Gemeinderat, 54. Sitzung vom 22.05.2024, Wörtliches Protokoll - Seite 34 von 109
MIM: Wir können vieles, aber das können wir nicht!) - Zumindest ein Teil der ÖVP hat ein bisschen einen Draht. (Heiterkeit beim Redner.) Ob das jetzt bei allen noch so zutrifft, da bin ich mir nicht mehr sicher.
Wir haben aber, wie gesagt, die Schaffung des Rechts, dass der Stadtrechnungshofdirektor die Prüferinnen und Prüfer selber aufnehmen darf - auch bei besserer Bezahlung. Da haben wir auch die Besoldung verbessert. Die Kontrollbefugnisse wurden verbessert. Die Etablierung von Meldepflichten, wenn es bei Großbauvorhaben zu finanziellen Überschreitungen oder zeitlichen Verzögerungen kommt, wurde ja schon erwähnt. Ebenso wurde die gesetzliche Anordnung erwähnt, dass die Budgetmittel des Stadtrechnungshofes im Voranschlag gesondert auszuweisen sind. Auch die Festlegung von Verfahrensfristen, die Darstellung der Berichterstattung und die besoldungsrechtliche Bestellung habe ich schon erwähnt.
Wir haben dann auch noch das Wiener Parteienförderungsgesetz geändert. Wir haben auch das Akademieförderungsgesetz geändert. Wichtig ist auch, dass der Stadtrechnungshof künftig externe Gutachten selbst anfordern kann.
Wir haben jetzt die Berichtspflicht auf zwei Mal im Jahr erweitert, sodass wir nicht nur ein Mal im Jahr über die wirklich tollen Berichte reden können. Wir haben, wie gesagt, auch die Prüfung nach dem Akademieförderungsgesetz und dem Parteiengesetz verschärft. Es ist nur schade, dass die Kleinparteien, die nicht im Gemeinderat sitzen, in diese Prüfungen nicht inkludiert sind. Wir haben im Gemeinderat auch schon einen Antrag beschlossen, dass eine diesbezügliche Änderung notwendig wäre. Vielleicht kommt auch der Bundesgesetzgeber dieser Regelung noch einmal nach.
Zurück zum Stadtrechnungshof, zu den Berichten und zum hohen Niveau: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtrechnungshofes absolvieren ja auch Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Es gibt ja auf der WU diesen Universitätslehrgang mit einer Dauer von eineinhalb Jahren, praxisnah und qualitativ hochwertig. Vier MitarbeiterInnen haben daran teilgenommen, ein Kollege hat am Uni-Lehrgang Risikoprävention und Katastrophenmanagement teilgenommen. Dieser Lehrgang wird auch noch fortgesetzt. Es werden auch viele individuelle Weiterbildungsmöglichkeiten in Form von Seminaren, Kursen und sonstigen Schulungen wahrgenommen.
Ich möchte hier auch die Gelegenheit nutzen, um mich bei allen Fraktionen zu bedanken, die im Stadtrechnungshof sind.
Diese Debatten sind für alle auch immer wieder, glaube ich, sehr, sehr lehrreich. Nun, wie prüft der Stadtrechnungshof? Damit das vielleicht auch einmal den nicht so Kundigen klar ist: Der Stadtrechnungshof gibt sich selbst am Beginn des Jahres ein Prüfprogramm. Dieses Prüfprogramm wird mit den Innenrevisionen oder auch mit dem Bundesrechnungshof abgestimmt, damit es nicht zu Doppelprüfungen kommt. Es wird dann in einem Dialogverfahren zwischen den geprüften Stellen und Einrichtungen ein Rohbericht erstellt und im Stellungnahmeverfahren mit der geprüften Einrichtung bearbeitet, und daraus ergibt sich ein Endbericht samt Empfehlungen. Der wird dann, wie gesagt, auch weiter bearbeitet, indem es diese Maßnahmenbekanntgaben gibt. Dann werden die Maßnahmenbekanntgaben auch zuletzt endlich geprüft, und es kommt dann auch immer wieder zu Nachprüfungen. Diese Berichte, die wir erhalten, sind alle online ersichtlich, nämlich seit dem Jahr 2001 rückwirkend auf der Stadtrechnungshof-Website, die ich nur sehr empfehlen kann.
Nun, es gibt das Jahresprüfprogramm. Es gibt dann auch die Prüfersuchen der Parteien. 17 Prozent aller Erstberichte waren Prüfansuchen. Sie binden im Übrigen 28 Prozent der Personalressourcen. Es kommen auch immer wieder Anträge aus der Bevölkerung, die dann auch entsprechend wahrgenommen werden.
Das andere Zahlenwerk wurde schon wunderbar berichtet, wie viele Prüfberichte es gegeben hat, wie viele Maßnahmenbekanntgaben, wie viele Seiten, und, und, und. Wichtig ist vielleicht, noch zu sagen, dass rund 80 Prozent der Geschäftsstücke einstimmig angenommen werden. Das heißt, da sind die Prüfberichte dermaßen unauffällig, dass sie nicht diskutiert werden. Das zeigt einfach auch die großartige Arbeit der Kolleginnen und Kollegen in den Abteilungen. Wir hatten sogar Berichte ohne Empfehlungen, und dafür ist den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen dieser Stadt ein großes Dankeschön zu sagen, dass sie hier so toll arbeiten. (Beifall bei SPÖ, NEOS und ÖVP.)
Es ist dann so, dass 97,9 Prozent aller Empfehlungen umgesetzt werden. Die Zahlen wurden hier alle schon berichtet. Die Stadt Wien und die Geschäftsstellen nehmen diese Berichte sehr, sehr ernst, denn wenn man sich anschaut, dass wir 97,9 Prozent der Maßnahmenempfehlungen umsetzen, kann man sich das auch im Vergleich zu anderen Einrichtungen anschauen. Zum Beispiel setzt der Bund nur 88 Prozent der gesetzten Empfehlungen um, Wien 97 Prozent, fast 98 Prozent, der Bund 88 Prozent.
Wir haben heute auch schon die Anzahl der Berichte gehört. Wenn man sich das in den anderen Bundesländern anschaut, hat zum Beispiel Niederösterreich nur 14 Berichte im Jahr 2023 gemacht, rund 20 Prozent der Empfehlungen werden nicht umgesetzt. Das zeigt, wie wichtig wir das hier in Wien nehmen. Oberösterreich hat ebenfalls nur 20 Prüfungen im Jahr 2023 gehabt.
Der Stadtrechnungshof ist auch in Begutachtungsverfahren eingebunden. Er hat 2023 91 Entwürfe geprüft. Er prüft auch den Jahresabschluss der KFA und den Rechnungsabschluss der Stadt Wien.
Vielleicht ein paar Anmerkungen zu den hier genannten Berichten: Wenn wir über Minibambini sprechen, möchte ich schon anmerken, dass das eine Privateinrichtung ist, wo anscheinend - das wird jetzt das Gericht klären - hohe kriminelle Energie vorgeherrscht hat, und die Stadt Wien mit ihren Prüfeinrichtungen selbst auf die Missstände draufgekommen ist. Da haben wir keinen Dritten gebraucht, es war schon die Stadt selbst mit ihren Prüfeinrichtungen, die auf die Missstände in diesen Einrichtungen draufgekommen ist.
Es war die Rede von den Bestandsverträgen. Auch da möchte ich feststellen, dass der Stadtrechnungshof festgestellt hat, dass es keine gesetzwidrigen Vorkommnisse
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