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Gemeinderat, 35. Sitzung vom 23.02.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 13 von 64

 

führen, auch eine bessere gemeinsame Kontrolle zu haben, und natürlich ist auch die Schulung des Personals ganz, ganz essenziell. Darüber hinaus gibt es auch räumliche Adaptionen, dass man zum Beispiel in Kindergärten, wenn es einzelne Situationen von Betreuerinnen und Betreuern mit Kindern gibt, im Idealfall auch freie Sichtachsen hat, zum Beispiel Glaswände, Glastüren, die sich bewährt haben.

 

Zu Ihrer Frage der Verbesserung des PädagogInnen-Kind-Schlüssels: Ja, das wünsche ich mir so schnell wie möglich. Sobald dies möglich sein wird, werden wir diesen Schritt gehen. Sie wissen, der PädagogInnenmangel ist sehr, sehr groß. Jetzt wäre ein Versprechen, die Gruppengrößen zu verkleinern, bei mangelnden Pädagoginnen und Pädagogen und einer stark steigenden Kinderanzahl einfach unehrlich, und das mache ich nicht. Dafür stehe ich nicht politisch. Selbstverständlich ist es aber unser Ziel, den PädagogInnen-Kind-Schlüssel langfristig zu verbessern.

 

Was können wir kurzfristig machen? Wir können den Personal-Kind-Schlüssel verbessern. Das haben wir auch vergangenes Jahr gemacht, indem wir die Anzahl der AssistentInnen im Bereich der Kindergartengruppen verdoppelt haben. Das ist nicht nichts, das ist eine Verdopplung. Das heißt auch mehr Personal und führt für mich auch zu einem besseren Kinderschutz, denn wenn eine Pädagogin ganz alleine ist, kann das selbstverständlich auch zu Überforderungen führen. Wir denken über weitere Verbesserungen natürlich nach, um die Kindergärten laufend zu stärken.

 

Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Danke, Herr Vizebürgermeister, für die Beantwortung der 4. Anfrage.

 

10.02.00†Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky - Frage|

Die 5. Anfrage (FSP-237552-2023-KGR/GM) wurde von Frau GRin Dipl.-Ing. Otero Garcia gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Klima, Umwelt, Demokratie und Personal gerichtet. Sie betrifft die seit 1.1.2023 gültige Verpackungsverordnung, Info über Änderungen an jeden Haushalt. (Seit 1.1.2023 werden in der gelb-blauen Tonne weitere Kunststofffraktionen gesammelt. Darunter fallen u.a. Joghurtbecher, Verpackungen von Schnittkäse oder Wurstscheiben etc. Die diesbezügliche Verpackungsverordnung wurde bereits im Dezember 2021 erlassen, allerdings scheint das Wissen um die nun auch in Wien geltende Regelung bei der Bevölkerung nicht in ausreichendem Maß gegeben. Bis 2025 müssen in der EU 50 Prozent der Verpackungen recycelt werden. Wie soll Wien seinen Beitrag zur Erhöhung der Recyclingquote bis 2025 leisten, wenn die Wienerinnen und Wiener nicht gezielt, zum Beispiel per Postwurfsendung an jeden Haushalt, über die Änderungen im Sammelsystem informiert werden?)

 

Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrte Frau Gemeinderätin! Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Vielen Dank für die Frage. Ich kann ein bisschen etwas zur Wissensvermittlung beitragen, was hier in diesem Haus sicherlich ganz spannend ist. Dafür muss man ein bisschen weiter als auf den 1.1.2023 zurückschauen. Es ist nämlich so, dass in Österreich im Jahr 1993 die Verantwortung zur Sammlung von Verpackungsabfällen - um die geht es ja auch in der Frage - von den Gemeinden, Wien ist eine Gemeinde, auf die Hersteller übertragen worden ist, also die Umsetzung eines Prinzips der grundsätzlichen Produzentenverantwortung. Damals hat die Frau Bundesministerin Rauch-Kallat dazu eine Verpackungsverordnung erlassen, die war dann in der Folge die Umsetzung dieser Verantwortung in organisatorischer Hinsicht. In dieser Verpackungsverordnung ist also geregelt, dass es die Aufgabe der Hersteller ist, eine eingerichtete Sammel- und Verwertungssystematik zu schaffen beziehungsweise eingerichtete Sammel- und Verwertungssysteme zu beauftragen. Das wäre im Fall der Gemeinde Wien die ARA als Partnerin. Es gibt in ganz Österreich fünf verschiedene, und es ist auch geregelt, wie über die richtige Verpackungssammlung zu informieren ist.

 

Dazu ist nämlich im Bundesministerium eine Verpackungskoordinierungsstelle eingerichtet worden. Diese Verpackungskoordinierungsstelle wiederum ist eine Gesellschaft des Bundes, und zwar ein Tochterunternehmen des Umweltbundesamts. Das wiederum ist im Wirkungsbereich des aktuellen Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, also im Wirkungsbereich der Frau Bundesministerin Gewessler. Es ist übrigens sogar so, dass dezidiert rechtlich festgeschrieben ist, dass Frau Bundesministerin Gewessler ausdrücklich die Inhalte der Information an die Letztverbraucher vorgeben kann.

 

Ich möchte jetzt nicht unendlich lange reden, aber ich kann sehr gerne ein paar Teile aus der Verpackungsverordnung zitieren. So heißt es in § 20, dass Sammel- und Verpackungssysteme die Letztverbraucher über den richtigen Umgang mit Verpackung zu informieren haben. Dazu haben sie sich der Verpackungskoordinierungsstelle zu bedienen, die ich bereits erwähnt habe. Diesbezügliche inhaltliche Vorgaben - ich zitiere aus der Rechtssituation, aus der Verordnung - der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sind in die Vereinbarung mit der Verpackungskoordinierungsstelle aufzunehmen. Zum Glück - das finde ich richtig und wichtig - sind auch die bestehenden Strukturen der kommunalen Abfallberatung, die in Wien wiederum in der Verantwortung der MA 48 ist, einzubeziehen.

 

Wir reden jetzt also davon, dass die Antwort auf die Frage grundsätzlich in der Verantwortung des BMK liegt, aber natürlich die kommunale Abfallberatung einzubeziehen ist, und das hat die MA 48 natürlich auch proaktiv gemacht. Unmittelbar nach der Verlautbarung der Verpackungsverordnung der Ministerin wurde über die Koordinierungsstelle die Gestaltung der Information an die Letztverbraucher ab 2023 abgestimmt. Dabei ist der MA 48 Folgendes mitgeteilt worden: Erstens, vor dem Hintergrund des bevorstehenden Pfands auf Getränkeflaschen und -dosen sowie der bevorstehenden gemeinsamen Sammlung von Kunststoff- und Metallverpackungen in ganz Österreich ab 2025 ist in den Jahren 2023 und 2024 keine Werbekampagne Österreich-weit vorgesehen.

 

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