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Gemeinderat, 39. Sitzung vom 20.06.2023, Sitzungsbericht  -  Seite 5 von 13

 

1-5 und Firmiangasse im 13. Bezirk, KatG Ober St. Veit (Beilage Nr. 122/23)

 

(396919-2023-GGI; MA 45, P 43) Die MA 45 wird ermächtigt, mit dem Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung den vorgelegten Vertrag "Errichtung Rückhaltebecken Kräuterbach" mit jährlichen Auszahlungen von maximal 800 000 EUR abzuschließen. Der auf das Finanzjahr 2023 entfallende Betrag in der Höhe von 800 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/6391/770 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 45 im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.

 

(649802-2023-GGK; MA 48, P 45) Die Beschaffung von 20 Transportkarren inklusive Aufbauten mit Gesamtauszahlungen in der Höhe von 5 280 000 EUR wird genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2023 entfallende Betrag in der Höhe von 2 640 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/8140/040 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses von 2 640 000 EUR ist von der MA 48 im Rahmen des Globalbudgets im Jahr 2024 Vorsorge zu treffen, wobei der Betrag in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt wurde.

 

(476660-2023-GGK; MA 31, P 47) Das Vorhaben Transportrohrleitung 4. Hauptleitung, Neuverlegung Transportrohrleitung DN/ID 1000, Bauabschnitt 04, Wien 12, Sagedergasse ONr. 1 bis 11, Wien 12, An den Eisteichen ONr. 2 bis 12, Wien 12, Am Schöpfwerk ONr. 4 bis 68 mit Gesamtauszahlungen in der Höhe von 16 300 000 EUR (19 560 000 EUR brutto) wird genehmigt. Die Bedeckung für das Finanzjahr 2023 in der Höhe von 2 882 000 EUR ist auf den Haushaltsstellen 1/8500/060 und 612 gegeben. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 31 im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.

 

(669067-2023-GKU; MA 7, P 50) Die Förderung an den Verein Basis.Kultur.Wien - Wiener Volksbildungswerk für die Jahrestätigkeit 2023 wird mit einer Erhöhung der bereits genehmigten Beträge (Zl. 1424802-2021-GKU, Zl. 64249-2023-GKU) in der Höhe von ursprünglich insgesamt 2 300 000 EUR um 100 000 EUR auf sohin insgesamt 2 400 000 EUR gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.

 

(505996-2023-GKU; MA 7, P 51) Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Musik wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages (Zl. 1906753-2022-GKU) von ursprünglich 1 542 000 EUR um 328 000 EUR auf sohin 1 870 000 EUR genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 auf den Haushaltsstellen 1/3220/755, 757 und 768 gegeben.

 

(660694-2023-GKU; MA 7, P 52) Die Förderung an den Verein Wiener Symphoniker für den Orchesterbetrieb und die Pensionszahlungen 2023 wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages (Zl. 2306374-2022-GKU) von ursprünglich 17 085 000 EUR um 1 108 000 EUR auf sohin insgesamt 18 193 000 EUR gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.

 

(661558-2023-GKU; MA 7, P 53) Die Förderung an den Verein KLANGFORUM WIEN für das Projekt Furrer 70 in der Höhe von insgesamt 100 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.

 

(669020-2023-GKU; MA 7, P 55) Die Förderung an Superar, Verein zur Förderung der Musik für das Projekt "Superar Wien - Musikalische Förderung für jedes Kind" im Jahr 2023 wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages (Zl. 1907011-2022-GKU) von ursprünglich 50 000 EUR um 50 000 EUR auf sohin insgesamt 100 000 EUR gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.

 

(508969-2023-GKU; MA 7, P 56) Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Bildende Kunst und Neue Medien wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages (Zl. 2243005-2022-GKU) von ursprünglich 1 311 000 EUR um 150 000 EUR auf sohin 1 461 000 EUR genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 auf den Haushaltsstellen 1/3120/755, 757 und 768 gegeben.

 

(634725-2023-GKU; MA 7, P 57) Die Förderung an den Verein Vereinigung bildender KünstlerInnen Wiener Secession für die Jahrestätigkeit 2023 wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages (Zl. 60360-2023-GKU) von ursprünglich 400 000 EUR um 100 000 EUR auf sohin insgesamt 500 000 EUR gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 auf Haushaltsstelle 1/3120/757 gegeben.

 

(635832-2023-GKU; MA 7, P 58) Die Förderungen an die nachfolgend genannten FörderwerberInnen für Curated by 2023: The Neutral in der Höhe von insgesamt 256 000 EUR werden gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt:

1) Curated by, Galerienfestival internationaler Kurator*innen, Wien

216 000 EUR

2) treat xD GmbH

  40 000 EUR

Summe

256 000 EUR

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 auf den Haushaltsstellen 1/3120/755 und 757 gegeben.

 

(653880-2023-GKU; MA 7, P 59) Für das Jahr 2023 wurde bereits für das Künstlerhaus, Gesellschaft bildender Künstlerinnen und Künstler Österreichs (Zl. 1375614-2021-GKU) eine Förderung in der Höhe von 400 000 EUR sowie für die KunstHausWien GmbH (Zl. 1498219-2021-GKU) eine Förderung in der Höhe von 440 000 EUR genehmigt. Seitens der Stadt Wien kann für das Finanzjahr 2023 für beide Institutionen ein zusätzlicher Betrag von insgesamt 460 000 EUR zur Verfügung gestellt werden. Die Förderungen an die nachfolgend genannten FördernehmerInnen für Erhöhungen der Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt 460 000 EUR werden gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt:

1) Künstlerhaus, Gesellschaft bildender Künstlerinnen und Künstler Österreichs

100 000 EUR

2) KunstHausWien GmbH

360 000 EUR

 

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