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Gemeinderat, 47. Sitzung vom 19.12.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 37 von 95

 

nächstes Jahr diskutieren werden, angekündigt, dass diese Fachkonzepte integriert sind, damit man außer dem Agrar-STEP, der wichtig ist, dass es ihn als Vorbedingung gibt - das haben wir auch hier in diesem Haus beschlossen, wofür ich auch für die Mehrheit dankbar bin -, ein Werk hat, dass es dieses Konzept, diesen STEP gibt, sodass man sich ein Werk ansieht und dann weiß man, was sich der Gesetzgeber in Wien mit großer Mehrheit für Rahmenbedingungen vorstellt, und auch die Investoren wissen, womit sie in Wien rechnen dürfen. Das ist ganz klar, ganz toll, und ich glaube, es ist ein guter Weg. Ich gebe dir recht, es sollte in einem Werk beinhaltet sein, und das gehen wir an. (GR Dr. Kurt Stürzenbecher: Das Biedermeier ist aber auch nicht alles! - Zwischenruf von GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc. - GR Dr. Kurt Stürzenbecher: Aber es ist nicht alles!) - Nicht alles, nein, nein! Aber ihr könnt euch dann nachher unterhalten.

 

Ich kann Kollegen Ellensohn, den ich als einen politisch regen, messerscharf analysierenden Politiker sehr schätze, beruhigen: Er hat nicht zehn Jahre lang die Vergabeschmähs der Regierung mitgetragen, als er nämlich dort gesessen ist, denn du hast bei Vergaben genauso wie ich auch die Hand gehoben und hast zugestimmt, lieber Kollege Ellensohn. (GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Das habe ich auch gesehen!) Es waren keine Schmähs, ich kann dich beruhigen. Es waren keine Vergabeschmähs, und es ist auch nicht so, dass du Teil dieses Konzepts warst, weil es dieses Konzept von Schmähs nie gegeben hat. Ausschreibungen, meine Damen und Herren, nach dem Bundesvergabegesetz funktionieren hier klar und deutlich. Es gibt Einspruchsmöglichkeiten, es gibt Kontrollmöglichkeiten, und das ist gut so. Weder du noch ich müssen auf Grund der Ausformungen und der Umsetzungen des Bundesvergabegesetzes fürchten, dass wir Teil von Schmähs sind. Ich kann dich beruhigen, denn es wär‘ doch für dich auch unangenehm und untragbar, dass du zehn Jahre Teil eines Schmähsystems warst. (GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Ich glaube schon!) Das wollen wir uns beide nicht sagen lassen. Die Kollegen von der FPÖ glauben, dass du es schon glaubst. (GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Aber du auch, Erich!) Jedenfalls sage ich, ich glaube es nicht. Ich bin nicht nur im Glauben, ich bin mir sogar sicher, dass das Bundesvergabegesetz in Wien lückenlos und ohne Wenn und Aber durchgesetzt und durchgeführt wird, meine Damen und Herren.

 

Ich darf zu weiteren Punkten kommen, die ich mir aus den Berichten und den Empfehlungen des Rechnungshofs tatsächlich notiert habe. Eines, was Kollege Ellensohn auch gesagt hat, ist die Kritik, dass befristete Bewilligungen für Bauvorhaben getätigt werden. Wir haben jetzt viel diskutiert oder wir diskutieren viel über transparente Widmungsverfahren. Wir diskutieren über mehrgliedrige Widmungsverfahren, wir diskutieren über Widmungsverfahren, wo viele, viele Menschen mitreden und auch Einspruch erheben können. Das heißt, Widmungsverfahren, meine Damen und Herren, können in dieser Stadt dank Transparenz und Demokratie durchaus fünf, sechs, sieben Jahre dauern: Umweltverträglichkeitsprüfungen, Erstinstanz, noch nicht rechtsgültig, bis die Zweitinstanz kommt, dann kann man noch einen Verfahrensfehler geltend machen. Man kann also, wenn es wirklich ein großes Bauvorhaben ist, durchaus auch mit fünf bis sechs, bis sieben Jahren rechnen. Gleichzeitig hat diese Stadt aber auch die Aufgabe, sich den raschen Veränderungen anzupassen.

 

Ich erinnere daran, wie tobend die Diskussion in diesem Haus wegen temporärer Schulbauten war, vor allem von der ÖVP despektierlich als Containerklassen disqualifiziert. Da haben wir tatsächlich, weil in vielen Gebieten dieser Stadt mehr als hochgerechnet junge Menschen eine Basisschulbildung benötigt haben, relativ rasch auch mit einer temporären Bewilligung Schulbauten errichtet. Und was ist jetzt geschehen? Wo wir diese Schulbauten benötigt haben, sind sie in einem regulären Widmungsverfahren gewidmet worden.

 

Wir sagen bei dieser Diskussion, die sich vor allem jetzt neuerdings um die Sport&Fun-Halle am Praterstern gerankt hat, wir bauen rasch Infrastruktur, wo es notwendig ist, mit den Rahmenbedingungen, mit einer Widmung und einem Widmungsverfahren - zu dem werde ich auch noch kommen -, das dann in aller Breite mit Einbeziehung der Bevölkerung und Transparenz erfolgt und auch bestehen kann. Das ist kein Widerspruch, meine Damen und Herren. Auch die Widmung davor war dort Sportfläche, und das Gebiet dort war durch Sportflächen versiegelt, die betoniert waren. Das ist keine Konterkarierung, sondern ganz im Gegenteil, es ist eine Vorwegnahme eines Prozesses, der danach dann tatsächlich stattfindet. Das ist notwendig, denn es ist abzuwägen, dass man nicht Transparenz und Demokratie gegen die Bedürfnisse der Wienerinnen und Wiener ausspielt, sondern versucht, beides unter einen Hut zu bringen, meine Damen und Herren.

 

Was ich noch ganz massiv in dem Maße gerne mitteilen möchte, weil es ein bisschen wie eine Legendenbildung ist: In den Bundesländern gibt es mehr Kontrollmöglichkeiten, transparentere Widmungen. Ich habe mir für den heutigen Tag - und damit werde ich Sie jetzt ein bisschen langweilen, befürchte ich - die einzelnen Schritte herausgeschrieben, bis es zu einer Widmung in Wien kommen kann. Da ist zuerst die Bekanntgabe einer Bearbeitungsabsicht. Das heißt, die Fachabteilung sagt, im Magistrat, aber auch in den Bezirken: Wir haben jetzt vor, diesen Teil, weil schon lange nicht angeschaut, wieder zu widmen. Das mag dann irgendwann eine Widmung werden, die bestandsorientiert ist, aber sie kann auch gänzlich anders werden. Man sagt also vorher, es wird gewidmet. Dann gibt es eine Grundlagenerhebung und eine Grundlagenbewertung, das ist der nächste Schritt. Dann gibt es einen magistratsinternen Vorentwurf, der im Fachjargon Gründruck genannt wird, wo alle Abteilungen drüberschauen, sich auch überlegen, was es bedarf, um diese Widmung dort durchzuführen. Welche Infrastruktur brauchen wir? Wie viele Schulplätze braucht man, wie viel andere Infrastruktur ist notwendig? Dieser geht dann in ein magistratsinternes Beratungs- und Begutachtungsverfahren. Dann werden gegebenenfalls eine Umweltprüfung und eine Erarbeitung eines Umweltberichtes eingefügt, und das ist schon allein eine relative lange, lange, lange Zeit. Dann gibt es einen Entwurf, dieser Entwurf nennt

 

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