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Gemeinderat, 17. Sitzung vom 20.12.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 54 von 137

 

„Vergabepraxis des Wiener Gesundheitsverbundes“ verweisen, die der Rechnungshof im Laufen hat.

 

Ich habe in der Debatte auch gehört, dass die Prüfrechte angesprochen wurden, die der Rechnungshof immer wieder thematisiert. Ich würde mich freuen, wenn das von Ihnen, vom gesamten Wiener Gemeinderat, auch entsprechend unterstützt würde. Es wurde angesprochen, dass der Rechnungshof selbst einen Entwurf zum Ausbau der Kontrollrechte im Rahmen des Parteiengesetzes vorgelegt hat. Es geht um echte Prüfrechte des Rechnungshofes. Da geht es nicht um eine Kompetenzüberschreitung des Rechnungshofes, sondern der Rechnungshof selbst äußert sich eben zur Frage seiner Kontrollrechte.

 

Der zweite Punkt betrifft das „Informationsfreiheitspaket“. Ein Teil ist dabei die Prüfkompetenz für Unternehmen mit einer öffentlichen Beteiligung mit mindestens 25 Prozent. Auch das wäre ein wichtiger Schritt, der zur Umsetzung gelangen sollte. Wir haben heute die Flughafenprüfung auf der Tagesordnung, und wir sehen, dass der Prüfungszeitraum mit dem 31. Mai 2017 enden musste. Wir konnten daher die Projektabwicklung bei der Süderweiterung des Terminal 3 nicht mehr weiterverfolgen, weil es dahin gehend keine Zuständigkeit mehr gibt.

 

Das ist etwas, was sich natürlich von der Politik lösen lässt, wenn man diesen Willen hat, detto, wenn es um die Transparenz von Geschäftsführerbezügen geht. Wir haben auch in unserer Stellungnahme zum „Informationsfreiheitspaket“ festgehalten, dass es wichtig wäre, dass sich der Bericht zur Einkommenserhebung des Rechnungshofes über die Einkommenssituation in öffentlichen Unternehmen nicht nur auf die Bundesunternehmen beschränken sollte. Wir werden in den nächsten Tagen auch einen derartigen Bericht veröffentlichen.

 

Wie gesagt, das waren allgemeine Feststellungen. Ich komme jetzt zu einzelnen Berichten, die heute auf der Tagesordnung stehen. Dort beziehen sich einige der Berichte auch noch auf die Zeit vor dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie. Das betraf etwa den Bericht zur „Geburtshilfe-Versorgung“, da haben wir die Situation in Wien und Niederösterreich verglichen.

 

In Österreich gab es im Jahr 2018 rund 84.800 Geburten, ein Viertel davon waren in Wien. Die Auslastung zeigte im Jahresverlauf teilweise deutliche Schwankungen, aber der Wien-Durchschnitt betrug 72 Prozent. Das war der höchste Wert im Vergleich zu anderen Bundesländern. Wir haben bei dieser Prüfung festgestellt, dass es immer wieder zu Engpässen kam, etwa in den Neonatologien. Ursachen waren nicht nur die Bettenkapazitäten, sondern auch das fehlende Arzt- und Pflegepersonal. Da ist es eben wichtig, dass genügend Fachpersonal zur Verfügung steht.

 

Wir haben auch aufgezeigt, dass es wichtig ist, dass es um eine bedarfsorientierte Hebammenversorgung geht und um Unterschiede, die wir beim Angebot vorgeburtlicher Untersuchungen festgestellt haben. Da müsste es eine angemessene, dem Stand der Wissenschaft entsprechende Versorgung geben, und es müssten Maßnahmen gesetzt werden, nicht nur von Wien, sondern auch vom Gesundheitsministerium und vom Dachverband der Sozialversicherungsträger. Ich sehe es positiv, dass uns in der Stellungnahme zugesagt wurde, dass das aufgegriffen werden sollte und dass die Thematik in der Bundes-Zielsteuerungskommission thematisiert werden sollte.

 

Ich möchte jetzt auf eine weitere Prüfung eingehen. Diese betrifft die Prüfung zur „Grundversorgung in Wien“. Dabei ging es darum, die Vollziehung der Grundversorgung zu beurteilen. Es geht im Besonderen um das Zusammenwirken von Innenministerium und Land Wien. Wie Sie wissen, dient die Grundversorgung der Versorgung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden wie Asylwerbenden. Eine erhebliche Herausforderung waren natürlich die starken Schwankungen der zu betreuenden Personen.

 

In Wien stieg Anfang 2014 die Zahl der Personen in Grundversorgung auf mehr als das Dreifache an. Im Oktober 2019 war die Zahl mit rund 12.500 Personen noch fast doppelt so hoch wie zu Jahresbeginn 2014. Die bei Bund und Ländern angefallenen und wechselseitig verrechneten Kosten lagen von 2014 bei 2018 bei insgesamt 2,4 Milliarden EUR. Die tatsächlichen Gesamtkosten sind aber höher, da Verwaltungskosten und Aufwendungen für nicht in der Grundversorgungsvereinbarung vorgesehene Leistungen fehlen. Es gab keine Stelle, die einen Überblick über die tatsächlichen Gesamtkosten der Grundversorgung hat. Da sollte es ein besseres Zusammenwirken geben.

 

Für den operativen Vollzug der Grundversorgung in Wien ist der Fonds Soziales Wien zuständig. Dieser hat keine hoheitlichen Befugnisse und damit war Wien das einzige Bundesland, in dem die Leistungen für Asylwerbende nicht durch Bescheid geregelt waren. Da sollte nach unserer Meinung und unserer Empfehlung eine unionsrechtskonforme Abwicklung sichergestellt werden.

 

Was die Abwicklung und die Erfassung der Leistungen betrifft, gab es eine zentrale IT-Anwendung, das Betreuungsinformationssystem. Dieses war jedoch veraltet. Unabhängig davon setzte der Fonds Soziales Wien weitere IT-Anwendungen ein, und zwar zum Beispiel zur Verrechnung mit Vertragspartnern. Insgesamt wäre eine zentrale IT-Unterstützung aufzubauen.

 

Ziel muss immer eine bessere Abstimmung der Kontrollen zwischen dem Bund und dem Fonds Soziales Wien sein, um eine Grundlage für eine korrekte und genaue Vollziehung zu haben. Für den Fall eines erneuten Anstieges der Asylantragszahlen wären zeitgerecht Maßnahmen zu treffen. Das Problem ist die starke Fluktuation. Wir haben kritisch beurteilt, dass ein vereinbartes Szenario zwischen Bund und Ländern für diesen Fall gefehlt hat.

 

Der Bericht zur Gesiba wurde schon öfters angesprochen. Es handelt sich hier um eine Follow-up-Überprüfung. Wir haben in diese Follow-up-Überprüfung natürlich auch aktuelle Entwicklungen mit einbezogen. Dabei ging es ganz konkret um die Veranlagung von liquiden Mitteln durch die Gesiba. Es gab auch eine Mittelveranlagung bei einer österreichischen Regional

 

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