesetzes zügig vorangehen werden und dass wir uns alle auf ein zufriedenstellendes Ergebnis freuen können. Ich bin mir sicher, dass das vielen vielleicht nicht gefallen wird, aber ich bin mir auch sicher, dass wir hier jedenfalls einen Schritt in Richtung eines sinnvolleren Umgangs mit Steuergeld, wie ich schon erwähnt habe, gehen, dass das aber auch zu mehr Glaubwürdigkeit in der Politik in Summe beitragen wird. Wofür wir nämlich unser Geld ausgeben, das hat durchaus auch jeden Steuerzahler und jede Steuerzahlerin zu interessieren. Sie haben das Recht darauf, zu wissen, was damit geschieht.

 

Ich gehe ansonsten auf die einzelnen Berichte nicht ein. Das werden auch Redner und Rednerinnen nach mir noch zur Genüge tun. Ich bedanke mich in diesem Sinne aber nochmals ganz herzlich für die großartige Arbeit des Rechnungshofs, ganz speziell Ihnen, aber auch dem gesamten Team, Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sie leisten wirklich sehr viel Wertvolles für Bund, Länder und Gemeinden. - Vielen Dank.

 

Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr GR Ellensohn, und ich erteile es ihm.

 

12.41.52

GR David Ellensohn (GRÜNE)|: Frau Vorsitzende! Meine Damen und Herren!

 

Es ist immer schön, die Rechnungshofpräsidentin im Hause zu haben. Ich gratuliere zuerst Präsidentin Margit Kraker zu der Arbeit und zu ihrem ganzen Team, das mit knapp 300 Personen hervorragende Arbeit leistet, die für die Demokratie wichtig ist. Es gibt keine Demokratie ohne Kontrolle, und würden Sie und die einzelnen Landesrechnungshöfe beziehungsweise der Stadtrechnungshof diese Arbeit nicht machen, dann hätten wir vermutlich einen Millionenschaden. Diesen fangen Sie mit Ihren MitarbeiterInnen ab. Vielen Dank dafür!

 

Wir haben eine ganze Menge Berichte. Ich möchte nur auf ein paar eingehen. Wer ihn gesehen hat, der weiß: Wir haben einen dicken Corona-Bericht. Corona ist allerdings mit großer Geschwindigkeit über uns alle hergefallen. Der Bericht bezieht sich auf die ersten paar Monate des vergangenen Jahrs, nämlich auf März bis September. Darin wird beschrieben, welche Förderungen welche Bundesländer bezahlt haben und wie all das funktioniert hat. Wien hat zum Zeitpunkt der Prüfung knapp 160 Millionen EUR ausgegeben, der Bund hat 7.000 Millionen EUR ausgegeben, und die anderen Bundesländer haben natürlich auch jede Menge ausgegeben.

 

Ich glaube, das ist ein Thema, das man dann am Ende überblicken können wird, falls es denn jemals ein Ende gibt, die Hoffnung sollte diesfalls aber nicht zuletzt sterben, sondern überhaupt nicht. Am Ende der Pandemie wird man dann wohl sehr viele Berichte darüber

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular