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Gemeinderat, 54. Sitzung vom 22.05.2024, Wörtliches Protokoll  -  Seite 6 von 109

 

Sie wissen, müssen jetzt alle Kindergartenstandorte sowohl eine kinderschutzbeauftragte Person als Ansprechperson für die Eltern, für die Kinder, aber auch für die Stadt benennen und ein Kinderschutzkonzept erlassen. Das wird jetzt von anderen Stellen innerhalb von Österreich aufgegriffen, weil das eine sehr wichtige Entwicklung war.

 

In dem besagten Fall, den Sie angesprochen haben, und auch bei allen anderen werden möglicherweise Verdächtige sofort vom Kinderdienst abgezogen, bis das Verfahren abgeschlossen ist, und dann gibt es eine Einschätzung, wenn das Verfahren eingestellt und gerichtlich nicht weiterverfolgt worden ist, welche möglichen Auflagen es für Pädagogen gibt, um im Kinderdienst tätig zu sein. Diese werden von der MA 11 auferlegt. Das war auch in diesem Fall so, die Auflagen sind, dass aktuell die betroffenen Pädagogen nicht im Kinderdienst sind.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Vielen Dank, Herr Stadtrat, damit ist die 1. Anfrage beantwortet.

 

9.54.00†Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky - Frage|

Die 2. Anfrage (FSP-702850-2024-KGR/GM) wurde von Herrn GR Dipl.-Ing. Margulies gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal gerichtet. In dieser Anfrage geht es um die Eckdaten des neuen Pachtvertrages der Stadt Wien mit der Don Group über das Cobenzl-Areal. (Während bislang die Pachtverhältnisse bezüglich Cobenzl in den gemeinderätlichen Gremien diskutiert und beschlossen wurden, wird nun bei den daraus entstandenen Gesamtkosten von mehr als 20 Mio EUR für die Stadt Wien, mit welchen diese nicht gerechnet hat, ein Geheimnis aus dem neuen Pachtvertrag über dieses städtische Grundstück gemacht. Wenige Details zur neuerlichen Pachtvergabe ergeben sich aus Medienberichten. Das erscheint absurd. Welche Eckdaten (VertragspartnerIn, Pachtzins, Vertragsdauer, Ablösevereinbarungen) enthält der neue Pachtvertrag der Stadt Wien mit der DoN-Group über das Cobenzl-Areal?)

 

Ich darf den Herrn Stadtrat um Beantwortung bitten, guten Morgen!

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrte Damen und Herren, wunderschönen guten Morgen! Sehr geehrter Herr Vorsitzender!

 

Danke für die Frage, und ich werde mich bemühen, diese so gut wie möglich zu beantworten. Als Beginn vielleicht noch einmal ganz kurz zur Genese der Entwicklungen rund um das Schloss Cobenzl in den vergangenen Jahren, ist es doch eine Zeit lang schon ein Thema. 2017 gab es das EU-weit bekannt gemachte und seitens der Stadt Wien, MA 49, ausgelobte PächterInnenverfahren, und dort ist eben die Weitsicht Cobenzl GmbH mit ihrem Konzept als Sieger hervorgegangen. Der entsprechende Vertrag dazu wurde dann im Jahr 2019 abgeschlossen. Es gab auch einen international ausgelobten Architekturwettbewerb, da haben die Mostlikely Architecture ZiviltechnikerInnen gewonnen, und Realarchitektur aus Berlin mit dem Siegerentwurf, der dann auch umgesetzt worden ist, nach einer Bauzeit, eng in allen Vorgaben, nach 18 Monaten. Damit konnte am 14.9.2022 die Event- und Gastro-Location im Schloss Cobenzl eröffnet werden, so wie wir es ja jetzt kennen.

 

Seither standen am Cobenzl das Café Rondell und die Eventlocation am Schloss 365 Tage offen, es sind durch die Motto-Gruppe 150 Veranstaltungen erfolgreich umgesetzt worden. Also an sich eine gute Geschichte für die Aktivitäten am Cobenzl, aber anders, als natürlich erhofft, und das ist ja auch der Gegenstand der Frage: Wir wissen, dass wirtschaftliche Rahmenbedingungen, da geht es insbesondere auch um die Kreditentwicklungen am Finanzmarkt im Zusammenhang mit der Krise, die Weitsicht Cobenzl gezwungen haben, den Vertrag zu kündigen. Und zwar, nachdem es eine einjährige Kündigungsfrist gibt, am 20.2.2023, die Kündigung ist damit zum 29.2.2024 ausgesprochen worden. Dann gab es natürlich zahlreiche Versuche, Verhandlungen und die Prüfung von mehreren Alternativen. Dieses Jahr wurde gut genutzt, und das möchte ich auch in diesem Zusammenhang sagen, sehr gewissenhaft genutzt von allen Partnerinnen und Partnern, trotzdem gab es kein Ergebnis und somit ist eben der Pachtvertrag vertragsgemäß mit 29.2.2024 beendet worden. Der Forst- und Landwirtschaftsbetrieb hat das ohnehin in seinem Eigentum stehende Schloss Cobenzl vertragsgemäß nunmehr auch in seinen Besitz genommen und am 29.2. - jetzt sind wir dann schon fast beim heutigen Tag - die offizielle Rückgabe an die Stadt vorgenommen.

 

Was in diesem Zusammenhang auch vertraglich festgelegt war, ist eben, dass ein von beiden VertragspartnerInnen beauftragtes Gutachten erstellt worden ist und dass jetzt auf Grund dieses Gutachtens ein Ersatz von 13,5 Millionen EUR - bei einer Gesamtinvestitionssumme von 20 Millionen EUR - von der Stadt an den ehemaligen Pächter zum Ersatz der Investitionskosten zu zahlen errechnet worden ist. Die Summe ergibt sich aus der Gesamtsumme, abzüglich geleisteter Zuschüsse durch die Stadt, bereits in Anspruch genommenen öffentlichen Förderungen und natürlich Abschreibungen für den zweijährigen Nutzungszeitraum.

 

Parallel wurde an der Neuausschreibung gearbeitet, die Neuausschreibung zum Weiterbetrieb wurde bereits im Dezember 2023 gestartet. Warum so früh? Das Ziel war, idealerweise im April 2024 ohne Bruch und vor allen Dingen auch ohne Absagen für die vielen schon gebuchten Veranstaltungen den Betrieb wieder aufnehmen zu können. Also das Ziel der Neuvergabe des Cafés und des Event-Bereichs war somit eine möglichst nahtlose Fortsetzung des Betriebes am Schlossareal - das ist auch gelungen, aber vielleicht dazu später. Für die Pächterfindung gab es ein mehrstimmiges Verfahren, also ein öffentliches Ausschreibungsverfahren im Auftragnehmerkataster Österreich. Es gab viele Interessensbekundungen, letztlich sind sechs Unternehmen in die erste Beurteilung im Auswahlverfahren inklusive Eignungsprüfung aufgenommen und zwei Unternehmen mit ihren Qualitätskonzepten zur abschließenden Präsentationsverhandlung eingeladen worden. Der Abgabetermin für das LBO, also das „last und best offer“, war der 20.2.2024. Schlussendlich hat in einer nächsten Stufe eine ExpertInnenjury im Vergaberecht Gastronomie- und EigentümerInnenvertreter bei gleichwertig attraktiven Betriebskonzepten der BieterInnen die Bestbieterin mit dem besten zu erreichenden

 

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