Gemeinderat, 19. Sitzung vom 26.01.2022, Wörtliches Protokoll - Seite 74 von 114
gungsfreiheit. Auch das hat in Wien eigentlich eine lange Tradition. Ich habe mich auch intensiv beschäftigt mit den großen Gemeindebauanlagen schon aus der Ersten Republik, wo große Räume frei gemacht worden sind, um zu ermöglichen, diese in der Freizeit zu nutzen und vom Individualverkehr freizuhalten. Also wir haben da eine Tradition, die eigentlich beispielgebend für andere Städte ist. Auch wenn wir uns immer wieder anschauen, wie man Projekte aus anderen Metropolen auch aufnehmen kann, so sind im Regelfall aber doch immer wir in Wien diejenigen, die vorangehen - und das ist auch bei dem Supergrätzl der Fall.
Wir wollen diese historische Tradition weiterentwickeln, und da gibt es auch Potenzial, nämlich die Aufwertung des Straßenraums als lebenswerten öffentlichen Raum im Wohnumfeld zu definieren, Verbesserungen für Fuß- und Radverkehr und Verkehrsverlagerungen zum Umweltverbund vorzunehmen, die Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, vor allem jene, die besonders schützenswert sind - Kinder, ältere Menschen, Menschen mit besonderen Bedürfnissen -, die strategische Integration von grüner und blauer Infrastruktur zur Klimawandelanpassung - wobei sich diese grüne und blaue Infrastruktur nicht auf politische Zugehörigkeit beschränken soll, sondern einen Fachausdruck in der Klimaanpassung darstellt. Eine längerfristige Stärkung lokaler Versorgung, sozialer Infrastruktur und Grätzlidentität ist ebenfalls eine jener Zielrichtungen, die durch dieses Projekt Supergrätzl umgesetzt werden sollen.
Das Wiener Leitprojekt für dieses wegweisende Konzept findet in einem Grätzl in Favoriten, im 10. Bezirk statt, da dort für das Projekt ideale Bedingungen, nämlich gute Anbindung an den öffentlichen Verkehr sowie wenig Grünflächen, vorgefunden worden sind und wir uns genauer angesehen haben, ob nicht dort die Möglichkeit besteht, ein solches Projekt gut umzusetzen. Das ist genauer gesagt das Gebiet zwischen Neilreichgasse, Leebgasse, Quellenstraße und Gudrunstraße.
Mit dem Supergrätzl und dem Programm WieNeu+ machen wir Wiener Grätzl klima- und zukunftsfit, und mit diesem Projekt wird das Gebiet verkehrsberuhigt und, wie wir hoffen, auch kühler in den Sommermonaten. Damit werden Schritte gegen die Auswirkungen des Klimawandels gesetzt und die Aufenthaltsqualität der Bewohnerinnen und Bewohner erhöht.
Bereits Ende 2021 wurde ein Entwicklungskonzept mit Maßnahmen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum ausgearbeitet. Es wurden weiters Planungen und Überlegungen hinsichtlich der Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit durchgeführt. Jetzt, 2022, beginnt die Testphase.
Diese bereitet auf die kommende bauliche Umsetzung vor und auch hier gibt es bereits einen Zeitplan, der folgendermaßen aussieht: 2021 waren eben die Vorarbeiten mit Konzept zur Verkehrsorganisation und das Entwicklungskonzept, 2022 die Pilotphase mit Information und Aktivierung mit der Verkehrsorganisation Neu, das heißt, die Grundlage für bauliche Umsetzungsschritte, die Interventionen und Beteiligungen der Bevölkerung und die Evaluierung auch durch hinzugezogene Expertinnen und Experten. Das heißt, ab 2023 soll es zur möglichen baulichen Umsetzung kommen.
Die Bürgerinnen und Bürger werden natürlich mit eingebunden. Das ist auch ein Grundprinzip dieses Supergrätzls. So wird es von Juni bis September 2022 einen Beteiligungsprozess geben. Da wird über Aufenthalts- und Cooling-Bereiche, Spiel- und Bewegungsangebote, den Schulvorplatz, aber auch Baumpflanzungen und Pflanzbereiche diskutiert, dies unter anderem mit einer Vorortausstellung zum Entwicklungskonzept und aktivierenden Formaten im Straßenraum.
Zur Frage 11: Wir sind davon überzeugt, in den nächsten Jahren sowohl qualitativ als auch quantitativ in einem bisher ungeahnten Ausmaß die Radinfrastruktur ausbauen zu können. Verschiedenste Radwegprojekte wurden bereits errichtet, weitere, auch auf höchstbedeutenden Routen des Hauptstraßenverkehrsnetzes, schreiten zügig voran beziehungsweise stehen etliche davon unmittelbar vor der Umsetzung. Ich kann Ihnen für heuer versprechen, dass wir ein Megaradausbauprogramm umsetzen werden. Das haben wir ja schon im Regierungsprogramm der Fortschrittskoalition festgelegt: 20 Millionen im Jahr für den Radwegeausbau. Das ist in dieser Größenordnung einmalig.
Zur Frage 12: Im Übrigen sind Fragen im Gemeinderat nicht vom Interpellationsrecht umfasst, wenn sich diese auf die Gesetzgebung beziehen - auch das vielleicht zu Ihrer sehr interessanten Anmerkung zur Geschäftsordnung.
Zur Frage 13: Wien hat das Ziel, durch intelligente Lenkungsmaßnahmen den Umstieg auf nichtfossile Antriebe zu fördern. Da gibt es keine Denkverbote. Wir wollen und werden den gesamten Mix an Maßnahmen, Möglichkeiten und Projekten diskutieren und dort umsetzen, wo es am jeweils wirksamsten ist, das heißt, wo es auch dem Klimafahrplan entspricht. Wie von der zuständigen Bundesministerin angekündigt, sollen ab 2030 keine neuen Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren zugelassen werden. Weitere Überlegungen können im Anschluss darauf aufbauend angedacht werden.
Zu den Fragen 14 und 15: Entgegen der wiederholten Behauptung gibt es keine Klagsandrohung. Auch wenn Sie das in jedem Satz wiederholen, wird es deswegen nicht wahrer. Fakt ist, dass es sich hierbei um eine reine Aufforderung, um ein reines Aufforderungsschreiben gehandelt hat, welches zur Beendigung der Behinderung der Bauführung auffordert. Die Schreiben haben vor allem informativen Charakter und sollen die Aktivisten darüber aufklären, welche rechtlichen Konsequenzen ihr Handeln nach sich ziehen kann.
Zur Frage 16: Der betreffenden Anwaltskanzlei steht es frei, sich auch weiterhin um Aufträge von der Stadt Wien im Rahmen von Ausschreibungen und Vergaben zu bewerben.
Zu den Fragen 17 und 18: Die Ihrerseits genannte Anwaltskanzlei wurde bereits unter der Zuständigkeit der ehemaligen Planungsstadträtin Vassilakou beauftragt, konkret auch bei diesem Projekt. Im Übrigen weise ich in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Bekanntga
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