Gemeinderat, 54. Sitzung vom 22.05.2024, Wörtliches Protokoll - Seite 28 von 109
Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Danke schön. Ich eröffne die Debatte. Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr GR Berger. Ich erteile es ihm. Bitte, Herr Gemeinderat.
GR Stefan Berger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Herr Berichterstatter! Meine sehr geehrten Damen und Herren, hier im Sitzungssaal und zu Hause vor den Bildschirmen! Sehr geehrter Herr Stadtrechnungshofdirektor! Herzlich willkommen bei uns hier im Sitzungssaal!
Der Herr Berichterstatter hat es bereits eingeleitet: Wir behandeln jetzt den Tätigkeitsbericht des Stadtrechnungshofes über das Geschäftsjahr 2023. Vorweg: Meine Fraktion wird diesem Bericht die Zustimmung erteilen.
Weil ich auch der Erstredner bin, darf ich eingangs vielleicht auch ein bisschen zahlentechnisch aus dem Stadtrechnungshof berichten, wie die Bilanz des Stadtrechnungshofes hier in Wien in Zahlen gegossen mehr oder weniger aussieht. Es hat im Jahr 2023 immerhin 68 veröffentlichte Berichte gegeben, davon waren 48 Initiativberichte, bei denen die Initiative also von Seiten des Stadtrechnungshofes ausgegangen ist. Es waren 10 Berichte, denen Prüfersuchen zugrunde liegen, bei denen es also entsprechende Anträge von politischen Parteien gegeben hat. 5 Prüfungen erfolgten auf Grund von Maßnahmenbekanntgaben. Es gab 5 Nachprüfungen. Wenn wir schon bei der Zahl 5 sind: Es gab 55 geprüfte Stellen, insgesamt 678 ausgesprochene Empfehlungen querbeet über alle Stadtrechnungshofberichte und satte 3.512 Seiten Prüfungsberichte. Es ist also eine sehr, sehr umfassende Bilanz, die sich sehen lassen kann. Es sind auch wirklich immer wieder Berichte, die für die Fraktionen sehr, sehr wertvoll sind - insbesondere, wenn ich auch meine eigene Fraktion hernehme - und die auch eine entsprechende Vorbereitungsintensität abverlangen. Dafür aber haben wir den Stadtrechnungshof. Dafür sind wir auch entsprechend dankbar. (Beifall bei der FPÖ.)
Es gab 81 veröffentlichte Maßnahmenbekanntgaben, 73 Maßnahmenbekanntgaben zu Prüfungsberichten und 8 Maßnahmenbekanntgaben zu Prüfungen von Maßnahmenbekanntgaben. Das ist also alles sehr, sehr übersichtlich und gut aufgeschlüsselt.
Für uns - insbesondere natürlich als Oppositionspartei beziehungsweise als politische Fraktion - auch sehr wichtig, um auch die Wirksamkeit der Berichte entsprechend nachvollziehen zu können: In Hinblick auf die Umsetzung seiner Empfehlungen gemäß den Maßnahmenbekanntgaben in den Prüfungsberichten beziffert der Stadtrechnungshof die Wirksamkeit mit 97,9 Prozent. Tatsächlich wurden im Prüfungsjahr 65,6 Prozent der Empfehlungen umgesetzt, in Umsetzung sind 15,8 Prozent und geplant beziehungsweise in Bearbeitung sind immerhin 16,5 Prozent der Empfehlungen, wobei es natürlich immer auch etwas Spielraum nach oben gibt. Grundsätzlich ist das aber insgesamt beziehungsweise auch in den einzelnen Teilbereichen eine Prozentzahl, mit der man durchaus zufrieden sein kann.
Hinsichtlich des Personals vielleicht noch ein paar Zahlen. Der Stadtrechnungshof hat im Jahr 2023 grundsätzlich durchschnittlich über 83 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügt. Rund 60 davon sind, soweit ich das richtig in Erinnerung habe, unmittelbar für die Umsetzung zuständig beziehungsweise als Prüfer tätig.
Ja, meine Damen und Herren, das sind die Zahlen, Daten und Fakten, die diesem Bericht auf den ersten Blick zu entnehmen sind. Man sieht auch anhand der entsprechenden Umsetzungen: Die Tätigkeit des Stadtrechnungshofes erfolgt nicht zum Selbstzweck. Es gibt auch eine entsprechende Wirksamkeit hinsichtlich der Beanstandungen beziehungsweise vielmehr Empfehlungen.
Wie vom Berichterstatter auch bereits erwähnt wurde, wurde die Reform beziehungsweise die entsprechende Novelle des Stadtrechnungshofes im vergangenen Jahr hier in diesem Haus im Oktober in der Landtagssitzung beschlossen und auch von allen Parteien mitgetragen. Die Beschlussfassung wurde in diesem Haus einstimmig gefällt. Es war insgesamt ein Gesetzespaket, durch das nicht nur die entsprechende Etablierung des Stadtrechnungshofes als Organ in der Wiener Stadtverfassung stattgefunden hat, wie auch schon erwähnt wurde, sondern es hat auch entsprechende Bestimmungen im Wiener Parteienförderungsgesetz und im Wiener Bedienstetengesetz gegeben. Zudem sind ein Stadtrechnungshofgesetz, das Wiener Akademienförderungsgesetz und das Wiener Parteiengesetz neu geschaffen worden - insbesondere natürlich auch auf Grund der Erfahrungswerte des Stadtrechnungshofes in der Vergangenheit.
Ich möchte vielleicht auch noch zu den einzelnen Teilbereichen kommen. Sehr wichtig - das unterstreicht noch einmal die Stellung oder Wertschätzung des Stadtrechnungshofes -: Der Stadtrechnungshof ist jetzt aus dem Magistrat herausgelöst worden und ist wirklich ein Organ der Stadt, das entsprechend auch in § 8 der Wiener Stadtverfassung verankert ist. Es besteht jetzt also de facto eine gewisse Gleichrangigkeit mit dem Gemeinderat, dem Stadtsenat, und so weiter, und so fort.
Aufgegliedert ist jetzt die Bestellung des Stadtrechnungshofdirektors. - Ich bleibe hier bei der männlichen Bezeichnung. Die Damen sind soweit mitgemeint. - Die wurde auf eine Dauer von zwölf Jahren neu festgelegt. Eine Wiederbestellung ist nicht vorgesehen.
Es hat eine Stärkung der Weisungsfreiheit des Stadtrechnungshofdirektors stattgefunden. Ebenso gibt es bei Großvorhaben eine Meldepflicht an den Stadtrechnungshof Wien, wenn es eine entsprechende Kostenüberschreitung beziehungsweise eine Überschreitung der Leistungspflicht von 30 Prozent und mehr gibt. Es gibt mittlerweile auch ein entsprechendes Stadtrechnungshofgesetz. Das ist gewissermaßen die Erlassung einer Geschäftsordnung beziehungsweise einer Geschäftsverteilung für den Stadtrechnungshof - auch entsprechend besoldungsrechtliche Sonderbestimmungen. Ich möchte nur noch das Parteienförderungsgesetz beziehungsweise das Parteiengesetz anschneiden, bei dem es für den Stadtrechnungshof jetzt auch entsprechende Prüfungsmöglichkeiten bei den entsprechenden politischen Parteien gibt. Es ist also durchaus sehr viel, was sich hier getan hat. Ich führe das durchaus auch auf das jahrelange Drängen beziehungsweise auf die Beharrlichkeit der Oppositionsfraktionen hier im Haus zurück.
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