Gemeinderat, 42. Sitzung vom 16.10.2023, Wörtliches Protokoll - Seite 36 von 39
Alleinregierung Ende der 90er Jahre kurz vor der Regierung mit der ÖVP schon begonnen, 36 sogenannte atypische Gemeindebauten zu verkaufen, unter anderen ein Haus am Bauernmarkt 1. 21 leistbare Wohnungen für immer verloren. Das Haus, das die Stadt Wien einst um 4 Millionen EUR verkauft hat, hat bereits 2016 einen Verkehrswert von 35 Millionen EUR gehabt. Wenn die Stadt Immobilien verkauft, dann profitiert also nicht die Stadt, dann profitiert nicht die Allgemeinheit, den Profit machen Private, und damit muss Schluss sein, sehr geehrte Damen und Herren. Wenn ich dann aus dem Magistrat, aus der MA 40 höre, dass man prüft, ein fast leerstehendes Stiftungshaus in der Harmoniegasse 10 zu verkaufen, dann kann ich nur sagen: „There they go again.“ Lassen Sie das sein, stoppen Sie solche Privatisierungsideen! Das verhindert Spekulation, das erhält günstige Wohnungen und das erspart der SPÖ ein paar moralische Schieflagen. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Wir haben schon ein paar Facetten beleuchtet, eine weitere ist die Zweitwohnsitzabgabe, die die Stadtregierung angekündigt hat, grundsätzlich eine gute Idee. Was hat das nun mit den Kleingärten zu tun? Sie kündigen eine Unterscheidung zwischen Nicht-WienerInnen und WienerInnen an. Mit Verlaub, das ist weder sachlich noch verteilungspolitisch zu rechtfertigen. Der Bezirksvorsteher mit Zweitwohnsitz im Kleingarten wird von der Abgabe befreit, während die Wochenpendlerin aus dem Burgenland die Abgabe zahlen muss. Das ist fast schon eine paradoxe Intervention. Wer beruflich einen Zweitwohnsitz in Wien braucht, muss zahlen, wer sich in Wien einen Freizeitwohnsitz hält, muss nichts zahlen. So viel Klientelpolitik bei Zweitwohnsitzen gibt es in keinem anderen Bundesland, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Damit, sehr geehrte Damen und Herren, ist auch endlich klar, warum Sie keine Leerstandsabgabe einführen. Die verfassungsrechtliche Beschränkung der Höhe kann es ja nicht sein, wenn Sie für die Zweitwohnsitzabgabe 300 bis 500 EUR pro Jahr veranschlagen. Zum Vergleich: In Tirol fallen für die Leerstandsabgabe bis zu 5.200 EUR pro Jahr an. Vor einer Leerstandsabgabe könnten Sie die Klientel, die Sie offenbar vor der Zweitwohnsitzabgabe schützen wollen, nicht schützen. Deshalb machen Sie seit Jahren keine ordentliche Leerstandserhebung, deshalb schieben Sie seit Jahren die Verantwortung auf den Bund ab, deshalb blockieren Sie seit Jahren eine Leerstandsabgabe für Wien. Beenden Sie diese Blockade, führen Sie endlich eine Leerstandsabgabe ein. Das würde einen fairen Beitrag von Eigentümern leerstehender Wohnungen sicherstellen, das würde leistbare Wohnungen mobilisieren und es würde die SPÖ vom Verdacht befreien, eine Klientel zu schützen, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Wir haben schon einige Facetten beleuchtet, die letzte, die ich erwähnen will, ist eine Abgabe auf Umwidmungen. Auch hier gibt es viele Rechtsgutachten, die besagen, die Einführung einer Widmungsabgabe, die an den Widmungsakt anknüpft, ist auf Landesebene möglich. Jetzt weiß ich, die MD-Recht sagt, warum es nicht gehen könnte. Hinter diesen Einschätzungen verstecken Sie sich, statt zu überlegen, wie es gehen könnte. Das war schon bei der Widmungskategorie Geförderter Wohnbau so, das ist jetzt bei der Leerstandsabgabe so, die andere Bundesländer längst eingeführt haben, und es ist jetzt bei der Widmungsabgabe so. Überlegen wir gemeinsam, wie die Idee, die zuletzt Ihr Bundesparteivorsitzender im Zuge der Kleingartenaffäre aufgebracht hat, in Wien umgesetzt werden kann. Das wäre gut, weil dann die öffentliche Hand statt Privaten von der Widmung profitieren könnte, es wäre gut, weil man Widmungsgewinne abschöpfen könnte und es wäre gut, weil es der SPÖ in Zukunft die eine oder andere moralische Schieflage ersparen würde, sehr geehrte Damen und Herren. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Vorsitzende GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau GRin Dr. Kickert. Bitte.
GRin Dr. Jennifer Kickert (GRÜNE): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte ZuseherInnen via Livestream!
Ich möchte auf zwei Aspekte in dieser Diskussion eingehen, und zwar darauf, dass der Index Transparente Gemeinde immer wieder pauschal als Persilschein hervorgehoben wird und warum er gerade in dieser Diskussion wohl fehl am Platz ist. Dann möchte ich einen kleinen, sehr persönlichen Beitrag dazu machen, warum mich dieser Antrag zu einem Neuen Wiener Verhaltenskodex wirklich ärgert.
Zuerst aber zum fachlichen, sachlichen Ruhigen: Der Index Transparente Gemeinde wird immer wieder erwähnt, weil Wien wieder Siegerin geworden ist. Das ist gut, wir können darauf stolz sein. Am stolzesten darf aber die Verwaltung der Gemeinde Wien sein, denn die sind diejenigen, die diese Kriterien erfüllen. Denn bei diesem Index der sogenannten transparenten Gemeinden geht es darum, wie viel und welche Information auf den jeweiligen Websites der Gemeinden und Städte in Österreich präsentiert wird.
Es werden 50 Transparenzkriterien in 10 Kategorien erfasst. Ich werde diese 50 Transparenzkriterien nicht erläutern, denn das wäre echt zu lange, aber die wichtigsten sind so etwas wie Vollständigkeit der Informationen, Übersichtlichkeit der Informationen, findet man das und versteht man das. Gut, die Kategorien sind schon spannender. Da geht es einerseits um Budget, Finanzen, Rechnungswesen, Gremien und Mandatare und Mandatarinnen - sind alle GemeinderätInnen aufgelistet und können sie kontaktiert werden -, öffentliche Verwaltung, Vergabe- und Beschaffungswesen, Subventionen und Fördermittel, Personalauswahl, Soziales, Raumordnung und politische Strategien sowie schließlich kommunale Unternehmen, Beteiligungen und Private Public Partnerships.
Wien erreicht tatsächlich seit vielen, vielen Jahren den 1. Platz, unter anderen mit vielen anderen Städten, die mehr als 50.000 EinwohnerInnen haben. These von Transparency International: Wohl deswegen, weil große Verwaltungen auch mehr MitarbeiterInnen zur Verfügung haben, die für die Erstellung, die Aufarbeitung und die
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