«  1  »

 

Gemeinderat, 42. Sitzung vom 16.10.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 26 von 39

 

kommt es überhaupt zu einem Widmungsansuchen, wie wird überhaupt ein Flächenwidmungsprozess initiiert? Das konnte mir noch nie jemand klar beantworten, weil es offensichtlich so viele unterschiedliche Varianten gibt, um überhaupt ein Widmungsverfahren zu starten. Manchmal tritt, so wie in dem Fall, ein Kleingartenverein an die Stadt heran, manchmal sind es auch Projektentwickler, manchmal sind es auch private Eigentümer, die quasi einmal das Anliegen einbringen.

 

Aber transparent, wann es da wie zu einem Anstoß kommt, ist es nicht, denn es wird nicht öffentlich kommuniziert, wir haben da jetzt ein Interesse, es wurde an uns herangetragen, wir starten jetzt diesen Prozess oder es ist aus stadteigenem Interesse gestartet worden - dieser Prozess wird nicht transparent kommuniziert. Auch generell, da muss man sich als betroffener Anrainer schon auf die Lauer legen und sich regelmäßig auf der Seite der Stadt Wien updaten und schauen, könnte es vielleicht sein, dass meine Umgebung einem neuen Flächenwidmungsverfahren unterzogen wird. Ich kann Ihnen sagen, in Niederösterreich beispielsweise werden betroffene Anrainerinnen und Anrainer von einer geplanten Umwidmung per Brief informiert. Jetzt ist mir schon klar, das ist natürlich von einer anderen Dimension, aber man sieht, es gibt hier auch Möglichkeiten, die Bevölkerung mit einzubeziehen und hier auch eine umfassende Information zu gewährleisten.

 

Die Transparenz von Widmungsverfahren im Generellen ist ausbaufähig, sehr geehrte Damen und Herren, an mehreren Ecken und Enden. Und warum ist das so wichtig - und das betone ich regelmäßig hier an dieser Stelle -, weil die Interessen so vielfältig sind, die hier aufeinandertreffen. Ich habe es vorher gesagt, der Flächenwidmungsplan regelt die Nutzung eines gewissen Grundstückes, damit ist natürlich auch die Frage verbunden: Was kann ich damit machen? Wie weit kann ich dort bebauen? Was für einen Wert bekomme ich dadurch beziehungsweise welcher Wert ergibt sich auch aus einer Widmung? Und das ist natürlich insofern sehr heikel, weil es da, wie wir auch jetzt im aktuellen Beispiel sehen, oft um sehr viel Geld geht. Deswegen mahne ich auch an dieser Stelle immer dazu, hier sensibel vorzugehen. Es braucht einen transparenten Umgang, wenn es um das Thema Flächenwidmungsplan geht, denn Transparenz ist das einzige Mittel, um Freunderlwirtschaft oder Korruption zu verhindern, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Was mich an dieser Stelle wirklich stört, ist, dass es in der Stadt - Kollegin Novak hat zwar angedeutet, dass es hier schon ein Bewusstsein gibt beziehungsweise einen Wunsch, auch Verfahren zu verändern - trotzdem kein breites Problembewusstsein gibt, was die Flächenwidmungsprozesse betrifft. Jegliche Kritik wird wegignoriert. Jetzt kann ich schon verstehen, wenn diese Kritik von der Opposition kommt, dann ist es halt immer so ein bisschen, Opposition, okay, aber die Kritik endet ja nicht bei der Opposition, sondern sie geht bis zum Rechnungshof, sehr geehrte Damen und Herren. Im Sommer gab es schon mediale Berichte über einen Rechnungshofbericht, der sich das Thema Flächenwidmungspraxis in Wien genauer angesehen hat, und auch da wird kritisiert, dass neben der Transparenz auch die Kontrolle in Wien fehlt. Was heißt Kontrolle? Oft sagt man das ja so ein bisschen lapidar, aber Kontrolle heißt natürlich auch eine Überprüfung, eine Überwachung, damit nicht eine Kraft macht, was sie will.

 

Da kommen wir natürlich wieder zu einem Thema: Was will die Stadt denn eigentlich? Was ist die Vision der Stadt? Wo soll es hingehen? Wie soll sich die Stadt auch in den nächsten 20, 30, 40, 50 Jahren entwickeln? Ja, es ist jetzt auch gerade ein neuer Stadtentwicklungsplan in Ausarbeitung, aber ich kann Ihnen schon sagen, dass das Instrument des Stadtentwicklungsplans für mich kein geeignetes Instrument ist, um eine Vision der Stadt festzulegen. Denn wir wissen genau, welchen Formcharakter der Stadtentwicklungsplan hat, sehr geehrte Damen und Herren. Das ist eine politische Willenskundgebung, die kann sich, wenn wir es beschließen, ein Jahr später ändern. Das hat natürlich die Konsequenz, dass die Zukunft schwieriger planbar ist, und das ist genau in einem Segment, der Baubranche, Stadtentwicklung, die jetzt nicht von heute auf morgen geht, sondern die sehr langfristig denkt, schon sehr problematisch.

 

Und der Rechnungshof kritisiert eben auch, dass es in Wien im Unterschied zu anderen Gemeinden kein Raumordnungsgesetz gibt und auch keine Kontrollinstanzen. Das ist auch der große Unterschied zu Gemeinden in den anderen Bundesländern. Ich weiß, Wien ist Stadt und Land gleichzeitig, man kann sich natürlich nicht eins zu eins vergleichen, aber was mir fehlt, ist, dass man sich überlegt, in anderen Bundesländern funktioniert das so und so, können wir etwas reformieren, überarbeiten, können wir da besser werden, können wir da was anpassen, können wir uns überlegen, wie wir es vielleicht auch gescheiter machen könnten, damit wir in dieser Hinsicht transparenter und planbarer werden.

 

Ich möchte kurz skizzieren, wie in anderen Gemeinden der Flächenwidmungsprozess abläuft. In Wien kommt auf Stadtebene, seitens der Magistratsabteilung oder der Fachabteilungen, ein Vorschlag des Flächenwidmungsplanes, eben dieser Gründruck. Der wird dann auf Bezirksebene quasi eingemeldet beziehungsweise auch zur Diskussion gestellt, in den Bezirksvertretungssitzungen, im Bauausschuss kann darüber diskutiert und auch abgestimmt werden, mit Stellungnahme, et cetera - hat aber eigentlich relativ wenig Konsequenz, in seltensten Fällen wird hier noch etwas angepasst. Aber der Plan kommt quasi wieder auf die gleiche Ebene, wo er entwickelt wurde, zurück, zur Beschlussfassung im Ausschuss und im Gemeinderat.

 

Wie funktioniert das in den Gemeinden? In den Bundesländern ist die Gemeinde zuständig für die Erstellung des Flächenwidmungsplans. (GRin Dipl.-Ing. Selma Arapović: Der Bürgermeister!) - Also Bürgermeister ja, aber auf Gemeindeebene. - Und dieser Entwurf wird ans Land herangetragen, die Wünsche, die Überlegungen, die sich die Gemeinde gemacht hat beziehungsweise der Bürgermeister, um sich weiterzuentwickeln. Das Land hat diese Kontrollinstanz, zu sagen, ja, das ist mit den Zielen

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular