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Gemeinderat, 54. Sitzung vom 22.05.2024, Wörtliches Protokoll  -  Seite 7 von 109

 

Pachtzins ausgewählt, und das ist eben die Unternehmensgruppe DoNs Catering GmbH, die das höchste Angebot abgegeben und daher auch die Ausschreibung gewonnen hat.

 

Worum handelt es sich beim Preisangebot im Pachtvertrag? Dabei war entscheidend, dass es einen garantierten Mindestpachtzins gibt sowie einen umsatzabhängigen gestaffelten Pachtzins für die jeweiligen Geschäftsbereiche. Das sind dann die umfassenden Bewirtschaftungsoptionen, die alle am Standort dabei sind, tatsächliche Umsätze in den Bereichen Café, Vermietung, Location, Gastro, Catering, Technik, Equipment, Personal sowie Umsätze aus Drittveranstaltungen zum Beispiel von KünstlerInnen bei unterschiedlichen Staffelstufen mit jeweils ansteigenden Umsatzpachtprozenten. Der Pachtvertrag ist dann am 12.3. unterzeichnet worden mit einer Laufzeit von einem Jahr, wobei eine Verlängerungsoption besteht, die bis zum 31.1.2025 gezogen werden kann. Zusätzlich zur Mindestpacht wurde dann vom Pächter auch noch eine angemessene Kaution hinterlegt. So viel zu den Grundzügen des Vertrags, und ich habe auch heute den Forst- und Landwirtschaftsbetrieb der Stadt gebeten, mit allen weiteren Details, sollte es dann noch Fragen geben, im nächsten Gemeinderatsausschuss Frage und Antwort zu stehen. Das ist sicherlich möglich, also sollte es noch weitere Detailfragen geben, gar kein Thema.

 

Damit bin ich eigentlich schon bei dem kurzen Wort, das ich noch zu der Heimlichkeit, die in der Frage insinuiert worden ist, sagen möchte. Es geht da um die Frage, warum die Gremien nicht beschäftigt worden sind. Wie jetzt mit meinen Ausführungen auch, glaube ich, ganz klar geworden ist, gibt es einen substanziellen Unterschied zwischen dem ursprünglichen alten Vertrag und dem neuen Pachtvertrag. Und dieser Unterschied äußert sich darin, dass der alte Vertrag eben kein klassischer Pachtvertrag war, schon allein wegen der größeren zu leistenden Investition durch den Pachtnehmer, die ja im Vertrag berücksichtigt worden ist, und eben beispielsweise im Kündigungsfall den Anspruch auf einen Investitionskostenersatz durch die Stadt Wien, der ja jetzt, wie Sie alle wissen, schlagend geworden ist. Das ist alles im neuen Pachtvertrag nicht der Fall. Der Pachtvertrag ist ein Pachtvertrag, den die Stadt Wien ausgibt für eine Immobilie, die sie in ihrem eigenen Besitz hat. Anders als bei der Errichtung des Vertrags mit dem früheren Pachtnehmer ist daher eine solche Befassung in den Gremien des Gemeinderats weder notwendig noch vorgesehen, weil der Vertrag innerhalb der Magistratskompetenz von der MA 49 abgeschlossen wurde und zunächst auch für ein Jahr befristet ist.

 

Zusammenfassend möchte ich die Gelegenheit nutzen, um schon auch das für die Wienerinnen und Wiener aus meiner Sicht Wesentliche noch einmal zu rekapitulieren. Durch die rasche und professionelle Vorgangsweise ist es möglich gewesen, dass rechtzeitig vor Ostern und nur zwei Wochen nach Vertragsunterzeichnung der Betrieb Café Cobenzl unter dem gleich bleibenden Markennamen Weitsicht Cobenzl von Dance Catering wieder vollständig aufgenommen worden ist. Ebenfalls positiv, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Weitsicht haben zum Teil in der Motto-Gruppe alternative Funktionen angeboten bekommen oder sind vom neuen Pächter übernommen worden. In der Zwischenzeit gibt es eine weitere gute Nachricht, nämlich vom neuen Pächter: Es sind bereits sehr viele Event-Termine 2024 gebucht, und es gibt bereits auch Reservierungen für 2025, was für einen guten Einstieg spricht. Ich denke mir, besonders wichtig ist, dass die Wienerinnen und Wiener jetzt weiterhin im Café Rondell und im Schloss Cobenzl die Gelegenheit haben, Wien aus einer besonderen Perspektive zu genießen, eben mit Weitsicht Veranstaltungen auszurichten, aber eben auch frei und ohne Konsumzwang die Außenterrassen am Cobenzl am Café Rondell erleben können und, wenn man so will, positiv in die Zukunft schauen.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Die 1. Zusatzfrage kommt von den GRÜNEN. GR Dipl.-Ing. Margulies, bitte.

 

10.03.50

GR Dipl.-Ing. Martin Margulies (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Stadtrat, danke für den kurzen historischen Abriss. Ich möchte vielleicht nur ganz kurz ergänzen, in der Vorgeschichte zu 2017, der Sanierung des Rondell am Cobenzl, war selbstverständlich klar, dass das für die Stadt Wien mit relativ geringen Kosten verbunden sein und es über die Verpachtung eine Art Refinanzierung der gesamten Sanierung geben sollte. Wäre damals klar gewesen, es betrifft die Stadt Wien mit 20 Millionen EUR, keine Ahnung, ob das Projekt so oder in einer anderen Art und Weise gemacht worden wäre. Daher ist die Frage, wie diese Refinanzierung ausschaut, natürlich eine relevante, und insofern, Sie sind ja leider tatsächlich schuldig geblieben, wie hoch der Pachtzins jetzt ist. Ich frage ein bisschen anders: Im ursprünglichen Plan, glaube ich, gab es ein „return of investment“ in ungefähr 20 Jahren, getragen durch den damaligen Pächter. Ist das mit dem jetzigen Pachtzins auch geplant, das heißt, sollte derjenige Pächter, der es jetzt ist, mit der Höhe, was er an Pachtzins zahlt, die nächsten 20 Jahre zahlen, bekommt dann die Stadt Wien ihre Investition, auf deren Basis sie das gesamte Projekt damals finanziert hat, zurück, oder übernimmt die Stadt Wien jetzt tatsächlich einfach die Kosten und schreibt irgendeinen Pachtzins in welcher Höhe auch immer vor?

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Herr Stadtrat, bitte.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Vielleicht zwei Anmerkungen dazu. Auf der einen Seite zum ursprünglichen Pachtvertrag, der jetzt von Ihnen angesprochen worden ist, der ist von VergaberechtsexpertInnen erarbeitet worden, und viele sagen auch, gerade auf Grund dieser, wenn man so will, Prüfung des Vereinbarten durch die jetzigen Ereignisse im letzten Jahr bestätigt. Und natürlich, dabei ist es um die Bereitschaft des Pächters gegangen, eine entsprechend hohe Investition zu tätigen, zu sichern, und das durch einerseits eine lange Vertragsdauer, aber eben andererseits die Leistung eines Investitionskostenersatzes durch die Stadt im Falle einer frühen Vertragsauflösung. Das ist ja der Gegenstand dieses Pachtvertrags, der auch hier im Haus beschlossen wurde, weil ja damit beschlossen wurde, dass die Stadt im Falle

 

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