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Gemeinderat, 24. Sitzung vom 22.06.2022, Wörtliches Protokoll  -  Seite 71 von 126

 

wortung der Dringlichen Anfrage hat sich der Herr Bürgermeister zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

16.22.55

Bgm Dr. Michael Ludwig|: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Werte Mitglieder des Gemeinderates!

 

Ich möchte es sehr sachlich angehen, vielleicht nur einleitend zu den Ausführungen von Herrn GR Juraczka: Ich werte das ein wenig als Hinweis darauf, dass der Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden anders geregelt werden sollte, denn ein Budget des Bundes mit jenen der Bundesländer und Gemeinden zu vergleichen, scheint mir deshalb etwas unzulässig, weil ja auch die gemeinsamen Steuereinnahmen anders aufgeteilt werden. Daher ist das, was wir in Wien als Paket präsentiert haben, etwas, was auch nachvollziehbar ist und einen Zeitraum umfasst, wo man die einzelnen Umsetzungsschritte genau kontrollieren kann, während wir jetzt von vielen Milliarden hören, die die Bundesregierung über einen doch sehr langen Zeitraum vorgestellt hat, wobei noch schwer abzuschätzen sein wird, ob all das ankommt, was jetzt in Pressekonferenzen präsentiert wird. Daher ist das ein gravierender Unterschied.

 

Der zweite Punkt, auf den ich schon aufmerksam machen möchte: Der Unterschied zwischen Daseinsvorsorge und gewinnorientierten Betrieben ist, dass all das, was im Bereich der Daseinsvorsorge eingenommen wird, auch im Kreislauf verbleibt. Wir haben gerade im Energiewesen große Herausforderungen im Bereich der Sicherung des Unternehmens. Wir wollen ja auch weitere Schritte bei alternativen Energieformen setzen. Es ist ja notwendig, dass große Investitionen vorgenommen werden (GR Mag. Dietbert Kowarik: Bei der Industrie auch!), während es bei gewinnorientierten Betrieben abhängig ist, wie die Gewinne in den Betrieb investiert werden beziehungsweise aus dem Betrieb herausgezogen werden. Von daher halte ich es also nach wie vor für sehr richtig, dass wir wesentliche Teile beispielsweise des Energiewesens auch im Rahmen der Daseinsvorsorge begleiten und betreuen und auch natürlich die politische Verantwortung dafür übernehmen. (GR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Anscheinend nicht!) Ich möchte aber jetzt zu den einzelnen Fragen kommen.

 

Zur Frage 1: Wien Energie hat als wirtschaftlich geführtes Unternehmen die Pflicht, betriebswirtschaftlich zu agieren. Die Fernwärmepreise wurden längstmöglich, nämlich seit dem Jahr 2016, stabil gehalten. Auf Grund der extremen Preisentwicklungen an den internationalen Energiemärkten mit Preissteigerungen von mehreren 100 Prozent ist eine Anpassung der Preise nun aus wirtschaftlicher Sicht leider unumgänglich und wird einer Preiskommission vorgelegt. Sie ist ja auch noch nicht beschlossen, ich gehe aber davon aus, dass sich die Geschäftsführung sehr intensiv mit dieser Entwicklung beschäftigt hat und auch eine seriöse Preisentwicklung für eine Preiskommission eingereicht hat, die ja mit Mitgliedern der Sozialpartner die Möglichkeit hat, auch auf diesen Vorschlag einzugehen.

 

Es handelt sich bei den aktuellen Herausforderungen der Energiemärkte um eine globale Energiekrise, die in Europa durch die schrecklichen Ereignisse des Ukraine-Krieges nochmals verschärft wird. Wien und ganz Österreich als Teil von Europa sind von den Energiemärkten abhängig, die derzeit durch noch nie dagewesene Verwerfungen gezeichnet sind. Wie andere Energieunternehmen muss auch Wien Energie seinen Bedarf an Brennstoffen auf eben diesen Märkten decken, deren Preise sich in den letzten Jahren um mehrere 100 Prozent erhöht haben, so waren es bei Gas seit 2020 zirka 1.400 Prozent und seit dem vergangenen Jahr beinahe 500 Prozent.

 

Zu den Fragen 2 und 3: Die Stadt Wien hat frühzeitig reagiert und auch bereits nachgelegt. Schon im März dieses Jahres haben wir mit der Wiener Energieunterstützung Plus ein umfassendes Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, welches eine schnelle, soziale und treffsichere Unterstützung für die Energiepreissteigerungen sicherstellt. Dieses Paket hat ein Ausmaß von 124,3 Millionen EUR. Die Wiener Energieunterstützung Plus setzt sich bisher aus drei Säulen zusammen. Das ist zum Ersten die Wiener Energiekostenpauschale für Menschen mit kleinen Einkommen, die eine automatische finanzielle Soforthilfe mit sich bringt. Sie besteht aus einer Direktanweisung in der Höhe von 200 EUR an besonders betroffene Wienerinnen und Wiener. Sie wird einmalig und unabhängig von der Energieform sowie ohne Antrag ausgezahlt und richtet sich an rund 262.000 Anspruchsberechtigte. Das sind, wenn ich das aufschlüsseln kann, 70.000 Beziehende der Mindestsicherung, 42.000 Beziehende einer Mindestpension, 110.000 Beziehende einer Arbeitslosenleistung und 40.000 Beziehende der Wohnbeihilfe.

 

Neben den Anspruchsberechtigten profitieren von der Unterstützung aber auch deren Familienmitglieder. Allein im Bereich der Wohnbeihilfe und der Mindestsicherung erreicht die Stadt Wien dadurch über 65.000 Kinder, davon 26.000 in Haushalten von alleinerziehenden Personen. Der große Vorteil dieser Maßnahme ist eine zentrale Umsetzung noch im 2. Quartal 2022 und somit eine schnelle Hilfe für die Betroffenen.

 

Die zweite Säule ist die Energieunterstützung Neu. Diese bedeutet einen vereinfachten Zugang zur Hilfestellung für einen wesentlich größeren Bezieherkreis. Diese Unterstützung erfolgt wie bei der bisherigen Wiener Energieunterstützung in Form einer vollständigen oder teilweisen Übernahme von Rückständen beziehungsweise der Jahresabrechnung durch Direktanweisung an das Energieunternehmen, in Form von Energieberatungen oder durch den Austausch elektrischer Geräte. Dazu werden die eingesetzten Mittel von bisher 6 Millionen EUR auf nunmehr 26 Millionen EUR aufgestockt.

 

Die dritte Säule der Wiener Energieunterstützung Plus basiert auf nachhaltigen Maßnahmen zur thermischen Sanierung im Altbau, energieeffizientem Neubau und Förderungen von ökologisch nachhaltigen Energieanlagen für die Wienerinnen und Wiener. Letztere betreffen beispielsweise die Förderung von Ökostrom beziehungsweise Photovoltaikanlagen, Photovoltaikanlagen auf Gründächern, die Förderung von stationären Stromspeichern oder die Energieeffizienzförderung im Neubau und bei Sanierung im Altbau. Hier investiert die Stadt Wien über 48,3 Millionen EUR und hilft dadurch den

 

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