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Gemeinderat, 22. Sitzung vom 27.04.2022, Sitzungsbericht  -  Seite 4 von 8

 

des restlichen Erfordernisses ist gemäß dem Grundsatzbeschluss über das Vorhaben "Sanierungs- und Investitionsprogramm Wiener Volkshochschulen 2030" in den Voranschlägen der kommenden Jahre je nach Erfordernis auf Ansatz 0293, Amtsgebäude - Errichtung, Erhaltung und Verwaltung, Gruppe 061, Im Bau befindliche Gebäude und Bauten, entsprechend Vorsorge zu treffen.

 

(270696-2022-GWS; MA 34, P 19) Die Generalinstandsetzung der Volkshochschule Hietzing, Wien 13, Hofwiesengasse 48, wird gemäß der in der Begründung enthaltenen Kostenschätzung genehmigt. Die auf die Finanzjahre 2022 und 2023 entfallenden Beträge sind auf Haushaltsstelle 1/0293/061 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist gemäß dem Grundsatzbeschluss über das Vorhaben "Sanierungs- und Investitionsprogramm Wiener Volkshochschulen 2030" in den Voranschlägen der kommenden Jahre je nach Erfordernis auf Ansatz 0293, Amtsgebäude - Errichtung, Erhaltung und Verwaltung, Gruppe 061, Im Bau befindliche Gebäude und Bauten, entsprechend Vorsorge zu treffen.

 

(341487-2022-GWS; MA 34, P 20) Die Innenraumsanierung der Volkshochschule (VHS) Alsergrund, Wien 9, Galileigasse 8, wird gemäß der in der Begründung enthaltenen Kostenschätzung genehmigt. Die auf die Finanzjahre 2022 und 2023 entfallenden Beträge sind auf Haushaltsstelle 1/0293/061 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist gemäß dem Grundsatzbeschluss über das Vorhaben "Sanierungs- und Investitionsprogramm Wiener Volkshochschulen 2030" in den Voranschlägen der kommenden Jahre je nach Erfordernis auf Ansatz 0293, Amtsgebäude - Errichtung, Erhaltung und Verwaltung, Gruppe 061, Im Bau befindliche Gebäude und Bauten, entsprechend Vorsorge zu treffen.

 

(631019-2022-GGI; MA 33, P 22) Die Modernisierung des öffentlichen W-LAN wird gemäß der in der Begründung enthaltenen Kostenschätzung genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2022 entfallende Betrag ist auf Haushaltsstelle 1/6402/060 bedeckt. Der auf das Finanzjahr 2023 entfallende Betrag ist auf Haushaltsstelle 1/6402/060 bedeckt.

 

(332489-2022-GGK; MA 20, P 23) Der Magistrat, vertreten durch die MA 20, wird ermächtigt, das Förderprogramm "Erneuerbare Wärme" inklusive der "Förderrichtlinie für Wärmenetze (Anergienetze) in Verbindung mit Wärmepumpen für bis zu drei Objekte" mit einem Rahmenbetrag von maximal 1 600 000 EUR (für zwei Jahre) durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je 150 000 EUR abzuschließen. Die Bedeckung ist auf den Haushaltsstellen 1/7590/775 und 778 gegeben. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 20 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen. Der Inhalt der vorgelegten Förderrichtlinie der Stadt Wien "Förderrichtlinie für Wärmenetze (Anergienetze) in Verbindung mit Wärmepumpen für bis zu drei Objekte" wird zustimmend zur Kenntnis genommen, die dargelegte Vorgehensweise wird genehmigt und die MA 20 wird ermächtigt, formelle Anpassungen und inhaltliche Änderungen an der Förderrichtlinie vorzunehmen, sofern damit keine finanziellen Auswirkungen und keine Änderungen der Fördervoraussetzungen verbunden sind.

 

(654701-2022-GGK; MA 2, P 26) Die Änderung der Dienstvorschrift für Aushilfs- und Saisonbedienstete 1997 gemäß der vorgelegten Beilage wird genehmigt.

 

(97098-2021-GGK; MA 62, P 27) Der Bericht über die Behandlung der im Jahr 2021 abgeschlossenen Petitionen wird zur Kenntnis genommen.

 

(470823-2022-GGK; MA 58, P 28) Die Förderung an die Landwirtschaftskammer Wien in der Form eines Verwaltungskostenzuschusses für das Jahr 2022 in der Höhe von 600 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/7491/751 gegeben.

 

(509919-2022-GGK; MA 58, P 29) Der Magistrat, vertreten durch die MA 58, wird ermächtigt, im Rahmen des beschriebenen Agrarfördersystemes, das Förderprogramm "Förderung der Wiener Land- und Forstwirtschaft" mit einem Rahmenbetrag von maximal 1 981 000 EUR durchzuführen. Die Bedeckung ist in der Höhe von 1 420 000 EUR auf Haushaltsstelle 1/7491/751, in der Höhe von 30 000 EUR auf Haushaltsstelle 1/7491/754, in der Höhe von 30 000 EUR auf Haushaltsstelle 1/7491/757, in der Höhe von 500 000 EUR auf Haushaltsstelle 1/7491/771 und in der Höhe von 1 000 EUR auf Haushaltsstelle 1/7491/777 gegeben.

 

(683724-2022-GKU; MA 7, P 31) Die Förderung an den Verein ZOOM Kindermuseum im Jahr 2022 für die Jahresförderung 2022 in der Höhe von 965 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3120/757 gegeben.

 

(512933-2022-GKU; MA 7, P 32) Die Förderung an den Verein WIENER TANZWOCHEN im Jahr 2022 für Wiener Tanzwochen - Workshop & Researchfestival 2022 in der Höhe von 1 300 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3240/757 gegeben.

 

(515475-2022-GKU; MA 7, P 33) Die Förderung an den Verein IM PULS - TANZ im Jahr 2022 für die Durchführung des ImPuls-Tanz - Vienna International Dance Festival in der Höhe von 1 275 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3240/757 gegeben.

 

(515681-2022-GKU; MA 7, P 34) Die Förderung an danceWEB Verein zur Förderung des internationalen Kulturaustausches im Bereich der Darstellenden Künste im Jahr 2022 für das danceWEB_Stipendien-Programm 2022 in der Höhe von 125 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3240/757 gegeben.

 

(683828-2022-GKU; MA 7, P 35) Die Förderung der Kinder- und Jugendbuchpreise und des Illustrationspreises einschließlich des Ankaufes der prämierten Bücher in der Höhe von insgesamt 19 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf den Haushaltsstellen 1/3300/457 mit 4 000 EUR und 1/3300/768 mit 15 000 EUR gegeben.

 

(688516-2022-GKU; MA 7, P 36) Die Förderung an den Verein Interessengemeinschaft Freie Theaterarbeit im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 115 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3240/757 gegeben.

 

(674216-2022-GKU; MA 7, P 38) Die Förderung an den Verein Freunde und Freundinnen des IFK Internationales

 

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