Gemeinderat, 54. Sitzung vom 22.05.2024, Wörtliches Protokoll - Seite 15 von 109
wie in Ihrer Anfragebegründung, Gefährdungsanzeigen als Gradmesser für einen Erfolg nehmen wollen - was ich zwar hinterfragen würde, aber es sei Ihnen unbenommen, was Sie als Gradmessung ernennen -, dann möchte ich doch festhalten, dass die Zahl der Gefährdungsanzeigen im Jahr 2023 um 45 Prozent gesunken ist. Also wenn Sie das schon als Gradmesser nehmen wollen - wie gesagt, ich würde das nicht tun bei einer Organisation dieser Dimension, aber es sei Ihnen unbenommen, was Ihre Gradmesser sind - minus 45 Prozent, also wenn Sie dann schon eine Aussage tätigen wollen, in dem Kontext erwarte ich mir eigentlich Lob, Bestätigung und Applaus von Ihrer Seite. Drittens, die angesprochene Direktorin von Wiener Wohnen ist eine der besten ManagerInnen, die wir in dieser Stadtverwaltung haben, und ich bin sehr zufrieden, dass es mir gelungen ist, sie für diese Aufgabe im Wiener Gesundheitsverbund zu gewinnen. - Danke schön.
Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Die 1. Zusatzfrage wird von Herrn GR Seidl gestellt. Bitte, Herr Gemeinderat.
GR Wolfgang Seidl (FPÖ): Danke, sehr geehrter Herr Stadtrat, für die Beantwortung. Ja, sie haben natürlich recht, das ist ein Thema, das uns sehr bewegt. Ich glaube, das bewegt nicht nur uns Freiheitliche, sondern das bewegt ganz Wien, denn das Aufsichtsgremium im Wiener Gesundheitsverbund, und da sind wir uns wahrscheinlich einig, ist ein sehr wichtiges in dieser Stadt und das sollte - überhaupt keine Frage - mit den besten Köpfen besetzt sein. Ob jetzt wirklich dann die besten Köpfe jene sind, die bei Gesundheit bis jetzt medial noch nicht aufgefallen sind, wie eben die Aufsichtsratsvorsitzende, die diesen gutdotierten Job jetzt bekommen hat, zusätzlich zu ihrem gutdotierten Hauptjob, ist für mich fraglich. Noch dazu ist bei den acht Personen in dem Aufsichtsgremium ja kein einziger Mediziner dabei. All das sind natürlich Fragen, die uns schon bewegen, überhaupt keine Frage, sie werden uns auch weiter bewegen. Wir sind ja nicht die Einzigen, die nicht sehr glücklich sind - und das ist noch das Netteste, was mir einfällt - über die Zusammensetzung dieses Gremiums, deshalb meine Frage: Im Zuge der Transparenz, ist es für Sie denkbar, dass wir - müssen wir nicht jetzt vor dem Sommer - noch im heurigen Jahr eventuell eine Sondersitzung des Gemeinderatsausschusses machen und gerade dieses Aufsichtsgremium und die Personen, die dort werken, zum Thema machen?
Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Bitte, Herr Stadtrat.
Amtsf. StR Peter Hacker: Also ich bin jetzt nicht so im Detail mit der Frage der Einberufung von Sondersitzungen des Gemeinderatsausschusses bewandert, und bevor ich da jetzt bei geschäftsordnungsrechtlichen Sachen einen Blödsinn rede, schweige ich in der Frage, aber ich habe nichts dagegen, wie Sie wissen. Es gibt ja auch immer wieder Einladungen zu gemeinsamen Treffen. Die Teilnahme an diesen gemeinsamen Treffen mit dem Aufsichtsgremium ist meistens spärlich besetzt, aber ich kann gerne wieder einladen. Erst vor Kurzem haben wir eine Einladung gehabt, wo der gesamte Vorstand auf ausdrücklichen Wunsch des Ausschusses über die Fortschritte des Bauprogrammes berichtet hat, und die Teilnahme war, na ja, sagen wir einmal, enden wollend prickelnd. (GR Wolfgang Seidl: Ich war dort, Sie nicht!) Ja, ich kenne es ja auch, es war ja eine Einladung eines Vorstandes an die Mitglieder eines Ausschusses und nicht eine Einladung an den Stadtrat. Ich habe die Beschlussakte, die wir alle hier beschlossen haben, ja gemeinsam mit dem Vorstand ausgearbeitet und hier eingebracht, also Sie können davon ausgehen, ich kenne den Akt, es ging ja um die Frage der Information der Mitglieder des Ausschusses.
Dass Sie eine andere Vorstellung haben über die Besetzung von Gremien, damit können wir beide leben, definitiv. Und ich finde es auch schade, dass Sie, wenn Sie schon über dieses Thema diskutieren, auch nicht irgendwie erwähnen, dass Sie ja in diesem Kontext erst vor Kurzem eine gesetzlich und gerichtlich erzwungene Richtigstellung über Ihre Aussagen zu einem anderen Mitglied des Aufsichtsgremiums über die APA aussenden mussten, wo Sie falsche Behauptungen aufgestellt haben und dann Ihre Aussage zu einem der Mitglieder des Aufsichtsgremiums korrigieren mussten. Offensichtlich haben Sie Lust, permanent weiter an dieser Grenze herumzugaloppieren, aber das ist nicht mein Problem, es ist Ihr Problem. Aber Faktum ist, die Aufgabe vom Aufsichtsgremium ist die Aufgabe, wie wir sie in Aufsichtsräten kennen, das ist nicht die Aufgabe, „best of expert“ zu sein, sondern es ist die Aufgabe, den Vorstand bei seiner Managementaufgabe erstens zu kontrollieren, zweitens zu unterstützen, drittens zu beraten und zur Seite zu stehen. Und ich kann nur sagen, dieses Aufsichtsgremium erfüllt diese Aufgabenstellung eines Aufsichtsgremiums zu meiner vollsten Zufriedenheit, und ich glaube, wir können stolz sein, dass wir so viele ausgewählte Persönlichkeiten überhaupt gewinnen konnten, in diesem Aufsichtsgremium tätig zu sein. - Danke.
Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Die 2. Zusatzfrage wird von Frau GRin Mag. Huemer gestellt. Bitte.
GRin Mag. Barbara Huemer (GRÜNE): Einen schönen Vormittag, Herr Gesundheitsstadtrat, ich habe Ihnen leider zur Senkung der Gefährdungsanzeigen nicht applaudieren können, denn aus internen Quellen weiß ich, wie diese Senkung zustande kommt. Es wird massiver Druck erhoben, dass andere Wege gefunden werden, damit dieses Instrument nicht mehr in Anspruch genommen wird. Aber sei es drum.
Ich komme zum Aufsichtsrat und zur eigentlichen Frage. Das Aufsichtsratsgremium - ich habe mir dafür das Statut des Wiener Gesundheitsverbunds ausgedruckt, weil mich das interessiert hat - steht Ihnen hier als Organ - das Sie als Gesundheitsstadtrat ja sind - des Wiener Gesundheitsverbunds zur Verfügung. Mich würde die praktische Seite interessieren, wie Sie Ihre Rolle als Organ im Wiener Gesundheitsverbund auslegen, also die Informations- und Kontrollmöglichkeiten, die Sie da haben.
Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Bitte, Herr Stadtrat.
Amtsf. StR Peter Hacker: Da der Wiener Gesundheitsverbund keine ausgegliederte Einrichtung ist, sondern bekannterweise nur Teilrechtsfähigkeit hat, Unternehmen nach § 71 der Stadtverfassung ist, können wir
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