Gemeinderat, 26. Sitzung vom 21.09.2022, Wörtliches Protokoll - Seite 9 von 133
Grund der internationalen Situation und auf Grund der Sanierung von Nord Stream 1, wo man annehmen musste, dass sich nicht nur die Preisentwicklung dynamisch entwickelt, sondern die Versorgungssicherheit gefährdet ist, wenn kein weiteres Gas über diese Nord-Stream-1-Pipeline kommen wird.
Also von daher war es notwendig, in der Situation zu entscheiden, und ich bin dann entsprechend dem Geschäftsstück dem Ansinnen der Wien Energie, der Stadtwerke und dem Finanzressort nachgekommen. (GR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Das ist keine Antwort auf meine Frage!)
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Die 2. Zusatzfrage kommt von der FPÖ. GR Mag. Kowarik, bitte.
GR Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Herr Bürgermeister, es gibt in dem Zusammenhang natürlich sehr viele Fragen. Wir werden wahrscheinlich noch diverse Möglichkeiten haben, zu versuchen, Antworten auf diese Fragen zu bekommen. Bis jetzt ist das eher ein sehr mühsames Unterfangen.
Sie haben dargestellt, dass diese ganze Situation irgendwie absehbar war. Ich glaube - jeder, der hier sitzt, hat es mitbekommen -, dass die Situation am Energiemarkt nicht leicht ist und das schon seit Monaten. Ihre Argumentation war dann, dass trotzdem die Notkompetenz in Anspruch genommen werden musste. Sie haben gesagt, dass Ihnen das Geschäftsstück am 15. Juli vorgelegt wurde, gefragt wurde aber, wann Sie davon erfahren haben, also wann Sie das erste Mal von den konkreten Problemen oder von einem konkreten Ansinnen des Magistrates, diesen Antrag zu stellen, erfahren haben.
Diese Antwort würde mich interessieren. Also nicht, wann das konkrete Geschäftsstück auf Ihrem Tisch gelegen ist - das war der 15. Juli, das habe ich jetzt mitgenommen -, sondern, ich probiere es, wann Sie das erste Mal von diesen Problemen erfahren haben. Das erfährt man als Bürgermeister womöglich nicht nur mit der Vorlage des Geschäftsstückes, sondern schon im Vorfeld durch Anruf, durch Gespräche.
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Herr Bürgermeister, bitte.
Bgm Dr. Michael Ludwig: Die Höhe, die Notwendigkeit und die Dringlichkeit wurden mir am 15. Juli mit diesem Geschäftsstück vermittelt. Ich habe das zuvor, glaube ich, sehr umfassend erläutert, dass das insbesondere eine Dynamik erfahren hatte durch das Schließen, die angekündigte Schließung von Nord Stream 1 und den damit verbundenen dynamischen Entwicklungen am Energiemarkt.
Die Dringlichkeit war am 15. Juli durch das Vorliegen des Geschäftsstückes gegeben, in dem alle Expertinnen und Experten, die im Bereich des Finanzwesens der Magistratsdirektion tätig sind, darauf hingewiesen haben, dass dieser Betrag, der im Geschäftsstück verankert ist, notwendig ist.
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Die 3. Zusatzfrage kommt von den GRÜNEN. GR Dipl.-Ing. Margulies, bitte.
GR Dipl.-Ing. Martin Margulies (GRÜNE): Ich gebe ehrlich zu, ich würde es als grob fahrlässig empfinden, wenn das wirklich innerhalb von einem Tag so gewesen wäre. Dann hätten wir tatsächlich ein Problem mit der Führung der Wien Energie. Eigentlich gehe ich davon aus, dass Ihnen im Vorfeld sicher Szenarien vorgelegt wurden, unterschiedliche Varianten, aber das werden wir im Zuge einer Untersuchungskommission gemeinsam untersuchen. (Heiterkeit und Ruf bei der ÖVP: Das stimmt!)
Ich habe eine andere Frage, was tatsächlich dann auch die Ausübung der Notkompetenz betrifft. Eigentlich hätte ich zwei Fragen, aber nachdem ich nur eine stellen darf, treffe ich eine Feststellung: Ich bin tatsächlich verwundert, dass, wenn es so dringlich war, Sie es innerhalb von sechs Wochen nicht geschafft haben, mit der Bundesregierung darüber zu reden, ob es einen Schutzschirm geben kann und in welcher Art und Weise.
Wie man gesehen hat, hat die Bundesregierung innerhalb von zwei Stunden zugesichert, dass die Wien Energie gerettet wird. Also das wäre mit etwas Vorlauf und etwas gemeinsam Diskutieren problemlos gegangen. Zurück aber zu meiner Frage, nämlich zur Information: Auch in früheren Zeiten, als wir noch gemeinsam regiert haben, hat es schon Notkompetenz gegeben, da war es üblich, dass eigentlich sofort informiert wird.
Deshalb meine Frage: Gibt es eine gesetzliche Regelung beziehungsweise eine Regelung in der Stadtverfassung, die es Ihnen verbietet, wenn Sie die Notkompetenz ausüben, die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte unverzüglich beziehungsweise unmittelbar oder sagen wir, innerhalb von fünf Tagen, innerhalb von drei Tagen, zu informieren? Gibt es eine Regelung, die es verbietet, Medien zu informieren, die Bundesregierung zu informieren, aber vor allem Gemeinderätinnen und Gemeinderäte zu informieren? (Heiterkeit bei der ÖVP.)
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Herr Bürgermeister, bitte.
Bgm Dr. Michael Ludwig: In der Stadtverfassung ist vorgesehen: unverzüglich. Wenn Sie das Geschäftsstück anschauen, dann werden Sie sehen, dass schon im Geschäftsstück festgelegt ist, in welchem Ablauf der Sitzungen das stattfindet. (GR Dipl.-Ing. Martin Margulies: Das war nicht meine Frage!)
Darf ich vielleicht versuchen, zu antworten, bevor Sie meinen, dass die Frage nicht beantwortet ist? Das scheint ja jetzt so Usus zu sein: Egal, was man antwortet, es ist offensichtlich keine Beantwortung (GR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Bisschen patzig!), denn Sie lassen mich nicht einmal ausreden. (Beifall bei der SPÖ. - Zwischenrufe bei ÖVP und GRÜNEN.) Ja, Sie lassen mich nicht einmal ausreden, aber wenn man mit einer vorgefassten Meinung in eine Diskussion geht, dann kann man das leicht machen.
Von daher ist in der Stadtverfassung vorgesehen, das unverzüglich zu machen. Im Geschäftsstück selbst ist der Ablauf der Sitzungen genau vorgesehen. Ich empfinde es als richtig, dass man die zuständigen politischen Entscheidungsträgerinnen, Entscheidungsträger informiert, bevor man die Bundesregierung, die Medien, wie von Ihnen gewünscht, informiert. (GR Mag. Dietbert Kowarik: Das Gegenteil haben Sie gemacht!)
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